Rechtsprechung
OLG München, 08.11.2017 - 20 U 2048/17 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 280, § 281, § 684, § 812
Kosten für eine Ersatzvornahme wegen Verletzung von Pflichten aus einer notariellen Vereinbarung - Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 280, 281, 684, 812
Erstattung der Kosten für Ersatzvornahme
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansprüche des Erwerbers eines Grundstücks wegen unterbliebener Pflasterung eines Grundstücksteils durch den Veräußerer und Eigentümer des Nachbargrundstücks
- rewis.io
Kosten für eine Ersatzvornahme wegen Verletzung von Pflichten aus einer notariellen Vereinbarung
- ra.de
- notar-drkotz.de
Verletzung von Pflichten aus notarieller Vereinbarung - Ersatzvornahme
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ansprüche des Erwerbers eines Grundstücks wegen unterbliebener Pflasterung eines Grundstücksteils durch den Veräußerer und Eigentümer des Nachbargrundstücks
- rechtsportal.de
Ansprüche des Erwerbers eines Grundstücks wegen unterbliebener Pflasterung eines Grundstücksteils durch den Veräußerer und Eigentümer des Nachbargrundstücks
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kosten für eine Ersatzvornahme wegen Verletzung von Pflichten aus einer notariellen Vereinbarung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ansprüche des Erwerbers eines Grundstücks wegen unterbliebener Pflasterung eines Grundstücksteils
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kosten für eine Ersatzvornahme wegen Verletzung von Pflichten aus einer notariellen Vereinbarung (IMR 2018, 166)
Verfahrensgang
- LG Landshut, 19.05.2017 - 51 O 1948/14
- OLG München, 08.11.2017 - 20 U 2048/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.07.2013 - VIII ZR 169/12
Verspätete Erfüllung eines Kaufvertrages: Ersatzfähigkeit der Mehrkosten eines …
Auszug aus OLG München, 08.11.2017 - 20 U 2048/17
Die von den Klägern im Wege der Klage erfolgreich geltend gemachte Erfüllung in Form der Pflasterung der streitgegenständlichen Fläche durch die Beklagte (vgl. Anlage K 3, Urteil des Landgerichts vom 27.09.2013, Az. 54 O 1223/13) schließt einen Anspruch der Kläger auf Erstattung der im Rahmen der Selbstvornahme getätigten Kosten vielmehr aus (vgl. BGH, Urteil vom 03.07.2013 - VIII ZR 169/12, NJW 2013, 2959, juris Rn. 27 ff.). - OLG Koblenz, 21.02.2008 - 5 U 1309/07
Vergütungsanspruch des persönlich verpflichteten Chefarztes bei vertragswidriger …
Auszug aus OLG München, 08.11.2017 - 20 U 2048/17
Wer irrtumsfrei oder gar gegen den erklärten Willen des Empfängers einem anderen etwas zuwendet, ist nicht schutzwürdig (OLG Koblenz vom 21.02.2008, Az. 5 U 1309/07, juris Rn. 38 ff.).