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   OLG München, 09.02.2007 - W (KAPMU) 1/06   

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https://dejure.org/2007,4228
OLG München, 09.02.2007 - W (KAPMU) 1/06 (https://dejure.org/2007,4228)
OLG München, Entscheidung vom 09.02.2007 - W (KAPMU) 1/06 (https://dejure.org/2007,4228)
OLG München, Entscheidung vom 09. Februar 2007 - W (KAPMU) 1/06 (https://dejure.org/2007,4228)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • nomos.de PDF, S. 39

    [BE] http://www.vur.nomos.de/fileadmin/vur/doc/2007/VuR_07_07.pdf#page=31
    Sofortige Beschwerde gegen Zurückweisung eines Musterfeststellungsantrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde bei Zurückweisung eines Musterfeststellungsantrags; Kriterien für die Annahme des erforderlichen Quorums bei Kapitalanlagenhaftungsfällen; Zweckmäßigkeit der Verfahrenstrennung in Kapitalanlageverfahren

  • Judicialis

    KapMuG § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; KapMuG § 4 Abs. 4

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KapMuG § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 § 4 Abs. 4
    Anzahl der Anträge beim Musterfeststellungsantrag nach 4 Abs. 4 KapMuG entscheidend und nicht Anzahl der Kläger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    KapMuG § 4 Abs. 1, 4
    Durchführung eines Musterverfahrens nach KapMuG erst bei Mindestzahl von 10 Verfahren - nicht: Klägern ("Infomatec")

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 649
  • WM 2007, 687
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Stuttgart, 03.07.2006 - 21 O 408/05

    Musterverfahren in kapitalmarktrechtlicher Streitigkeit: Mustervorlage mit dem

    Auszug aus OLG München, 09.02.2007 - W (KAPMU) 1/06
    Zwar wird zum Teil die Auffassung vertreten, dass die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Satz 4 KapMuG auch dann erfüllt sind, wenn in einem Rechtsstreit mindesten 10 Kläger als Streitgenossen auftreten (Reuschle, Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz - KapMuG, Einführung Texte Materialien, 2006, Seite 33; Gundermann/Härle a.a.O. Seite 458; LG Stuttgart ZIP 2006, 1731/1732).
  • BGH, 09.05.2005 - II ZR 287/02

    Umfang der persönlichen Haftung der Vorstandsmitglieder eine Aktiengesellschaft

    Auszug aus OLG München, 09.02.2007 - W (KAPMU) 1/06
    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass gerade bei Kapitalanlageverfahren die Durchführung von Massenverfahren aufgrund subjektiver Klagehäufung zumeist wenig zweckmäßig ist, da es sich bei den Anlageentscheidungen um individuell geprägte Willensentschlüsse handelt (BGH NJW 2005, 2450/2453).
  • OLG Köln, 01.04.1970 - 2 W 39/70
    Auszug aus OLG München, 09.02.2007 - W (KAPMU) 1/06
    Zwar kann unter Umständen das Beschwerderecht außerhalb des Erkenntnisverfahrens ausgeschlossen sein, z. B. bei einem Vorlagebeschluss zur Normenkontrolle nach Art. 100 GG (OLG Köln MDR 1970, 852; Gummer/Zöller a.a.O., § 567 Rn. 36).
  • BGH, 21.04.2008 - II ZB 6/07

    Einleitung eines Musterverfahrens nach dem KapMuG

    Die dagegen von den Klägern zu 3, 9, 12 und 13 eingelegte sofortige Beschwerde ist ohne Erfolg geblieben (OLG München, ZIP 2007, 649).
  • KG, 03.03.2009 - 4 Sch 2/06

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Prüfungskompetenz des Oberlandesgerichts

    Denn die Abtrennung von Klagen ist für das Erreichen der Mindestanzahl zulässig (vgl. OLG München, ZIP 2007, 649, 652).
  • OLG Celle, 04.04.2017 - 13 W 9/17

    Anspruch eines Klägers im Musterverfahren auf Löschung der im Klageregister

    a) Beim Verfahren nach dem Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz - KapMuG) handelt es sich um eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit im Sinne von § 3 EGZPO und § 13 GVG , da der für den Gegenstand der Musterklageanträge maßgebliche Sachverhalt dem privaten Recht zuzuordnen ist, der vor den ordentlichen Gerichten zu verhandeln ist (OLG München, Beschluss vom 9. Februar 2007 - W (KapMu) 1/06, juris Rn. 14 zu § 4 Abs. 4 KapMuG in der Fassung vom 16. August 2005).
  • OLG München, 28.02.2011 - W (KAP) 2/10

    Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten: Sofortige Beschwerde

    Das dortige Verfahren betraf eine Entscheidung des Landgerichts, weitere in einem Verfahren gestellte Anträge nicht in das Register einzutragen, weil die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 KapMuG (Gesamtzahl von 10 Verfahren) nicht erfüllt seien (siehe hierzu die Beschwerdeentscheidung OLG München v. 09.02.2007 - W (KAPMU) 1/06, juris Rn. 5).
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