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   OLG München, 08.11.1991 - 23 U 6990/90   

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https://dejure.org/1991,3062
OLG München, 08.11.1991 - 23 U 6990/90 (https://dejure.org/1991,3062)
OLG München, Entscheidung vom 08.11.1991 - 23 U 6990/90 (https://dejure.org/1991,3062)
OLG München, Entscheidung vom 08. November 1991 - 23 U 6990/90 (https://dejure.org/1991,3062)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Bezahlung des Restkaufpreises ; Einwand der Mängeleinrede; Fehlen des Überspannungsschutzes bei gelieferten Schaltnetzteilen; Abweichung von einschlägigen DIN-Bestimmungen und VDE-Bestimmungen ; Darlegungslast und Beweislast für das Vorliegen einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 459

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Welche Bedeutung haben DIN- bzw. VDE-Bestimmungen? (IBR 1993, 95)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1523
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.04.1991 - V ZR 349/89

    Nichtbeachtung von DIN-Normen bei Aushebung und Sicherung einer Baugrube

    Auszug aus OLG München, 08.11.1991 - 23 U 6990/90
    Diese Verlagerung der Vortragslast betrifft nicht nur die Frage, ob das Fehlen der betreffenden technischen Regel kausal war für ein eingetretenes Fehlerbild (vgl. insoweit BGH NJW 1991, 2021/2022), sondern auch den Umstand, ob die Herstellungs-/Lieferungspflicht die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen mit umfaßte.
  • OLG Brandenburg, 30.03.2011 - 13 U 16/10

    Werkvertrag: Beweislast bei vom Unternehmer behaupteter

    Das erscheint mit Blick darauf, dass sich aus der durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz getroffenen Neuregelung des werkvertraglichen Gewährleistungsrechts gegenüber dem bisherigen Recht in Bezug auf die Feststellung der Fehlerhaftigkeit kaum Abweichungen, insbesondere nicht zu Lasten des Bestellers, ergeben und nach bisherigem Recht ein funktionsuntüchtiges Werk fehlerhaft war, sofern nicht der Unternehmer eine ihm günstige Abweichung beweist (OLG München, NJW-RR 92, 1523; OLG Hamm, NJW-RR 95, 17), nicht gerechtfertigt.
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2014 - 22 U 100/13

    DIN-Normen nicht eingehalten: Mangel wird vermutet!

    Die Verletzung von DIN-Normen bzw. von allgemein anerkannten Regeln der Technik erlaubt insoweit als Erfahrungssatz den Schluss, dass das Schadensrisiko demjenigen zuzuweisen ist, der es durch die Wahrung dieser Regeln gerade abwenden sollte (vgl. Thüringer OLG Jena, Urteil vom 21.04.2005, 1 U 1578/98, BauR 2006, 1902, dort Rn 44 mwN, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, Beschluss vom 27.04.2006, VII ZR 120/05; OLG Brandenburg, Urteil vom 10.01.1996, 4 U 95/95, OLGR 1997, 141, dort Rn 26 ff.; OLG München, Urteil vom 08.11.1981, 23 U 6990/90, NJW-RR 1992, 1523; Kroitzsch, BauR 1994, 673).
  • OLG Düsseldorf, 07.02.2020 - 22 U 548/19

    Kondensatbildung spricht für Einbaufehler!

    Die Verletzung von DIN-Normen bzw. von allgemein anerkannten Regeln der Technik erlaubt insoweit als Erfahrungssatz den Schluss, dass das Schadens-/Mangelrisiko demjenigen zuzuweisen ist, der es durch die Wahrung dieser Regeln gerade abwenden sollte (vgl. Thüringer OLG Jena, Urteil vom 21.04.2005, 1 U 1578/98, BauR 2006, 1902, dort Rn 44 mwN, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, Beschluss vom 27.04.2006, VII ZR 120/05; OLG Brandenburg, Urteil vom 10.01.1996, 4 U 95/95, OLGR 1997, 141, dort Rn 26 ff.; OLG München, Urteil vom 08.11.1981, 23 U 6990/90, NJW-RR 1992, 1523; Kroitzsch, BauR 1994, 673).
  • OLG Hamm, 13.04.1994 - 12 U 171/93

    Unterschreiten der Auftrittsbreiten von Treppen gemäß DIN 18065: Mangel?

