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   OLG München, 09.03.2010 - 3 Ws 109 - 112/10, 3 Ws 109/10, 3 Ws 110/10, 3 Ws 111/10, 3 Ws 112/10   

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https://dejure.org/2010,57910
OLG München, 09.03.2010 - 3 Ws 109 - 112/10, 3 Ws 109/10, 3 Ws 110/10, 3 Ws 111/10, 3 Ws 112/10 (https://dejure.org/2010,57910)
OLG München, Entscheidung vom 09.03.2010 - 3 Ws 109 - 112/10, 3 Ws 109/10, 3 Ws 110/10, 3 Ws 111/10, 3 Ws 112/10 (https://dejure.org/2010,57910)
OLG München, Entscheidung vom 09. März 2010 - 3 Ws 109 - 112/10, 3 Ws 109/10, 3 Ws 110/10, 3 Ws 111/10, 3 Ws 112/10 (https://dejure.org/2010,57910)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    §§ 368 Abs. 1, 372 Satz 1, 359 Nr. 5, 311 StPO; Art. 19 Abs. 4 GG
    Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen: Gelegenheit zur Nachbesserung leicht behebbarer Mängel; abweichende Beweiswürdigung im Wege der Eignungsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Nach Leichenfund - Wiederaufnahme doch zulässig!

  • augsburger-allgemeine.de (Pressebericht, 13.03.2010)

    Justiz rollt Rupp-Fall wieder auf

  • donaukurier.de (Pressebericht, 12.03.2010)

    Wiederaufnahme im Fall Rupp

  • spiegel.de (Pressebericht, 03.05.2010)

    "Tot ist tot"

  • faz.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 22.06.2009)

    Der Rudi ist wieder da

Besprechungen u.ä. (2)

  • strate.net PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Bittere Erfahrungen - die Abwehr von Wiederaufnahmen durch die Strafjustiz

  • beck-blog (Kurzanmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung - und Diskussion, 17.06.2009)

    Fehlverurteilung wegen Totschlags - und was sagt die Staatsanwaltschaft?

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 16.05.2007 - 2 BvR 93/07

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Wiederaufnahmeverfahren bei nova

    Auszug aus OLG München, 09.03.2010 - 3 Ws 109/10
    Ferner ist es dem Wiederaufnahmegericht verfassungsrechtlich verwehrt, im Wege der Eignungsprüfung Beweise zu würdigen und Feststellungen zu treffen, die nach der Struktur des Strafprozesses der Hauptverhandlung vorbehalten sind (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 07.09.1994, NStZ 1995, 43; BVerfG, Kammerbeschluss vom 16.05.2007, Az: 2 BvR 93/07; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 368, Rdnr. 9; Karlsruher Kommentar-Schmidt, StPO, 6. Aufl., § 368, Rdnr. 9 ff.).

    Wenn die beigebrachten neuen Tatsachen und/oder neuen Beweismittel unter Berücksichtigung dieses Prüfungsmaßstabes mit genügender Wahrscheinlichkeit geeignet sind, die den Schuldspruch tragenden Feststellungen des Urteils zu erschüttern oder der angeordneten Anwendung des strengen Gesetzes den Boden zu entziehen, ist das Wiederaufnahmevorbringen als erheblich anzusehen (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 368, Rdnr. 10); hierbei dürfen an den erforderlichen Grad an Wahrscheinlichkeit keine überspannten Anforderungen gestellt werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 16.05.2007, a. a. O.).

    Denn die Erschütterung wesentlicher, den Schuldspruch tragender Feststellungen darf auch nicht ohne erneute Hauptverhandlung unter Verweis auf denkbare alternative Verläufe für unmaßgeblich erklärt werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 16.05.2007, a. a. O.).

  • BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 2093/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an gerichtliche Entscheidungen im

    Auszug aus OLG München, 09.03.2010 - 3 Ws 109/10
    Ferner ist es dem Wiederaufnahmegericht verfassungsrechtlich verwehrt, im Wege der Eignungsprüfung Beweise zu würdigen und Feststellungen zu treffen, die nach der Struktur des Strafprozesses der Hauptverhandlung vorbehalten sind (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 07.09.1994, NStZ 1995, 43; BVerfG, Kammerbeschluss vom 16.05.2007, Az: 2 BvR 93/07; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 368, Rdnr. 9; Karlsruher Kommentar-Schmidt, StPO, 6. Aufl., § 368, Rdnr. 9 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.1989 - 3 Ws 458/89
    Auszug aus OLG München, 09.03.2010 - 3 Ws 109/10
    Die behaupteten und als richtig zu unterstellenden Tatsachen müssen gedanklich in die Urteilsgründe eingefügt werden; werden dadurch die den Schuldspruch tragenden Feststellungen ernstlich erschüttert, ist die Wiederaufnahme zuzulassen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.1989, Az: 3 Ws 458/89; Karlsruher Kommentar-Schmidt, StPO, 6. Aufl., § 368, Rdnr. 12).
  • LG Regensburg, 24.07.2013 - 7 KLs 151 Js 4111/13

    Gustl Mollath - Wiederaufnahmeanträge abgelehnt

    Dabei dürfen an den erforderlichen Grad an Wahrscheinlichkeit keine überspannten Anforderungen gestellt werden (vgl. OLG München, Beschluss vom 9. März 2010, 3 Ws 109/10, 3 Ws 110/10, 3 Ws 111/10, 3 Ws 112/10, in juris, dort Rz. 16).
  • LG München I, 12.08.2022 - 1 Ks 121 Js 158369/19

    "Badewannenmord" wird wiederaufgenommen: Zweifel an der Schuld nach 13 Jahren

    Ohne erneute Hauptverhandlung darf der festgestellte Tatverlauf in einer Kernfrage der Beweisaufnahme nicht durch einen anderen ersetzt werden (BVerfG BeckRS 2007, 23783; Beck"scher Onlinekommentar StPO § 370 Rn. 4 unter Verweis auf § 368 Rn. 13); dem Wiederaufnahmegericht ist es verwehrt, im Wege der Eignungsprüfung Beweise zu würdigen und Feststellungen zu treffen, die nach der Struktur des Strafprozesses der Hauptverhandlung vorbehalten sind (BVerfG aaO; OLG München BeckRS 2011, 34).
  • OLG München, 23.09.2021 - 2 Ws 1306/20

    "Badewannen-Mord": Wiederaufnahmeantrag von Manfred Genditzki für zulässig

    Hierbei dürfen an den erforderlichen Grad an Wahrscheinlichkeit keine überspannten Anforderungen gestellt werden (OLG München, Beschluss vom 09.03.2010 - 3 Ws 109-112/10, BeckRS 2011, 34).
  • KG, 06.10.2023 - 2 Ws 79/23

    Wiederaufnahme des Verfahrens wegen neuer Beweismittel

    Allerdings dürfte zu berücksichtigen sein, dass leicht behebbare Mängel eines Wiederaufnahmeantrags nicht ohne vorherige Gelegenheit zur Nachbesserung zu der Verwerfung eines Antrags als unzulässig führen dürfen (vgl. OLG München, Beschluss vom 9. März 2010 - 3 Ws 109-112/10 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 20.03.2012 - 4 Ws 276/11

    Wiederaufnahme im Strafverfahren: Neuheit eines verfahrensfehlerhaft verwerteten

    Die behaupteten und als richtig zu unterstellenden Tatsachen müssen für diese Prüfung gedanklich in die Urteilsgründe eingefügt werden; nur wenn dadurch die den Schuldspruch tragenden Feststellungen ernstlich erschüttert werden, ist eine Wiederaufnahme zuzulassen (u.a. OLG München StRR 2010, 386 m. w. N.).
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