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   OLG München, 09.04.2019 - 6 U 4653/18   

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OLG München, 09.04.2019 - 6 U 4653/18 (https://dejure.org/2019,54023)
OLG München, Entscheidung vom 09.04.2019 - 6 U 4653/18 (https://dejure.org/2019,54023)
OLG München, Entscheidung vom 09. April 2019 - 6 U 4653/18 (https://dejure.org/2019,54023)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 14.06.2018 - III ZR 54/17

    Zur Amtshaftung bei Brandbekämpfung

    Auszug aus OLG München, 09.04.2019 - 6 U 4653/18
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2009, 2604; NJW 2018, 2723) hätte den Beklagten die Möglichkeit eingeräumt werden müssen, zum Beweisergebnis Stellung zu nehmen.

    Dies gilt auch, wenn ein Sachverständiger, ohne dass er vorher ein den Parteien zur kritischen Würdigung zugängliches Gutachten erstattet hat, in der mündlichen Verhandlung zu schwierigen Sachfragen ausführlich gehört wird (BGH NJW 2018, 2723, juris Tz. 26 mwN).

    c) Da der Antrag der Beklagten auf Einräumung einer Schriftsatzfrist somit nicht hätte abgelehnt werden dürfen, ist zu prüfen, ob das Landgericht das Vorbringen der Beklagten in den Schriftsätzen der Beklagen vom 22.11.2018 und vom 10.12.2018 als Stellungnahme zu der Anhörung des Sachverständigen berücksichtigt hat und ob die Stellungnahme Veranlassung zur weiteren tatsächlichen Aufklärung und Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung gab (vgl. BGH NJW 2009, 2604, juris Tz. 8; NJW 2018, 2723, juris Tz. 29).

    Denn auch ohne die Einräumung einer Schriftsatzfrist wäre eine Verletzung des rechtlichen Gehörs zu verneinen, wenn das Landgericht das Vorbringen bei seiner Entscheidung berücksichtigt hat und dieses keine Veranlassung gab, die mündliche Verhandlung wieder zu eröffnen (BGH NJW 2018, 2723, juris Tz. 29 ff.).

  • LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10495/17

    Verletzung von Qualcomm-Patenten durch Apple - iPhones 7, 7plus, 8, 8plus und X I

    Auszug aus OLG München, 09.04.2019 - 6 U 4653/18
    Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts München I vom 20.12.2018 - 7 O 10495/17 - wird im Umfang des Tenors I. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 5 Millionen einstweilen eingestellt.

    Mit Urteil des Landgerichts vom 20.12.2018 (BeckRS 2018, 33489 und juris) wurden die Beklagten wegen wortsinngemäßer Verletzung wie folgt verurteilt:.

    die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts München I - 7 O 10495/17 vom 20.12.2108 wird - erforderlichenfalls gegen Sicherheitsleistung, die in das Ermessen des Senats gestellt wird - vorläufig eingestellt.

    aa) Nach der "Stipulation and Protective Order" des United States District Court Middle District of North Corolina vom 28.6./30.7.2018 unterliegt die Benutzung der von Q. erhaltenen und als vertraulich gekennzeichneten Dokumente in ausländischen Verfahren, namentlich in den beiden beim Landgericht München I anhängigen Verfahren 7 O 10495/17 und 7 O 10496/17, folgenden Beschränkungen:.

  • BGH, 12.05.2009 - VI ZR 275/08

    Auswirkung der ausführlichen Anhörung eines Sachverständigen in der mündlichen

    Auszug aus OLG München, 09.04.2019 - 6 U 4653/18
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2009, 2604; NJW 2018, 2723) hätte den Beklagten die Möglichkeit eingeräumt werden müssen, zum Beweisergebnis Stellung zu nehmen.

    c) Da der Antrag der Beklagten auf Einräumung einer Schriftsatzfrist somit nicht hätte abgelehnt werden dürfen, ist zu prüfen, ob das Landgericht das Vorbringen der Beklagten in den Schriftsätzen der Beklagen vom 22.11.2018 und vom 10.12.2018 als Stellungnahme zu der Anhörung des Sachverständigen berücksichtigt hat und ob die Stellungnahme Veranlassung zur weiteren tatsächlichen Aufklärung und Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung gab (vgl. BGH NJW 2009, 2604, juris Tz. 8; NJW 2018, 2723, juris Tz. 29).

  • BGH, 16.11.2009 - X ZB 37/08

    Lichtbogenschnürung

    Auszug aus OLG München, 09.04.2019 - 6 U 4653/18
    In der Entscheidung "Lichtbogenschnürung" hat der BGH zum einen darauf abgestellt, dass im selbständigen Beweisverfahren nicht über den Streitstoff eines etwaigen Hauptsacheverfahrens und insbesondere nicht darüber entschieden wird, ob und bejahendenfalls welche Tatsachen dem Patentinhaber dort vorenthalten bleiben (BGH GRUR 2010, 318 Tz. 32).
  • BGH, 18.10.1995 - I ZR 126/93