    Die Nichteinhaltung führt aber nicht schlechthin und ohne weiteres zu einem Mangel der Werkleistung, sondern nur zu einer Umkehr der Darlegungs- und Beweislast des Unternehmers nach erfolgter Abnahme dafür, daß seine Werkleistung nicht mangelhaft ist; maßgeblich sind insoweit stets die vorrangigen vertraglichen Vereinbarungen der Parteien, weil die Frage, ob die Nichteinhaltung von DIN-Vorschriften einen Sachmangel darstellt, in erster Linie von den konkreten Vereinbarungen der Vertragsparteien abhängt (vgl. OLG München NJW-RR 1992, 1523).
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2012 - 23 U 80/11

    DIN-Normen nicht eingehalten: Dachdecker haftet für Sturmschäden!

    Die Verletzung von DIN-Normen als anerkannten Regeln der Technik erlaubt als Erfahrungssatz den Schluss, dass das Schadensrisiko demjenigen zuzuweisen ist, der es durch die Wahrung dieser Regeln gerade abwenden sollte (vgl. Thüringer OLG Jena, Urteil vom 21.04.2005, 1 U 1578/98, BauR 2006, 1902, dort Rn 44 mwN, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, Beschluss vom 27.04.2006, VII ZR 120/05; OLG Brandenburg, Urteil vom 10.01.1996, 4 U 95/95, OLGR 1997, 141, dort Rn 26 ff.; OLG München, Urteil vom 08.11.1981, 23 U 6990/90, NJW-RR 1992, 1523; Kroitzsch, BauR 1994, 673; vgl. auch Rechtsprechungsübersicht zum Anscheinsbeweis im privaten Baurecht: Werner/Pastor, a.a.O., Rn 3075 mwN).
  • OLG Hamburg, 07.02.2023 - 4 U 77/21

    Anspruch auf Schadensersatz für Mangelfolgeschäden durch Wasserschäden aus einem

    Die Verletzung von DIN-Normen bzw. von allgemein anerkannten Regeln der Technik erlaubt als Erfahrungssatz den Schluss, dass das Schadens-/Mangelrisiko demjenigen zuzuweisen ist, der es durch die Wahrung dieser Regeln gerade abwenden sollte (vgl. Thüringer OLG Jena, Urteil vom 21.04.2005, Az. 1 U 1578/98, BauR 2006, 1902, dort Rn 44 m.w.N, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, Beschluss vom 27.04.2006, Az. VII ZR 120/05; OLG Brandenburg, Urteil vom 10.01.1996, Az. 4 U 95/95, OLGR 1997, 141, dort Rn. 26 ff.; OLG München, Urteil vom 08.11.1981, Az. 23 U 6990/90, NJW-RR 1992, 1523).
  • OLG Düsseldorf, 08.07.2005 - 23 U 233/04
    Den Vertragsparteien steht es aber auch frei, geringere Leistungsanforderungen zu vereinbaren, als sie bei Anwendung anerkannter Regeln der Technik erreicht werden könnten, da sich das Maß der vertraglichen Herstellung nach den Vorstellungen und der Vereinbarung der Parteien richtet (OLG München NJW-RR 1992, 1523; OLG Hamm NJW-RR 1995, 17; Kleine-Möller/Merl, Handbuch des privaten Baurechts § 12 Rdnr. 262 mit weiteren Nachweisen; Beck´scher VOB-Kommentar Ganten/Motzke/Kohler 1. Auflage 2001.§ 13 Rdnr. 48; Bamberger/Roth/Voit, BGB, § 633 Rdnr. 12; Kniffka/Koeble a.a.O. 11 Teil Rdnr. 118).
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