Rechtsprechung
OLG München, 08.12.2011 - 34 Wx 502/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Zur Auslegungsfähigkeit und -bedürftigkeit einer Bestimmung über die Rangverhältnisse von einzutragenden dinglichen Rechten.
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 133, 879; GBO § 45
Auslegungsfähigkeit einer Rangbestimmung in einer notariellen Urkunde - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegungsfähigkeit und Auslegungsbedürftigkeit einer Bestimmung über die Rangverhältnisse von einzutragenden dinglichen Rechten; Auslegung eines Rangvorbehalts
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Auslegung der notariellen Urkunde bezüglich Rangbestimmung der einzutragenden dinglichen Rechte
- notar-drkotz.de
Grundbucheintragungsverfahren - Auslegung einer Rangsbestimmung durch Vereinbarung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 133; BGB § 879 Abs. 3; GBO § 45 Abs. 3
Auslegung eines Rangvorbehalts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Auslegung von Rangebestimmungen
Verfahrensgang
- AG Sonthofen, 17.10.2011 - HI-5873
- OLG München, 08.12.2011 - 34 Wx 502/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90
Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der …
Auszug aus OLG München, 08.12.2011 - 34 Wx 502/11
Schon aus dieser Abfolge der Bestimmungen entnimmt ein unbefangener Betrachter als nächstliegende Bedeutung (vgl. etwa BGHZ 113, 374/378), dass dieselbe Rangfolge auch für die gleichrangig einzutragende Dienstbarkeit gelten soll, auch wenn diese erst in der nächsten Ziffer genauer bestimmt ist. - OLG Zweibrücken, 14.10.1994 - 3 W 120/94
Auslegung einer Wohnungsrechtsbestellung
Auszug aus OLG München, 08.12.2011 - 34 Wx 502/11
13 In einem solchen Fall ist das Grundbuchamt allerdings nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, die Urkunde insgesamt entsprechend § 133 BGB auszulegen (OLG Zweibrücken DNotZ 1997, 325/326).