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   OLG München, 08.09.2005 - 32 Wx 58/05   

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https://dejure.org/2005,2785
OLG München, 08.09.2005 - 32 Wx 58/05 (https://dejure.org/2005,2785)
OLG München, Entscheidung vom 08.09.2005 - 32 Wx 58/05 (https://dejure.org/2005,2785)
OLG München, Entscheidung vom 08. September 2005 - 32 Wx 58/05 (https://dejure.org/2005,2785)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Notare Bayern PDF, S. 55

    GBO §§ 22, 52
    Feststellung der Beendigung der Testamentsvollstreckung durch das Grundbuchamt

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 52, 22; BGB §§ 2217, 2225, 2368
    Testamentsvollstreckervermerk: Grundbuchamt kann trotz Vorlage eines Testamentsvollstreckerzeugnisses Beendigung der Testamentsvollstreckung feststellen

  • Judicialis

    GBO § 22; ; GBO § 52

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 22 § 52
    Feststellung der Beendigung der Testamentsvollstreckung durch Grundbuchamt bei Prüfung des Nachweises der Unrichtigkeit des Vollstreckervermerks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    GBO §§ 52, 22; BGB §§ 2217, 2225, 2368
    Testamentsvollstreckervermerk: Grundbuchamt kann trotz Vorlage eines Testamentsvollstreckerzeugnisses Beendigung der Testamentsvollstreckung feststellen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prüfung des Nachweises der Unrichtigkeit eines Testamentsvollstreckervermerks; Feststellung der Beendigung der Testamentsvollstreckung; Vereinbarung einer Vorerbenstellung und Nacherbenstellung im Rahmen eines notariellen Erbvertrages über Wohnungseigentum; Erlöschen ...

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Unrichtigkeitsnachweis gegen Erbschein

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 18 (Entscheidungsbesprechung)

    § 29 GBO; § 2217 BGB
    Die Löschung des Testamentsvollstreckervermerks ohne Berichtigung des Erbscheins und des Testamentsvollstreckerzeugnisses (Notar Dr. Dietmar Weidlich, Roth)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 243
  • Rpfleger 2005, 661
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.11.1966 - V ZR 176/63

    ZVG-Einstellung wg. Deckung durch Versicherungssumme

    Auszug aus OLG München, 08.09.2005 - 32 Wx 58/05
    Unter diesen Umständen kann § 185 Abs. 2 BGB entsprechende Anwendung mit der Auswirkung, dass die Erklärung zum Zeitpunkt des Zugangs der Annahmeerklärung beim Nachlassgericht wirksam wurde, finden (vgl. BGHZ 46, 221/229).
  • BGH, 22.01.1964 - V ZR 37/62

    Begriff des Streitgegenstandes bei Identität von Vorfragen

    Auszug aus OLG München, 08.09.2005 - 32 Wx 58/05
    Die Ernennung der neuen Testamentsvollstreckerin durch das Nachlassgericht am 28.5.2004 war nämlich gegenstandslos, da es einerseits an einem entsprechenden Ersuchen des Erblassers fehlte und andererseits die Aufgaben des Testamentsvollstreckers mit der Erwerb aller Erbteile durch den Beteiligten zu 1 restlos ausgeführt waren (BGHZ 41, 23/29).
  • BayObLG, 26.07.1990 - BReg. 2 Z 77/90
    Auszug aus OLG München, 08.09.2005 - 32 Wx 58/05
    Das Grundbuchamt hat unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats nunmehr erneut darüber zu entscheiden (BayObLG NJW-RR 1991, 465).
  • BGH, 18.01.1954 - IV ZR 130/53

    Fortführung eines zum Nachlaß gehörenden Handelsgeschäfts durch den

    Auszug aus OLG München, 08.09.2005 - 32 Wx 58/05
    Sie kann sich auch konkludent aus den Umständen ergeben (BGHZ 12, 100), ist jedoch dem Grundbuchamt gegenüber in der Form des § 29 GBO nachzuweisen.
  • OLG München, 11.07.2016 - 34 Wx 144/16

