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   OLG München, 09.02.2012 - U 3283/11 Kart   

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OLG München, 09.02.2012 - U 3283/11 Kart (https://dejure.org/2012,17666)
OLG München, Entscheidung vom 09.02.2012 - U 3283/11 Kart (https://dejure.org/2012,17666)
OLG München, Entscheidung vom 09. Februar 2012 - U 3283/11 Kart (https://dejure.org/2012,17666)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Gesamtschuldnerinnenausgleich unter mehreren Unternehmen bei einer von der Europäischen Kommission wegen eines Kartellrechtsverstoßes gesamtschuldnerisch festgesetzten Geldbuße

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesamtschuldnerausgleich hinsichtlich einer gegen mehrere Gesellschaften eines Kartellrechtsverstoßes festgesetzten Geldbuße

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesamtschuldnerausgleich hinsichtlich einer gegen mehrere Gesellschaften eines Kartellrechtsverstoßes festgesetzten Geldbuße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 18.09.2003 - C-338/00

    Volkswagen / Kommission

    Auszug aus OLG München, 09.02.2012 - U 3283/11
    Für diese kartellrechtliche Verantwortlichkeit genügt die Handlung einer Person, die berechtigt ist, für das Unternehmen tätig zu werden (vgl. EuGH, Urt. v. 18. September 2003 - C-338/00 - Volkswagen AG/Kommission Tz. 98, juris; Urt. v. 7. Juni 1983 Rs. 100-103/80 - Musique Diffusion Française u. a./Kommission Tz. 97 f., juris; Nowak in: Loewenheim/Meessen/Riesenkampff , Kartellrecht, 2. Aufl. 2009, Art. 23 Verf-VO Rz. 17; Dannecker/Biermann in: Immenga/Mestmäcker , Wettbewerbsrecht - EG/Teil 2, 4. Aufl. 2007, Vorbemerkungen zu VO 1/2003 Rz. 113).
  • EuGH, 29.09.2011 - C-521/09

    Elf Aquitaine / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Art. 81 EG und 53

    Auszug aus OLG München, 09.02.2012 - U 3283/11
    Der Begriff des Unternehmens im Sinne des Art. 101 AEUV und des Art. 23 Abs. 2 VO (EG) 1/2003 bezeichnet jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einrichtung unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung; er erfasst eine wirtschaftliche Einheit, selbst wenn diese rechtlich aus mehreren natürlichen oder juristischen Personen gebildet wird; eine solche wirtschaftliche Einheit hat, wenn sie gegen die Wettbewerbsregeln verstößt, nach dem Grundsatz der persönlichen Verantwortung für diese Zuwiderhandlung einzustehen (vgl. EuGH, Urt. v. 29. September 2011 - C-521/09 - Elf Aquitaine SA/Kommission Tz. 53, juris, m. w. N.).
  • BFH, 23.09.2009 - VII R 43/08

    Insolvenzanfechtung der Zahlung der Organgesellschaft auf die Steuerschuld des

    Auszug aus OLG München, 09.02.2012 - U 3283/11
    a) Im deutschen Recht hat der Ausgleich unter Gesamtschuldnern - unabhängig von der Rechtsnatur des Außenverhältnisses zum Gläubiger (vgl. BFH, Urt. v. 23. September 2009 - VII R 43/08, juris, dort Tz. 30; BGH NJW 2007, 2554 Tz. 14; BVerwG NJW 1993, 1667 (1668); Grüneberg in: Palandt, BGB, 71. Aufl. 2012, § 426 Rz. 3) - seine Regelung in § 426 BGB gefunden.
  • BGH, 23.05.2007 - XII ZR 250/04

    Zustimmung des getrennt lebenden Ehegatten zur gemeinsamen Veranlagung zur

    Auszug aus OLG München, 09.02.2012 - U 3283/11
    a) Im deutschen Recht hat der Ausgleich unter Gesamtschuldnern - unabhängig von der Rechtsnatur des Außenverhältnisses zum Gläubiger (vgl. BFH, Urt. v. 23. September 2009 - VII R 43/08, juris, dort Tz. 30; BGH NJW 2007, 2554 Tz. 14; BVerwG NJW 1993, 1667 (1668); Grüneberg in: Palandt, BGB, 71. Aufl. 2012, § 426 Rz. 3) - seine Regelung in § 426 BGB gefunden.
  • BGH, 06.10.2010 - XII ZR 10/09

    Zugewinnausgleich: Ermittlung des Endvermögens bei Gesamtschuld der Eheleute mit

    Auszug aus OLG München, 09.02.2012 - U 3283/11
    Eine abweichende Bestimmung im Sinne dieser Regelung kann sich aus dem Gesetz, einer Vereinbarung, dem Inhalt und Zweck des Rechtsverhältnisses oder der Natur der Sache, mithin aus der besonderen Gestaltung des tatsächlichen Geschehens ergeben (vgl. BGH NJW-RR 2011, 73 Tz. 17 m. w. N.).
  • BGH, 19.10.2010 - VI ZR 145/09

