Rechtsprechung
   OLG München, 09.01.2018 - 16 UF 1281/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,9886
OLG München, 09.01.2018 - 16 UF 1281/17 (https://dejure.org/2018,9886)
OLG München, Entscheidung vom 09.01.2018 - 16 UF 1281/17 (https://dejure.org/2018,9886)
OLG München, Entscheidung vom 09. Januar 2018 - 16 UF 1281/17 (https://dejure.org/2018,9886)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,9886) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VersAusglG § 1 Abs. 2, § 5 Abs. 1, § 14 Abs. 1
    Zum Versorgungsausgleich einer betrieblichen Altersversorgung bezüglich eines fondsorientierten Zusageanteils und leistungsorientierten Zusageanteils

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich eines fondsgebundenen Anrechts in der betrieblichen Altersversorgung

  • rewis.io

    Zum Versorgungsausgleich einer betrieblichen Altersversorgung bezüglich eines fondsorientierten Zusageanteils und leistungsorientierten Zusageanteils

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich eines fondsgebundenen Anrechts in der betrieblichen Altersversorgung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 586
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 201/17

    Versorgungsausgleich: Fondsanteile als Teilungsgegenstand bei der externen

    Auszug aus OLG München, 09.01.2018 - 16 UF 1281/17
    Die gemäß § 58 f. FamFG statthafte und auch sonst zulässige Beschwerde der B. R. AG führt zu einer Abänderung der Entscheidung des Amtsgerichts unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.07.2017 (BGH Beschluss vom 19.07.2017, XII ZB 201/17, FamRZ 2017, 1655).

    Der Kapitalwert dieser Anrechte ist vielmehr ständigen Schwankungen unterworfen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 19.07.2017, XII ZB 201/17, FamRZ 2017, 1655; BGH Beschluss vom 29.02.2012, XII ZB 609/10, FamRZ 2012, Seite 694).

    Vielmehr hat der Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 19.07.2017, XII ZB 201/17, FamRZ 2017, 1655, der nach Erlass der angegriffenen Entscheidung veröffentlicht wurde, entschieden, dass auch bei externer Teilung eines fondsgebundenen Anrechts die Fondsanteile als maßgebliche Bezugsgröße in Betracht kommen.

    ... " (Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 19.07.2017, FamRZ 2017, 1655, Rn. 23 - 25).

    Der BGH hat sich lediglich gegen eine "offene Tenorierung" ausgesprochen, bei der es dem Versorgungsträger der ausgleichspflichtigen Person überlassen bleibt, die konkrete Höhe des Kapitalbetrages nach eigenen Berechnungen festzulegen (BGH Beschluss vom 19.07.2017, XII ZB 201/17, a.a.O, Rn. 27).

    Der BGH hat durch Beschluss vom 19.07.2017, XII ZB 201/17, FamRZ 2017, 1655 entschieden, dass der Ehezeitanteil fondsgebundener Anrechte auch im Fall der externen Teilung anhand des Betrags der in der Ehezeit erworbenen Fondsanteile bestimmt werden kann, wenn der Ausgabe- und Rücknahmepreis der Fondsanteile gem. § 170 KAGB veröffentlicht wird.

  • BGH, 29.02.2012 - XII ZB 609/10

    Versorgungsausgleich: Konkrete Bewertung einer fondsgebundenen privaten

    Auszug aus OLG München, 09.01.2018 - 16 UF 1281/17
    Der Kapitalwert dieser Anrechte ist vielmehr ständigen Schwankungen unterworfen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 19.07.2017, XII ZB 201/17, FamRZ 2017, 1655; BGH Beschluss vom 29.02.2012, XII ZB 609/10, FamRZ 2012, Seite 694).
  • BGH, 17.09.2014 - XII ZB 354/12