    Ungerechtfertigtes Verlangen des Grundbuchamts auf Vorlage eines Erbscheins zur

    Ist dem Grundbuchamt durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden (§ 29 Abs. 1 Satz 1 GBO) nachgewiesen und daher positiv bekannt, dass ein Nachlassgrundstück aufgrund Freigabe nicht (mehr) der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegt, ist ein bereits gemäß § 52 GBO eingetragener Testamentsvollstreckervermerk im Weg der Grundbuchberichtigung, § 22 GBO, zu löschen (Schaub in Bauer/von Oefele § 52 Rn. 33; Weidlich MittBayNot 2006, 390).

    Nachgewiesen wird das Erlöschen der Testamentsvollstreckung als Ganzes gegenüber dem Grundbuchamt üblicherweise durch einen neuen Erbschein (OLG Hamm OLGZ 1983, 59; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 3473; Weidlich MittBayNot 2006, 390/391) oder aber es ist offenkundig (vgl. DNotI-Report 2001, 21/22 f.).

  • OLG München, 11.12.2014 - 34 Wx 429/14

    Grundbuchverfahren: Löschung des Testamentsvollstreckervermerks bei

    Nachgewiesen werden kann das Erlöschen der Testamentsvollstreckung als Ganzes gegenüber dem Grundbuchamt entweder, und üblicherweise, durch einen neuen Erbschein (OLG Hamm OLGZ 1983, 59; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 3473; Weidlich MittBayNot 2006, 390/391) - solcher liegt hier nicht vor - oder durch Offenkundigkeit (vgl. DNotI-Report 2001, 21/22 f.).

    Es sind strenge Anforderungen zu stellen; denn oftmals verbleiben über die eigentliche Abwicklung hinaus noch Restaufgaben (Weidlich MittBayNot 2006, 390/391), so dass etwa der Umstand, dass das Eigentum an der Wohnung nach Umschreibung auf die Vermächtnisnehmerin übergegangen ist, nicht genügt.

    d) Soweit erwogen wird, in bestimmten Fällen auch eine Erklärung des Testamentsvollstreckers in der Form des § 29 GBO genügen zu lassen, dass alle (Rest-) Aufgaben erfüllt sind (Weidlich MittBayNot 2006, 390/392), wäre die auszugsweise vorgelegte Urkunde vom 13.1.2014 ("Vermächtniserfüllung"; dort unter f. 1 - S. 10 - ) ungenügend, weil die dortige Erklärung schon nicht erkennen lässt, ob es sich überhaupt um eine eigenständige Erklärung der Testamentsvollstreckerin - oder nur um solche von Erbin und Vermächtnisnehmerin - handelt.

  • OLG Nürnberg, 04.11.2020 - 15 W 3330/20

    Ausschlagung eines Vermächtnisses

    Die Beendigung der Testamentsvollstreckung, die zur Unrichtigkeit eines entsprechenden in das Grundbuch eingetragenen Vermerks führt, ist in der Form des § 29 GBO nachzuweisen (OLG München, Beschluss vom 08.09.2005 - 32 Wx 58/05 - juris Rn. 20; Weidlich, MittBayNot 2007, 513).

    Voraussetzung ist, dass es keinen Anhaltspunkt für die Erforderlichkeit weiterer tatsächlicher Ermittlungen gibt (Weidlich, MittBayNot 2006, 390, 393); ferner darf es keinen vernünftigen Zweifel daran geben, dass das Nachlassgericht bei der Ermittlung im Rahmen eines Erbscheinsverfahrens zu dem gleichen Ergebnis käme wie das Grundbuchamt.