    Persönliche Haftung des Geschäftsführers der Treuhandkommanditistin einer

    Auszug aus OLG München, 09.02.2012 - U 3283/11
    Es müssen besondere Umstände hinzutreten, die das schädigende Verhalten wegen seines Zwecks oder wegen des angewandten Mittels oder mit Rücksicht auf die dabei gezeigte Gesinnung nach den Maßstäben der allgemeinen Geschäftsmoral und des als "anständig" Geltenden verwerflich machen (vgl. BGH, Urt. v. 19. Oktober 2010 - VI ZR 145/09, juris, Tz. 13 m. w. N.).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91

    Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber

    Auszug aus OLG München, 09.02.2012 - U 3283/11
    a) Im deutschen Recht hat der Ausgleich unter Gesamtschuldnern - unabhängig von der Rechtsnatur des Außenverhältnisses zum Gläubiger (vgl. BFH, Urt. v. 23. September 2009 - VII R 43/08, juris, dort Tz. 30; BGH NJW 2007, 2554 Tz. 14; BVerwG NJW 1993, 1667 (1668); Grüneberg in: Palandt, BGB, 71. Aufl. 2012, § 426 Rz. 3) - seine Regelung in § 426 BGB gefunden.
  • EuGH, 20.09.2001 - C-453/99

    Courage und Crehan - Schadensersatz im Kartellrecht

    Auszug aus OLG München, 09.02.2012 - U 3283/11
    Das steht im Einklang mit dem Unionsrecht: Da ein Einzelner nicht aus seinem eigenen rechtswidrigen Verhalten Nutzen ziehen darf, kann einer Partei, die eine erhebliche Verantwortung für die Wettbewerbsverzerrung trägt, das Recht verwehrt werden, von einem anderen daran Beteiligten Schadensersatz zu verlangen (vgl. EuGH EuZW 2001, 715 - Courage Ltd./Crehan Tz. 31).
  • EuGH, 13.07.2006 - C-295/04

    Manfredi - Artikel 81 EG - Wettbewerb - Kartell - Durch Kraftfahrzeuge, Schiffe

    Auszug aus OLG München, 09.02.2012 - U 3283/11
    Im Übrigen soll das unionsrechtliche Kartellverbot nicht Kartellmitglieder vor der Belastung mit den wegen des Kartells verhängten Geldbußen schützen; ein solcher Schutz liefe vielmehr dem Grundsatz zuwider, dass dem Kartellverbot volle Wirksamkeit zu verleihen ist (vgl. EuGH EuZW 2006, 529 - Manfredi/Lloyd Adriatico Tz. 60; a. a. O., - Courage Ltd./Crehan Tz. 25; BGH, a. a. O., - ORWI Tz. 17), weil es die Präventionswirkung solcher Geldbußen verringern würde, wenn ein Kartellmitglied ohne weiteres seine Buße als Schaden auf ein anderes Mitglied abwälzen könnte.
  • BGH, 28.06.2011 - KZR 75/10

    ORWI - Kartellteilnehmer haften auch mittelbar Geschädigten auf Schadensersatz

    Auszug aus OLG München, 09.02.2012 - U 3283/11
    Die durch das Siebente Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 7. Juli 2005 (BGBl. I 1954) mit Wirkung zum 1. Juli 2005 neu gefasste Vorschrift des § 33 Abs. 1, Abs. 3 GWB, die auch Verstöße gegen das unionsrechtliche Kartellverbot erfasst, ist auf den Streitfall mangels einer entsprechenden Übergangsvorschrift nur ab ihrem Inkrafttreten anwendbar (vgl. BGH WRP 2012, 209 - ORWI , Tz. 13 m. w. N.).
  • BGH, 09.07.2013 - KZR 15/12

    Calciumcarbid-Kartell

    Eine interne Verteilung nach Köpfen könne zudem im Einzelfall sachwidrig, in bestimmten Fällen sogar rechtswidrig sein (Bueren, ZWeR 2011, 285, 304, 310; Mäsch, GRUR-Prax 2012, 268; ähnlich Thomas, JZ 2011, 485, 494).
  • OLG München, 11.04.2019 - U 3283/11

    Gesamtschuldnerinnenausgleich wegen eines Kartellrechtsverstoßes gegen eine

    Die Berufung der Klägerin hiergegen hat der Senat mit Urteil vom 9. Februar 2012, U 3283/11 Kart - Calciumcarbid (juris) zurückgewiesen.
  • LG Düsseldorf, 10.12.2021 - 37 O 66/20
    Das Unternehmen soll sich seiner Verantwortung nicht entziehen können (vgl. OLG München, BeckRS 2012, 08896 unter II. 2. b)).

    Das wäre aber der Fall, wenn es die Geldbuße an die für sie handelnden Personen im Rahmen der Innenhaftung abwälzen könnte (vgl. OLG München, BeckRS 2012, 08896 unter II. 2. b); vgl. auch Dreher, VersR 2015, 781 (787); Bunte, NJW 2018, 123 (124); Immenga/Mestmäcker/ Biermann , GWB, 6. Aufl. 2020, § 81, Rn. 341, 382; Bürger, NZKart 2017, 624 (630)).

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