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   OLG München, 08.12.2009 - 5 U 3029/06   

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https://dejure.org/2009,31023
OLG München, 08.12.2009 - 5 U 3029/06 (https://dejure.org/2009,31023)
OLG München, Entscheidung vom 08.12.2009 - 5 U 3029/06 (https://dejure.org/2009,31023)
OLG München, Entscheidung vom 08. Dezember 2009 - 5 U 3029/06 (https://dejure.org/2009,31023)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zahlungsklage eines Auftraggebers nach fristloser Kündigung eines Beratervertrages: Behandlung eines Vertrages über die Investorensuche für eine Kliniken-AG mit Festhonorar-, Auslagenerstattungs- und Erfolgshonorarvereinbarung; Versäumnisurteil in der Berufungsinstanz ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Einordnung eines Vertrages über eine Investorensuche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

  • LG München - 3 O 7400/01
  • OLG München, 08.12.2009 - 5 U 3029/06
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.02.1996 - XI ZR 148/95

    Geständniswirkung der Erklärung einer Hauptaufrechnung

    Auszug aus OLG München, 08.12.2009 - 5 U 3029/06
    Begehrt die beklagte Partei die Abweisung der Klage wegen einer von ihr erklärten Hauptaufrechnung, sind damit in der Regel die den Klageanspruch begründenden tatsächlichen Behauptungen im Sinne von § 288 ZPO zugestanden (BGH, Urteil vom 13.02.1996 - XI ZR 148/95, NJW-RR 1996, 669).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.1995 - 8 U 73/94
    Auszug aus OLG München, 08.12.2009 - 5 U 3029/06
    Begehrt die beklagte Partei die Abweisung der Klage wegen einer von ihr erklärten Hauptaufrechnung, sind damit in der Regel die den Klageanspruch begründenden tatsächlichen Behauptungen im Sinne von § 288 ZPO zugestanden (BGH, Urteil vom 13.02.1996 - XI ZR 148/95, NJW-RR 1996, 669).
  • OLG Karlsruhe, 25.10.2005 - 15 U 58/03

    Anforderungen an den Honoraranspruch bei Beratungsleistungen im Hinblick auf den

    Auszug aus OLG München, 08.12.2009 - 5 U 3029/06
    Der Senat wertet die getroffene Vereinbarung, nach der für die geschuldete Tätigkeit neben einem Festhonorar auch ein Erfolgshonorar zu zahlen war, als Maklerdienstvertrag (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.10.2005 - 15 U 58/03, NJOZ 2006, 1164; Palandt/Sprau, BGB, 69. Aufl., vor § 652 Rn. 6).
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