  • OLG München, 27.11.2023 - 34 Wx 203/23

    Unwirksamkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers vor Annahme des Amts

    Deshalb würden Verfügungen des Testamentsvollstreckers, die er vor Amtsbeginn treffe, gemäß entsprechender Anwendung des § 185 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 BGB von selbst ex nunc wirksam (vgl. OLG München, Beschluss vom 08.09.2005 - 32 Wx 58/05, Rpfleger 2005, 661; MüKoBGB/Zimmermann, 9. Aufl. 2022, § 2202 BGB Rn. 4).

    Eine nachträglich nach Annahme des Testamentsvollstreckeramtes erklärte Genehmigung, die im Übrigen der Form des § 29 GBO (OLG München, Beschluss vom 08.09.2005 - 32 Wx 58/05, ZEV 2006, 173, 174; BeckOK GBO/Otto, Stand 01.08.2023, § 29 Rn. 71) bedürfte, ist ebenso wenig gegeben.

    Es mag sein, dass der 32. Senat des Oberlandesgerichts München in seinem Beschluss vom 08.09.2005, Az. 32 Wx 58/05, eine Konvaleszenz bejaht hat.

  • KG, 13.11.2018 - 1 W 323/18

    Widerruflich erteilte Generalvollmacht durch den Testamentsvollstrecker

    Dies kann auch im Verfahren vor dem Grundbuchamt nicht unberücksichtigt bleiben (OLG München, ZEV 2006, 173, 174).
  • OLG München, 16.11.2015 - 34 Wx 178/15

    Beschränktes Prüfungsrecht des Grundbuchamts hinsichtlich der Verfügungsbefugnis

    Ist dem Grundbuchamt durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden (§ 29 Abs. 1 Satz 1 GBO) nachgewiesen und daher positiv bekannt, dass ein Nachlassgrundstück aufgrund Freigabe nicht (mehr) der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegt, ist ein bereits gemäß § 52 GBO eingetragener Testamentsvollstreckervermerk im Weg der Grundbuchberichtigung, § 22 GBO, zu löschen (Bauer/von Oefele § 52 Rn. 33; Weidlich MittBayNot 2006, 390).

    Dies gilt auch dann, wenn dem Grundbuchamt ein gegenständlich unbeschränktes Testamentsvollstreckerzeugnis vorliegt (vgl. OLG München vom 8.9.2005, 32 Wx 58/05, MittBayNot 2006, 427/428), denn die Freigabe nur einzelner Nachlassgegenstände führt nicht zu einer Berichtigung des Zeugnisses.

    Dessen öffentlicher Glaube erstreckt sich mithin nicht auf das Fehlen von Freigaben (Weidlich MittBayNot 2006, 390/391 f.).

  • OLG Nürnberg, 22.09.2016 - 15 W 509/16

    Zurückweisung eines Eigentumsumschreibungsantrags wegen unwirksamer Verfügung

    Allerdings wird in Teilen der Rechtsprechung und der Kommentarliteratur eine entsprechende Anwendung des § 185 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 BGB auf den Fall der vor Erklärung der Amtsannahme getroffenen Verfügungen einer zum Testamentsvollstrecker ernannten Person bejaht, die mit dem Amtsantritt des Testamentsvollstreckers von selbst und ex nunc wirksam würden (so LG Saarbrücken Rpfleger 2009, 375 Rn. 17 nach juris; MünchKommBGB/Zimmermann, 6. Aufl. § 2202 Rn. 4 m. w. N.; Staudinger/Reimann, BGB Neubearb. 2015, § 2202 Rn. 33 unter Hinweis auf RGZ 111, 250; 149, 19; ebenso - ohne weitere Begründung - OLG München Rpfleger 2005, 661 Rn. 21 nach juris; Zimmermann, Die Testamentsvollstreckung 4. Aufl. Abschn. E Rn. 136; Heckschen in: Burandt/Rojahn Erbrecht 2. Aufl. 2014 § 2202 Rn. 4).

