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   OLG München, 08.10.2015 - 34 Wx 289/15   

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OLG München, 08.10.2015 - 34 Wx 289/15 (https://dejure.org/2015,29109)
OLG München, Entscheidung vom 08.10.2015 - 34 Wx 289/15 (https://dejure.org/2015,29109)
OLG München, Entscheidung vom 08. Oktober 2015 - 34 Wx 289/15 (https://dejure.org/2015,29109)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 133, 157; GBO §§ 19, 27 S. 1
    Zustimmung zur Löschung eines Gesamtgrundpfandrechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Bewilligung der Löschung eines Gesamtgrundpfandrechts aus Anlass der Veräußerung eines von mehreren belasteten Grundstücken

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GBO §§ 19, 27 Satz 1; BGB §§ 133, 157
    Eindeutige Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Löschung einer Gesamtgrundschuld für alle belasteten Grundstücke bei Veräußerung nur eines Grundstücks

  • rewis.io

    Notwendigkeit der eindeutigen Zustimmung des Eigentümers bei Löschung eines Gesamtgrundpfandrechts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 133 BGB; § 157 BGB; § 19 GBO; § 27 S 1 GBO
    Anforderungen an die Bewilligung der Löschung eines Gesamtgrundpfandrechts aus Anlass der Veräußerung eines von mehreren belasteten Grundstücken

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Löschung eines Gesamtgrundpfandrechts: Grundstücke sind eindeutig zu benennen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2016, 343
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 24.06.1977 - BReg. 2 Z 64/76

    Möglichkeit der Übertragung eines halben Miteigentumsanteils an einem Grundstück

    Auszug aus OLG München, 08.10.2015 - 34 Wx 289/15
    Der Auslegung sind aber durch den im Grundbuchrecht herrschenden Bestimmtheitsgrundsatz und das Erfordernis urkundlich belegter Eintragungsunterlagen Grenzen gesetzt (BayObLGZ 1974, 112/115; BayObLGZ 1977, 189/191).

    Für die Auslegung gilt in jedem Fall der Grundsatz, dass auf den Wortlaut und Sinn der Erklärung abzustellen ist, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (BGHZ 113, 374/378; BayObLGZ 1977, 189/191; Senat vom 26.11.2007; Demharter § 19 Rn. 28).

  • OLG München, 26.11.2007 - 34 Wx 119/07

    Löschungszustimmung bei Gesamtrecht

    Auszug aus OLG München, 08.10.2015 - 34 Wx 289/15
    Soll im Rahmen einer Grundstücksveräußerung die Zustimmung des Eigentümers zur Löschung eines Gesamtgrundpfandrechts alle Grundstücke umfassen, an denen das Recht lastet, so muss dies in so eindeutiger Weise geschehen, dass kein Zweifel bestehen bleibt, es könne nur die Löschung der Belastung an dem veräußerten Grundstück gemeint sein (Bestätigung von Senat vom 26.11.2007, 34 Wx 119/07).

    Es darf kein Zweifel bleiben, es könne nur die Löschung der Belastung an dem veräußerten Grundstück gemeint sein (vgl. Senat vom 26.11.2007, 34 Wx 119/07 juris; siehe auch LG München I Rpfleger 2008, 21; Demharter § 27 Rn. 11).

  • LG München I, 22.08.2007 - 13 T 9260/07

    Löschungszustimmung bei Gesamtgrundpfandrecht

    Auszug aus OLG München, 08.10.2015 - 34 Wx 289/15
    Es darf kein Zweifel bleiben, es könne nur die Löschung der Belastung an dem veräußerten Grundstück gemeint sein (vgl. Senat vom 26.11.2007, 34 Wx 119/07 juris; siehe auch LG München I Rpfleger 2008, 21; Demharter § 27 Rn. 11).

    Auch wenn in der Kaufvertragsurkunde neben der Zustimmung zur Pfand- und Lastenfreistellung "auch Löschungen" erwähnt sind, erscheint die Erklärung in diesem Punkt (Abschn. VI. 2.) als Zustimmung zur "Gesamtlöschung" aber nicht ausreichend eindeutig (siehe Senat vom 26.11.2007; auch LG München I Rpfleger 2008, 21; Kohler in Bauer/von Oefele GBO 3. Aufl. § 27 Rn. 35; Meikel/Böttcher § 27 Rn. 81; a. A. Schöner/Stöber Rn. 2759).

