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   OLG München, 09.02.2015 - 34 Wx 416/14   

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https://dejure.org/2015,1517
OLG München, 09.02.2015 - 34 Wx 416/14 (https://dejure.org/2015,1517)
OLG München, Entscheidung vom 09.02.2015 - 34 Wx 416/14 (https://dejure.org/2015,1517)
OLG München, Entscheidung vom 09. Februar 2015 - 34 Wx 416/14 (https://dejure.org/2015,1517)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Löschung des Nacherbenvermerks bei Veräußerung eines Grundstücks durch den Vorerben

  • rewis.io

    Keine Anhörung von Ersatznacherben bei Löschung eines Nacherbenvermerks

  • ra.de
  • notar-drkotz.de

    Anhörung Ersatznacherben bei Löschung des Nacherbenvermerks wegen Unrichtigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Löschung des Nacherbenvermerks bei Veräußerung eines Grundstücks durch den Vorerben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorerbe veräußert Grundstück: Nacherbenvermerk kann gelöscht werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anhörung etwaiger Ersatznacherbe kann bei Löschung des Nacherbenvermerks entbehrlich sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anhörung etwaiger Ersatznacherbe kann bei Löschung des Nacherbenvermerks entbehrlich sein

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 907
  • FamRZ 2015, 1429
  • Rpfleger 2015, 475
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG München, 10.08.2012 - 34 Wx 187/12

    Grundbuchverfahren: Erfordernis der Zustimmung des Ersatznacherben bei Verfügung

    Auszug aus OLG München, 09.02.2015 - 34 Wx 416/14
    Scheidet das zum Nachlass gehörende Grundstück durch wirksame Verfügung des Vorerben aus dem Nachlass aus, bedarf es bei Löschung des Nacherbenvermerks wegen Unrichtigkeit des Grundbuchs regelmäßig nicht auch der Anhörung etwaiger Ersatznacherben (Klarstellung zu OLG München vom 10.8.2012, 34 Wx 187/12).

    Umstritten ist, ob bei Löschung aufgrund Unrichtigkeit (Fälle 2 und 3) auch dem Ersatznacherben Gehör (Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3; Art. 103 Abs. 1 GG) zu gewähren (siehe Senat vom 10.8.2012, 34 Wx 187/12 = DNotZ 2013, 24; verneinend Henn DNotZ 2013, 246 m.w.N.) oder dieser im Sinne der Sachverhaltsaufklärung (§ 26 i. V. m. § 7 Abs. 2 Nr. 1 FamFG) anzuhören ist.

    (1) Der Senat hat es im Hinblick hierauf - in einem "obiter dictum" - für notwendig angesehen (Beschluss vom 10.8.2012, 34 Wx 187/12 = DNotZ 2013, 24), dass vor Löschung des Nacherbenvermerks die (unbekannten) Ersatznacherben (formlos) anzuhören seien.

  • BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 2 Z 60/87

    Eintragung; Grunddienstbarkeit; Teilung; Grundstück; Grundbuchberichtigung;

    Auszug aus OLG München, 09.02.2015 - 34 Wx 416/14
    Steht im Grundbuchverfahren aber nach den strengen Kriterien des Unrichtigkeitsnachweises (vgl. BayObLGZ 1988, 102/107; Demharter § 22 Rn. 37) bereits fest, dass die Zustimmung möglicher Ersatznacherben zur Wirksamkeit der Verfügung über den zum Nachlass gehörenden Gegenstand nicht erforderlich ist, weil gegenwärtig nur eine Aussicht, nicht aber schon eine rechtlich abgesicherte Stellung in ihrer dargestellten schwachen Ausprägung nach dem zugrunde zu legenden regelmäßigen Verlauf der Dinge betroffen ist, bedarf es auch nicht deren Anhörung, um die (u. a.) beantragte Löschung des Vermerks vornehmen zu können.
  • BayObLG, 15.06.1994 - 2Z BR 44/94

    Löschung eines Nacherbenvermerks im Grundbuch

    Auszug aus OLG München, 09.02.2015 - 34 Wx 416/14
    Im letztgenannten Fall ist dagegen dem Nacherben rechtliches Gehör zu gewähren (BayObLGZ 1994, 177/179).
  • BGH, 25.09.1963 - V ZR 130/61

    Erbauseinandersetzungsverbot. Nacherbe

    Auszug aus OLG München, 09.02.2015 - 34 Wx 416/14
    Der Ersatznacherbe rückt erst mit dem Ersatzfall in die Rechtsstellung des Nacherben ein; vorher hat er keine eigenen Rechte, die ihm selbständig oder neben dem primär und tatsächlich erbschaftlich berufenen und bereits nach dem Vorerbfall mit eigenen Rechten ausgestatteten (vgl. §§ 2113, 2120 BGB) Nacherben zuständen (RGZ 145, 316/320; BGHZ 40, 115/118 f.; Heider ZEV 1995, 1/3).
  • OLG Hamm, 22.05.2014 - 15 W 102/13

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Befugnis der Vorerbin zur

    Auszug aus OLG München, 09.02.2015 - 34 Wx 416/14
    Die lediglich aus der durch den die Ersatznacherbfolge ausweisenden Nacherbenvermerk vermittelten Grundbuchposition hergeleitete Verpflichtung zur Anhörung von Ersatznacherben bei Grundbuchberichtigung aufgrund Unrichtigkeitsnachweises hat im Wesentlichen Widerspruch gefunden (OLG Hamm vom 22.5.2014, 15 W 102/13 bei juris Rn. 13; Henn DNotZ 2013, 246; Bestelmeyer Rpfleger 2014, 641/646; Böhringer Rpfleger 2015, 57/60; auch Demharter § 51 Rn. 42; offengelassen von OLG Düsseldorf Rpfleger 2014, 418 im Fall der Löschungsbewilligung; anders - jedoch kaum differenzierend - OLG Rostock vom 2.1.2013, 3 W 81/12 bei juris Rn. 14 f.).
  • OLG Rostock, 02.01.2013 - 3 W 81/12

    Grundbuchverfahren: Löschung eines Nacherbenvermerks vor Eintritt des

    Auszug aus OLG München, 09.02.2015 - 34 Wx 416/14
    Die lediglich aus der durch den die Ersatznacherbfolge ausweisenden Nacherbenvermerk vermittelten Grundbuchposition hergeleitete Verpflichtung zur Anhörung von Ersatznacherben bei Grundbuchberichtigung aufgrund Unrichtigkeitsnachweises hat im Wesentlichen Widerspruch gefunden (OLG Hamm vom 22.5.2014, 15 W 102/13 bei juris Rn. 13; Henn DNotZ 2013, 246; Bestelmeyer Rpfleger 2014, 641/646; Böhringer Rpfleger 2015, 57/60; auch Demharter § 51 Rn. 42; offengelassen von OLG Düsseldorf Rpfleger 2014, 418 im Fall der Löschungsbewilligung; anders - jedoch kaum differenzierend - OLG Rostock vom 2.1.2013, 3 W 81/12 bei juris Rn. 14 f.).
  • OLG Zweibrücken, 20.08.1999 - 3 W 171/99

    Erlöschen des für den ersten Verkaufsfall bestellten Vorkaufsrechts

    Auszug aus OLG München, 09.02.2015 - 34 Wx 416/14
    Allerdings vermittelt regelmäßig bereits die formale Position eines Betroffenen im Verfahren auf Berichtigung aufgrund Unrichtigkeitsnachweises diesem einen Anspruch auf Gehörsgewährung (ganz herrschende Meinung; z. B. BGH Rpfleger 2012, 613/614; OLG Zweibrücken Rpfleger 1999, 532; Hügel/Holzer GBO 2. Aufl. § 22 Rn. 21; Demharter § 1 Rn. 69).
  • OLG Koblenz, 27.11.2013 - 5 U 851/13

    Abgrenzung von Vermächtnis und Teilungsanordnung

    Auszug aus OLG München, 09.02.2015 - 34 Wx 416/14
    Im ersten Fall bedarf es neben der Bewilligung durch Nacherben und Ersatznacherben nicht auch deren Anhörung (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2014, 874).
  • OLG München, 04.04.2014 - 34 Wx 62/14

    Wohnungsgrundbuchverfahren: Eintragungsfähigkeit der Wiederbegründung einer durch

    Auszug aus OLG München, 09.02.2015 - 34 Wx 416/14
    Die lediglich aus der durch den die Ersatznacherbfolge ausweisenden Nacherbenvermerk vermittelten Grundbuchposition hergeleitete Verpflichtung zur Anhörung von Ersatznacherben bei Grundbuchberichtigung aufgrund Unrichtigkeitsnachweises hat im Wesentlichen Widerspruch gefunden (OLG Hamm vom 22.5.2014, 15 W 102/13 bei juris Rn. 13; Henn DNotZ 2013, 246; Bestelmeyer Rpfleger 2014, 641/646; Böhringer Rpfleger 2015, 57/60; auch Demharter § 51 Rn. 42; offengelassen von OLG Düsseldorf Rpfleger 2014, 418 im Fall der Löschungsbewilligung; anders - jedoch kaum differenzierend - OLG Rostock vom 2.1.2013, 3 W 81/12 bei juris Rn. 14 f.).
  • BGH, 12.07.2012 - V ZB 219/11

    Grundbuchverfahren: Löschungsvoraussetzung für eine von der insolvenzrechtlichen

    Auszug aus OLG München, 09.02.2015 - 34 Wx 416/14
    Allerdings vermittelt regelmäßig bereits die formale Position eines Betroffenen im Verfahren auf Berichtigung aufgrund Unrichtigkeitsnachweises diesem einen Anspruch auf Gehörsgewährung (ganz herrschende Meinung; z. B. BGH Rpfleger 2012, 613/614; OLG Zweibrücken Rpfleger 1999, 532; Hügel/Holzer GBO 2. Aufl. § 22 Rn. 21; Demharter § 1 Rn. 69).
  • RG, 08.11.1934 - IV B 51/34

    Wann erlangt der Ersatzerbe des Nacherben die Rechtsstellung des Nacherben?

  • OLG Frankfurt, 13.09.2018 - 20 W 197/18

    Grundbuch: Anhörungserfordernis der Nacherben

    Denn bereits die formale Position eines Betroffenen im Verfahren auf Berichtigung nach Unrichtigkeitsnachweis begründet nach dem in allen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und damit auch dem Grundbuchverfahren zu beachtenden Recht auf ein rechtsstaatliches, faires Verfahren einen Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 3 GG, BVerfG, Beschluss vom, 18.01.2000, juris Leitsatz 1 und Rz. 24 ff.; OLG München, Beschluss vom 09.02.2015, NJW-RR 2015, 907 [KG Berlin 07.04.2015 - 13 WF 57/15] ; BGH NJW 2012, 3574; OLG Zweibrücken Rpfleger 1999, 532 [OLG Zweibrücken 20.08.1999 - 3 W 171/99] ; Demharter, aaO, § 1 Rz. 68).

    Hierbei kommt es nicht darauf an, ob das in der Buchposition ausgewiesene materielle Recht mehr oder minder wahrscheinlich besteht (BGH NJW 2012, 3574 [BGH 12.07.2012 - V ZB 219/11] ; OLG München NJW-RR 2015, 907; KEHE- Munzig , aaO, § 51 Rz. 48; Meikel- Böhringer , GBO, 11. A., § 51 Rz. 187; Demharter, aaO, § 1 Rz. 69).

  • OLG München, 28.11.2017 - 34 Wx 176/17

    Anhörung von Ersatznacherben vor einer Löschung des Nacherbenvermerks

    (4) Eine Anhörung der Ersatznacherben vor einer Löschung des Nacherbenvermerks ist nicht erforderlich (Senat vom 9.2.2015, 34 Wx 416/14 = Rpfleger 2015, 475 und vom 25.2.2015, 34 Wx 3/15 = FGPrax 2015, 118; Palandt/Weidlich § 2113 Rn. 6; Weidlich ZErb 2014, 325/328; Hartmann DNotZ 2017, 28/33).
  • OLG München, 23.12.2019 - 34 Wx 468/19

    Löschung eines Nacherbenvermerks

    In einer solchen Konstellation dient die eidesstattliche Versicherung bezüglich eventueller sonstiger Abkömmlinge zwar der Ermittlung weiterer potentieller Nacherben, dies allerdings eben nicht im Hinblick auf gegebenenfalls durch diese zu erteilende Löschungsbewilligungen nach § 19 GBO, sondern lediglich um ihnen das gemäß Art. 103 Abs. 1 GG gebotene rechtliche Gehör (BayObLGZ 1994, 177/179; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2018, 1480/1481 f.; OLG Bamberg BeckRS 2015, 15073 Rn. 6; Senat vom 9.2.2015, 34 Wx 416/14 = NJW-RR 2015, 907; OLG Düsseldorf NJOZ 2012, 1145/1146) gewähren zu können.
  • OLG München, 25.02.2015 - 34 Wx 3/15

    Grundbuchberichtigung bei Anordnung von Nacherb- und Ersatznacherbschaft;

    Verfügt der nicht befreite Vorerbe mit Zustimmung des (aller) Nacherben über zur Erbschaft gehörenden Grundbesitz, bedarf es zur Wirksamkeit des Geschäfts nicht auch der Zustimmung von Ersatznacherben noch sind diese sonst im Grundbucheintragungsverfahren zu beteiligen (Fortführung zu Senat vom 9.2.2015, 34 Wx 416/14).

    Der Verfügung des Beteiligten zu 1 haben sämtliche Nacherben formgerecht zugestimmt; der Zustimmung von Ersatznacherben bedarf es nicht (BGHZ 40, 115; vgl. auch Senat vom 9.2.2015, 34 Wx 416/14).

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2022 - 3 Wx 130/20

    Löschung eines Nacherbenvermerks; Beschwerde gegen die Zurückweisung eines

    Einer Anhörung der Ersatznacherben wird es dabei nicht bedürfen (eingehend: OLG München NJW-RR 2015, 907 f - juris-Version Tz. 17-19).
  • OLG Köln, 26.06.2019 - 26 U 67/18

    Erbeinsetzung - Abgrenzung Nacherbenanwartschaftsrechts von der

    Ein Ersatznacherbe rückt aber erst mit dem Ersatzerbfall in die Rechtsstellung des Nacherben ein; vorher hat er keine eigenen Rechte, die ihm bereits gegenwärtig gegenüber dem Vorerben zustehen und die festgestellt werden könnten (vgl. OLG München, Beschluss vom 09.02.2015 - 34 Wx 416/14, juris Rn. 18).
  • OLG Brandenburg, 16.10.2022 - 3 W 130/21

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Erbscheinsantrags Bindungswirkung von

    Handelt es sich um ein gemeinschaftliches Testament, so ist bei der Auslegung nach den Grundsätzen der §§ 133, 157 BGB zu prüfen, ob ein nach dem Verhalten des einen Ehegatten mögliches Auslegungsergebnis auch dem Willen des anderen Teils entspricht, wobei der Wille des einen Ehegatten auch einen Anhalt für den Willen und die Vorstellung des anderen darstellen kann, weil die beiderseitigen Verfügungen nicht selten Ausdruck eines gemeinsam gefassten Entschlusses beider Teile sind (OLG Hamburg Beschluss vom 30.12.2019 - 2 W 56/19 - BeckRS 2019, 59484; BGH ZEV 2015, 345 Tz. 12 m.w.N.; KG DNotZ 2019, 297).
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