    Die von den Beschwerdeführern herangezogene und vom Oberlandesgericht München (Rpfleger 2005, 661 Rn. 21 nach juris) zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs betrifft ebenfalls nicht die vorliegende Fallgestaltung, sondern die Frage, ob eine entsprechende Anwendung des § 185 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 oder 3 BGB (Erwerb, Beerbung) in Betracht kommt, wenn die Erben ihre aufgrund einer bestehenden Nachlassverwaltung beschränkte Verfügungsbefugnis (§ 1984 BGB) mit deren Aufhebung wiedererlangen.

  • OLG Saarbrücken, 15.10.2019 - 5 W 61/19

    Zu den Voraussetzungen, unter denen eine vom Erblasser angeordnete

    Wie das Amtsgericht im Ausgangspunkt zutreffend annimmt, führt allein der Tod des Testamentsvollstreckers gemäß § 2225 BGB nicht zwingend auch zur Beendigung der Testamentsvollstreckung, sondern nur, wenn der erklärte oder durch Auslegung zu ermittelnde Wille des Erblassers dahin geht, dass sie nach dessen Ausscheiden nicht weitergeführt werden soll (Senat, Beschluss vom 22. April 2015 - 5 W 29/15; OLG Hamm, Rpfleger 1958, 15; OLG München, ZEV 2006, 173; Weidlich, in: Palandt, BGB 78. Aufl., § 2225 Rn. 1).

    Die Beendigung der Testamentsvollstreckung ist - jedenfalls in einfach gelagerten Fällen - vom Grundbuchamt selbst festzustellen (OLG München, ZEV 2006, 173; OLG Düsseldorf, FGPrax 2017, 35).

  • OLG Düsseldorf, 08.11.2016 - 3 Wx 47/16

    Feststellung der Beendigung der Testamentsvollstreckung durch das Grundbuchamt

    Denn jedenfalls ist das Grundbuchamt bei der Prüfung des Nachweises der Unrichtigkeit des Testamentsvollstreckervermerks im Grundbuch nicht gehindert, die Beendigung der Testamentsvollstreckung selbst festzustellen (OLG München ZEV 2006, 173 [174]; Staudinger-Herzog, Bürgerliches Gesetzbuch, Neubearbeitung 2016, § 2368, Rdz.58, Demharter, Grundbuchordnung, 30. Aufl. 2016, § 35, Rdz. 61, 21), jedenfalls wenn es sich - wie hier - um einen einfach gelagerten und eindeutigen Fall handelt (vgl. Zimmermann, Anm. zu OLG München ZEV 2006, 173 [175a.E.], a.M. LG Köln MittRhNotK 1986, 49 [50]).
  • OLG München, 16.07.2020 - 34 Wx 463/19

    Verfahren wegen Löschung eines Testamentsvollstreckervermerks

    Sie kann sich gegebenenfalls auch konkludent (OLG München Rpfleger 2005, 661) daraus ergeben, dass der Testamentsvollstrecker in der Form des § 29 GBO den Gegenstand rechtswirksam und endgültig so aufgibt, dass der Erbe im Rechtsverkehr darüber frei verfügen kann (Palandt/Weidlich § 2217 Rn. 5).
  • OLG Nürnberg, 05.11.2020 - 15 W 3330/20

    Unrichtigkeit eines in das Grundbuch eingetragenen Testamentsvollstreckervermerks

  • OLG Karlsruhe, 07.09.2022 - 19 W 64/21

    Nachweis der Beendigung der Testamentsvollstreckung

  • LG Saarbrücken, 10.12.2008 - 5 T 341/08

    Antrag mit Amtsannahme

  • KG, 09.12.2014 - 1 W 266/14

    Grundbuchverfahren: Nachweis der Beendigung der Testamentsvollstreckung

  • OLG Stuttgart, 01.08.2022 - 8 W 159/22

    Grundbuchverfahren: Formwirksamer Nachweis der Verfügungsbefugnis des

  • OLG Bremen, 12.10.2010 - 3 W 14/10

    Anforderungen an den Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs im Hinblick auf

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