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   OLG München, 08.12.1988 - 21 W 3055/88   

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https://dejure.org/1988,3633
OLG München, 08.12.1988 - 21 W 3055/88 (https://dejure.org/1988,3633)
OLG München, Entscheidung vom 08.12.1988 - 21 W 3055/88 (https://dejure.org/1988,3633)
OLG München, Entscheidung vom 08. Dezember 1988 - 21 W 3055/88 (https://dejure.org/1988,3633)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 524
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VerfGH Bayern, 12.02.2008 - 12-VI-07

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs und des

    Er ist nicht davon abhängig, dass der Vermieter im Zeitpunkt des Rückgabeverlangens selbst Eigentümer oder Mieterder herauszugebenden Sache ist (vgl. Weidenkaff in Palandt, BGB, 67. Aufl. 2008, RdNr. 3 zu § 546; OLG München vom 8.12.1988= NJW-RR 1989, 524).
  • KG, 01.03.2012 - 8 U 197/10

    Beendigung eines Gewerberaummietverhältnisses: Herausgabeanspruch des

    Die Herausgabeansprüche des Hauptvermieters gegen den Hauptmieter und des Untervermieters gegen den Untermieter bestehen nebeneinander, wobei der Untervermieter seinen Herausgabeanspruch auch auf Herausgabe an den Hauptvermieter richten kann (OLG München, NJW-RR 1989, 524).
  • OLG München, 06.03.2012 - 32 U 4456/11

    Gewerberaummiete: Räumungs- und Herausgabeanspruch des Vermieters gegen den

    Etwas Anderes käme nur dann in Betracht, wenn die Beklagte zu 2 den Gebrauch an der Mietsache wieder an die Hauptmieterin, die Beklagte zu 1, unter Beendigung des Untermietverhältnisses (rück-)überlassen hätte (vgl. OLG München NJW-RR 1989, 524), und nicht, wie hier vorgetragen, lediglich ihrer Mituntermieterin den Alleinbesitz eingeräumt hat, da sie sich organisatorisch um ein anderes Lokal kümmern wollte.
  • LG Frankfurt/Main, 27.02.2017 - 14 O 384/15
    Überdies ist anerkannt, dass auch der Zwischenvermieter/-pächter Herausgabe der Miet-/Pachtsache von dem Untermieter/-pächter an sich oder den Hauptvermieter/-pächter verlangen kann (vgl. KG. ZMR 2013, 26 f.; OLG München, NJW-RR 1989, 524).
  • KG, 08.04.2004 - 8 U 327/03

    Erfüllung der Rückgabeverpflichtung des Untermieters nach beendetem Haupt- und

    Durch die Herausgabe an den Vermieter wird der Untermieter auch gegenüber dem Mieter von seiner Rückgabepflicht befreit (Palandt/Weidenkaff, BGB, 63. Auflage, § 546 BGB, Rdnr.21; Blank/Börstinghaus, Miete, 2000, § 556 BGB, Rdnr.46; OLG München NJW-RR 1989, 524).
  • LG Berlin, 23.02.2011 - 29 S 8/10

    Gewerberaummietvertrag - Zurückbehaltungsrecht Kautionszahlung - Rückgabe der

    Hauptmieter und Dritter sind dem Hauptvermieter gegenüber Gesamtschuldner, § 431 BGB (allgemeine Meinung, OLG München NJW-RR 1989, 524; Münchener Kommentar zum BGB - Bieber, BGB, 5. Auflage 2008, § 546 Rn 23).
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