  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der

    Auszug aus OLG München, 08.10.2015 - 34 Wx 289/15
    Für die Auslegung gilt in jedem Fall der Grundsatz, dass auf den Wortlaut und Sinn der Erklärung abzustellen ist, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (BGHZ 113, 374/378; BayObLGZ 1977, 189/191; Senat vom 26.11.2007; Demharter § 19 Rn. 28).
  • BGH, 10.02.1960 - V ZR 39/58

    Haftung des Erben eines Handelsgeschäftes für vor dem Erbfall begründete

    Auszug aus OLG München, 08.10.2015 - 34 Wx 289/15
    (1) Grundbucherklärungen sind als Willenserklärungen grundsätzlich gemäß §§ 133, 157 BGB der Auslegung fähig und zugänglich, es sei denn, dass die Eindeutigkeit der Erklärung eine Auslegung ausschließt (st. Rechtspr.; BGHZ 32, 60/63; BayObLGZ 1979, 12/15).
  • OLG Hamm, 11.08.1998 - 15 W 285/98

    Teilvollzug einer Löschungsbewilligung

    Auszug aus OLG München, 08.10.2015 - 34 Wx 289/15
    Weil nach wohl herrschender Ansicht (OLG Hamm Rpfleger 1998, 511; Demharter § 13 Rn. 19; Hügel/Reetz § 13 Rn. 48; a. A. Schöner/Stöber Rn. 2724a) bei umfassender Löschungsbewilligung des Gläubigers ein Teilvollzug in Frage kommt, lässt sich aus dem Umfang der Gläubigererklärung auch nichts Zwingendes für die Auslegung der Eigentümerzustimmung herleiten.
  • BayObLG, 18.01.1979 - BReg. 2 Z 55/78

    Vorliegen einer Vollmacht zur Bewilligung der Eintragung einer

    Auszug aus OLG München, 08.10.2015 - 34 Wx 289/15
    (1) Grundbucherklärungen sind als Willenserklärungen grundsätzlich gemäß §§ 133, 157 BGB der Auslegung fähig und zugänglich, es sei denn, dass die Eindeutigkeit der Erklärung eine Auslegung ausschließt (st. Rechtspr.; BGHZ 32, 60/63; BayObLGZ 1979, 12/15).
  • BayObLG, 04.03.1974 - BReg. 2 Z 11/74
    Auszug aus OLG München, 08.10.2015 - 34 Wx 289/15
    Der Auslegung sind aber durch den im Grundbuchrecht herrschenden Bestimmtheitsgrundsatz und das Erfordernis urkundlich belegter Eintragungsunterlagen Grenzen gesetzt (BayObLGZ 1974, 112/115; BayObLGZ 1977, 189/191).
  • BayObLG, 07.01.1975 - BReg. 2 Z 50/74
    Auszug aus OLG München, 08.10.2015 - 34 Wx 289/15
    Jedenfalls mit der Beschwerdeeinlegung, dem Hinweis auf die Eigentümerzustimmung in der Kaufvertragsurkunde und der erneuten Vorlage der umfassenden Löschungsbewilligung nebst -antrag der Gläubigerin hätte der Senat auch keine Bedenken, den vom Grundbuchamt in der Zwischenverfügung noch vermissten Antrag (§ 13 Abs. 1 GBO) auch für die Löschung des Rechts auf dem in Bl. xx vorgetragenen Grundstück als gestellt anzusehen (BayObLGZ 1967, 408/409; 1975, 1/4; Demharter § 15 Rn. 14 m. w. N.).
  • OLG München, 04.12.2017 - 34 Wx 95/17

    Auslegung von Eintragungsbewilligungen und Grundbuchvollmachten

    Ist der Inhalt der Bewilligung allerdings eindeutig, so bedarf es keiner Sinnermittlung; eine Auslegung kommt dann von vorneherein nicht in Betracht (BGHZ 32, 60/63; Senat vom 27.6.2012, 34 Wx 184/12 = DNotZ 2012, 828; vom 8.10.2015, 34 Wx 289/15 = MittBayNot 2016, 234; vom 34 Wx 36/17, juris Rn. 36; …
  • OLG München, 31.07.2017 - 34 Wx 36/17

    Kein Grundberichtigungsanspruch trotz Unmöglichkeit der (vollständigen)

    Ist der Inhalt der Bewilligung allerdings eindeutig, so bedarf es keiner Sinnermittlung; eine Auslegung kommt dann von vorneherein nicht in Betracht (BGHZ 32, 60/63; BayObLGZ 1979, 12/15; BayObLG NJW-RR 1997, 1511/1512; Senat vom 8.10.2015, 34 Wx 289/15 = MittBayNot 2016, 234; Hügel/Holzer GBO 3. Aufl. § 19 Rn. 48; Palandt/Ellenberger BGB 76. Aufl. § 133 Rn. 6).
  • OLG Schleswig, 03.06.2021 - 2 Wx 43/20

    Konkludente Zustimmung zur Löschung eines Grundpfandrechts am Restbesitz

    Es darf kein Zweifel bleiben, es könne nur die Löschung der Belastung an dem veräußerten Grundstück gemeint sein (OLG München, Beschluss vom 8. Oktober 2015 - 34 Wx 289/15 -, juris, m. w. N.; Demharter, Grundbuchordnung, 32. Aufl., § 27 Rn. 11).
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