    Versorgungsausgleich: Interne Teilung von Anrechten bei einem betrieblichen

    Auszug aus OLG München, 09.01.2018 - 16 UF 1281/17
    Dies Ergebnis entspricht dem Halbteilungsgrundsatz am besten; denn es führt dazu, dass ausgleichspflichtiger und ausgleichsberechtigter Ehegatte in der Übergangszeit zwischen Ehezeitende und Rechtskraft der Entscheidung im Fall der externen Teilung in gleicher Weise je hälftig an Wertsteigerungen und Wertverlusten des auszugleichenden Anrechts teilhaben, ebenso, wie dies auch der Fall ist, wenn das Anrecht intern geteilt wird (vgl. hierzu BGH Beschluss vom 17.09.2014 - XII ZB 354/12, FamRZ 2015, 236).
  • BGH, 05.11.2014 - XII ZB 599/13

    Kindesunterhalt: Barunterhaltspflicht bei Wechselmodell; Abgrenzung zum

    Auszug aus OLG München, 09.01.2018 - 16 UF 1281/17
    Dies Ergebnis entspricht dem Halbteilungsgrundsatz am besten; denn es führt dazu, dass ausgleichspflichtiger und ausgleichsberechtigter Ehegatte in der Übergangszeit zwischen Ehezeitende und Rechtskraft der Entscheidung im Fall der externen Teilung in gleicher Weise je hälftig an Wertsteigerungen und Wertverlusten des auszugleichenden Anrechts teilhaben, ebenso, wie dies auch der Fall ist, wenn das Anrecht intern geteilt wird (vgl. hierzu BGH Beschluss vom 17.09.2014 - XII ZB 354/12, FamRZ 2015, 236).
  • BGH, 03.02.2016 - XII ZB 629/13

    Versorgungsausgleichssache: Teilanfechtung einer erstinstanzlichen Entscheidung

    Auszug aus OLG München, 09.01.2018 - 16 UF 1281/17
    Aufgrund des Einzelausgleichs kann durch das Beschwerdegericht hinsichtlich dieses Anrechts der Versorgungsausgleich isoliert durchgeführt werden (BGH Beschluss vom 03.02.2016, XII ZB 629/13, FamRZ 2016, 794).
  • BGH, 11.07.2018 - XII ZB 336/16

    Rechtsstreit über die externe Teilung von an ein Investmentvermögen oder an ein

    (4) Schließlich genügt es den vollstreckungsrechtlichen Anforderungen auch nicht, wenn ein nicht nach § 170 KAGB veröffentlichter und auch sonst nicht offenkundiger Wertpapierkurs durch eine entsprechende Mitteilung des Versorgungsträgers zum Stichtag zuverlässig festgestellt werden könnte (aA OLG München FamRZ 2018, 586, 588).
  • OLG Hamm, 14.09.2018 - 10 UF 77/17

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich eines fondsbasierten Anrechts

    Allerdings hat das OLG München (Beschl. v. 11.1.2018 - 16 UF 1281/17, FamRZ 2018, 586) entschieden, dass auch in diesem Fall einer Tenorierung wie vom BGH in der zitierten Entscheidung vorgenommen, der Vorzug vor der Tenorierung eines festen Kapitalbetrags zu geben ist, weil dies nicht mit einer vom BGH abgelehnten offenen Tenorierung, welche die Berechnung in das Belieben des Versorgungsträgers stellt, einhergeht.
  • OLG Bamberg, 03.05.2018 - 2 UF 28/18

    Teilung eines Anrechts bei der Versorgungsausgleichskasse

    Soweit das OLG München mit Beschluss vom 11.01.2018 (16 UF 1281/17 = FamRZ 2018, 586 ff.) entschieden hat, ein fondsgebundenes Anrecht der betrieblichen Altersvorsorge könne auch dann unter Heranziehung der Bezugsgröße "Fondsanteile" extern geteilt werden, wenn der Wert der Fondsanteile zwar nicht entsprechend § 170 KAGB veröffentlicht wird, jedoch durch den Versorgungsträger stichtagsgenau ermittelt werden kann, vermag dem der Senat nicht zu folgen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht