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   OLG München, 09.02.2017 - 34 Wx 333/16   

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https://dejure.org/2017,2709
OLG München, 09.02.2017 - 34 Wx 333/16 (https://dejure.org/2017,2709)
OLG München, Entscheidung vom 09.02.2017 - 34 Wx 333/16 (https://dejure.org/2017,2709)
OLG München, Entscheidung vom 09. Februar 2017 - 34 Wx 333/16 (https://dejure.org/2017,2709)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung von Wohnungseigentum an Appartements einer Hotelanlage

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GBO § 53; WEG § 5 Abs. 2, § 7 Abs. 4
    Wirksame Begründung von Teileigentum trotz fälschlicherweise abweichender Bezeichnung in Abgeschlossenheitsbescheinigung als Wohnungseigentum

  • rewis.io

    Gemeinschaftseigentum, Teileigentum und Sondereigentum an bestimmten Räumen und Einrichtungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 53; WEG § 5 Abs. 2; WEG § 7 Abs. 4
    Begründung von Wohnungseigentum an Appartements einer Hotelanlage

  • rechtsportal.de

    GBO § 53 ; WEG § 5 Abs. 2 ; WEG § 7 Abs. 4
    Begründung von Wohnungseigentum an Appartements einer Hotelanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hotelzimmer ohne Kochnische können als Teileigentum eingetragen werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Eintragung einer Hotelanlage als zu Wohnzwecken dienend im Grundbuch

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Hotelzimmer ohne Kochnische können als Teileigentum eingetragen werden! (IMR 2017, 1101)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 659
  • NZM 2017, 567
  • BauR 2017, 928
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.10.1980 - V ZR 47/79

    Zur Sondereigentumsfähigkeit eines Schwimmbades

    Auszug aus OLG München, 09.02.2017 - 34 Wx 333/16
    Zwingendes Gemeinschaftseigentum können neben den konstruktiven und sicherheitsrelevanten Teilen auch Räume sein, wenn sie nach der Zweckbestimmung darauf gerichtet sind, der Gesamtheit der Wohnungs- und Teileigentümer einen ungestörten Gebrauch ihres Sondereigentums und des Gemeinschaftseigentums zu ermöglichen und zu erhalten (BGH NJW 1981, 455/456).

    Der Raum bzw. die Einrichtung muss nach ihrer Zweckbestimmung so auf die gemeinsamen Bedürfnisse der Wohnungseigentümer zugeschnitten sein, dass eine Vorenthaltung der gemeinschaftlichen Verfügungsbefugnis durch Bildung von Sondereigentum ihren schutzwürdigen Belangen zuwiderlaufen würde (BGH NJW 1981, 455; Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten § 5 Rn. 28; Timme/Gerono WEG 2. Aufl. § 5 Rn. 30).

  • OLG München, 27.06.2012 - 34 Wx 71/12

    Wohnungseigentum: Sondereigentum bei Widerspruch zwischen Teilungserklärung und

    Auszug aus OLG München, 09.02.2017 - 34 Wx 333/16
    Zudem hat der Beteiligte in seinen ergänzten Ausführungen unter Bezugnahme auf sein Vorbringen und eine Entscheidung des Senats vom 27.6.2012 (Az. 34 Wx 71/12) noch erklärt (Schreiben vom 16.10.2016, S. 9), "eine Überprüfung durch das Beschwerdegericht" sei "angezeigt".

    Stimmen beide nicht überein, so ist keiner der sich widersprechenden Erklärungen vorrangig und kein Sondereigentum, sondern Gemeinschaftseigentum entstanden (BGHZ 130, 159/167 ff.; Senat vom 27.6.2012, 34 Wx 71/12 = ZWE 2012, 487; Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten WEG 12. Aufl. § 7 Rn. 24).

  • LG München II, 21.02.2008 - 6 T 6592/07

    Funktionelle Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts: Eigentümerbeschluss bei

    Auszug aus OLG München, 09.02.2017 - 34 Wx 333/16
    Für die wirksame Begründung durch Grundbucheintragung ist es auch unerheblich, dass die Bescheinigung des Landratsamts nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 WEG u. a. die im Aufteilungsplan mit Nr. ... bezeichneten Räume als zu Wohnzwecken dienend bezeichnet, die entsprechenden Ausstattungsmerkmale aber nicht gegeben sind und Appartements ohne eigene Kochgelegenheit in einer Hotelanlage kein Wohnungseigentum bilden, sondern nur teileigentumsfähig sind (Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten § 1 Rn. 9; Bärmann/Armbrüster WEG 13. Aufl. § 3 Rn. 73; LG München II vom 21.2.2008, 6 T 6592/07, juris).
  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus OLG München, 09.02.2017 - 34 Wx 333/16
    Stimmen beide nicht überein, so ist keiner der sich widersprechenden Erklärungen vorrangig und kein Sondereigentum, sondern Gemeinschaftseigentum entstanden (BGHZ 130, 159/167 ff.; Senat vom 27.6.2012, 34 Wx 71/12 = ZWE 2012, 487; Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten WEG 12. Aufl. § 7 Rn. 24).
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 40/09

    Wohnungseigentum: Eintragungen des planenden Architekten in den

    Auszug aus OLG München, 09.02.2017 - 34 Wx 333/16
    Vielmehr wäre dies Gegenstand einer Gebrauchsregelung durch die Wohnungs- oder Teileigentümer (vgl. BGH NJW-RR 2010, 667; NZM 2013, 153; Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten § 7 Rn. 27).
  • BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 5/03

    Verpachtung von Wohnungseigentum - Verteilung der Pacht - Zuständigkeit des

    Auszug aus OLG München, 09.02.2017 - 34 Wx 333/16
    Auch die Rechtsprechung hat für Hotelanlagen eine Aufteilung in der gewählten Form bisher als unbedenklich angesehen (vgl. BayObLG ZMR 1999, 418; auch ZMR 2003, 588).
  • OLG München, 22.12.2016 - 34 Wx 306/16

    Unzulässige Eintragung eines Miteigentumsanteils

    Auszug aus OLG München, 09.02.2017 - 34 Wx 333/16
    Anders als in dem der Senatsentscheidung vom 22.12.2016 (34 Wx 306/16 juris; siehe auch BayObLGZ 1998, 39) zugrunde liegenden Fall ist nämlich das Bestandsverzeichnis hier nicht fehlerhaft.
  • BGH, 22.12.1989 - V ZR 339/87

    Eintragung der Teilungserklärung oder -vereinbarung vor Errichtung des Gebäudes

    Auszug aus OLG München, 09.02.2017 - 34 Wx 333/16
    Eine unrichtige Abgeschlossenheitsbescheinigung hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Eintragung (BGHZ 110, 36/40).
  • OLG München, 25.01.2017 - 34 Wx 345/16

    Erfolgloses Rechtsmittel gegen die Eintragung des Erstehers im Grundbuch aufgrund

    Auszug aus OLG München, 09.02.2017 - 34 Wx 333/16
    Ein Beschwerdeführer kann sich nämlich, ohne dass es zunächst einer förmlichen Zurückweisung seiner Anregung bedarf, auch unmittelbar gegen eine bestehende Eintragung wenden, von der er meint, sie müsse - weil unrichtig - von Amts wegen beseitigt werden (Meikel/Schmidt-Räntsch GBO 11. Aufl. § 71 Rn. 79 f.; vgl. jüngst Senat vom 25.1.2017, 34 Wx 345/16).
  • BGH, 21.10.2011 - V ZR 75/11

    Wohnungseigentum: Erstreckung des Sondereigentums an einer Doppelstockgarage auf

    Auszug aus OLG München, 09.02.2017 - 34 Wx 333/16
    Dafür genügt allerdings nicht schon, dass sich ein Raum oder eine Anlage zur gemeinsamen Nutzung eignet und anbietet (vgl. BGH a. a. O.; Jenißen/Griwotz WEG 5. Aufl. § 5 Rn. 28); ihr Zweck muss vielmehr darauf ausgerichtet sein, mehr als nur einem Wohnungs- oder Teileigentümer einen ungestörten Gebrauch seines Sondereigentums und des gemeinschaftlichen Eigentums zu ermöglichen und zu erhalten (BGH NJW-RR 2012, 85; Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten § 5 Rn. 29; Timme/Gerono § 5 Rn. 30).
  • BayObLG, 13.02.1998 - 2Z BR 158/97

    Falsche Eintragung eines Teileigentums als Wohnung im Sondereigentum im

  • LG München I, 14.12.2022 - 36 S 6500/22

    Kein Anspruch der Wohnungseigentümer auf Mitgebrauch des Gemeinschaftsvermögens

    Die Anlage oder Einrichtung muss so auf die gemeinsamen Bedürfnisse der Wohnungseigentümer zugeschnitten sein, dass eine Vorenthaltung der gemeinschaftlichen Verfügungsbefugnis durch Bildung von Sondereigentum deren schutzwürdigen Belangen zuwiderlaufen würde (BGH NJW 1981, 455; OLG München ZWE 2017, 175 Rn. 22).

    Abgesehen davon bieten sich, um den schutzwürdigen Belangen von Teileigentümern Rechnung zu tragen, vielfältige schuldrechtliche Absprachen an (vgl. OLG München, Beschluss vom 9.2.2017 - 34 Wx 333/16, NJW-RR 2017, 659).

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