    Anonymisierte Mitgliederliste - Mitgliederzahl

    Auszug aus OLG München, 09.04.2019 - 6 U 4653/18
    Die von der Klägerin herangezogenen Bestimmungen der §§ 174 Abs. 3, 172 Nr. 2 GVG enthalten jedoch keine Regelung dahingehend, der Beklagten Beweismittel, auf die sich die Klägerin stützen will, entgegen allgemein anerkannten Grundsätzen (vgl. hierzu BGH GRUR 1996, 217 Tz. 14 mwN - Anonymisierte Mitgliederliste, zitiert nach juris; GRUR 1992, 191 - Amtsanzeiger vgl. zu diesem Problemkreis auch eingehend McGuire, GRUR 2015, 424, 430 ff.) überhaupt nicht zugänglich zu machen.
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus OLG München, 09.04.2019 - 6 U 4653/18
    Dies steht in Einklang mit der Rechtsprechung des BVerfG, wonach der Verzicht auf das (vollständige) rechtliche Gehör verfassungsrechtlich unbedenklich ist, wenn dies zu einer Erweiterung der Rechtsschutzmöglichkeiten führt (BVerfGE 101, 106 Tz. 94, zitiert nach juris; McGuire aaO S. 431; Bornkamm, FS Ullmann, Seite 893, 905 f.).
  • BGH, 13.06.2017 - X ZR 24/15
    Auszug aus OLG München, 09.04.2019 - 6 U 4653/18
    b) Ob diese Rechtsprechung zu Vorrichtungsansprüchen auch dann zur Anwendung kommt, wenn die patentgemäße Benutzung der Vorrichtung dem Benutzer unter normalen Umständen zwar mangels Veränderbarkeit der Firmware des Herstellers des zusammenwirkenden Chips, Intel, und des erforderlichen weiteren technischen Knowhows nicht möglich ist, die Deaktivierung einem Fachmann aber bei Verfügbarkeit des (geheimen) Knowhows aber grundsätzlich möglich ist (so auch der Sachverständige), begegnet bei Anwendung der Grundsätze der Entscheidung des OLG Düsseldorf (Urt. v. 19.2.2015 - I-15 U 39/14, GRUR-RR 2016, 97 juris Tz. 176 ff. - Primäre Verschlüsselungslogik; rechtskräftig nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde BGH, Beschluss vom 13.6.2017 - X ZR 24/15) durchgreifenden Bedenken.
  • BGH, 29.11.2016 - VI ZB 23/16

    Selbstständiges Beweisverfahren: Anfechtbarkeit der Ablehnung einer begehrten

    Auszug aus OLG München, 09.04.2019 - 6 U 4653/18
    Das Unterlassen einer Anordnung nach § 142 Abs. 1 ZPO ist im Rechtsmittelverfahren überprüfbar (BGH, Beschluss vom 29.11.2016 - VI ZB 23/16, Tz. 12 mwN).
  • BGH, 18.12.2012 - X ZR 7/12

    Rohrmuffe

    Auszug aus OLG München, 09.04.2019 - 6 U 4653/18
    So ist für Patentverletzungsverfahren anerkannt, dass die Anordnung der Urkundenvorlage nach § 142 ZPO erfordert, dass ein gewisser Grad an Wahrscheinlichkeit für eine Schutzrechtsverletzung spricht und wenn die Vorlage zur Aufklärung des Sachverhalts geeignet und erforderlich sowie auch unter Berücksichtigung der rechtlich geschützten Interessen des zur Vorlage Verpflichteten verhältnismäßig und angemessen ist (BGH GRUR 2013, 316 Tz. 22 - Rohrmuffe; OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.8.2015 - I-15 U 2/14, juris Tz. 178; jeweils mwN), wobei diese Entscheidungen jeweils die erstrebte Vorlage durch die wegen Patentverletzung in Anspruch genommene Partei betreffen.
  • BGH, 12.11.1991 - KZR 18/90

    Amtsanzeiger - Wettbewerbsbehinderung

    Auszug aus OLG München, 09.04.2019 - 6 U 4653/18
    Die von der Klägerin herangezogenen Bestimmungen der §§ 174 Abs. 3, 172 Nr. 2 GVG enthalten jedoch keine Regelung dahingehend, der Beklagten Beweismittel, auf die sich die Klägerin stützen will, entgegen allgemein anerkannten Grundsätzen (vgl. hierzu BGH GRUR 1996, 217 Tz. 14 mwN - Anonymisierte Mitgliederliste, zitiert nach juris; GRUR 1992, 191 - Amtsanzeiger vgl. zu diesem Problemkreis auch eingehend McGuire, GRUR 2015, 424, 430 ff.) überhaupt nicht zugänglich zu machen.
  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

  • OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 15 U 2/14

    Interfaceschaltung

  • BGH, 13.12.2005 - X ZR 14/02

    Rangierkatze

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2015 - 15 U 39/14

    Möglichkeit der Patentverletzung bei Open-Source-Software

  • OLG Karlsruhe, 13.10.2014 - 6 U 118/14

    Leiterbahnstrukturen - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im

  • OLG Düsseldorf, 04.06.2020 - 2 U 26/19
    In der Rechtsprechung (OLG München, Beschl. v. 09.04.2019 - 6 U 4653/18) istallerdings anerkannt, dass der Kläger zur Darlegung des Verletzungssachverhaltes damit argumentieren kann, dass die angegriffene Ausführungsform eine bestimmte technische Ausstattung haben muss , weil sich anderenfalls die auch bei ihr gegebenen patentgemäßen Wirkungen nicht einstellen könnten.
  • OLG Düsseldorf, 17.06.2020 - 2 U 20/20

    Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Urteil

    Dies gilt im Allgemeinen ungeachtet dessen, ob das angefochtene Urteil sich im Ergebnis möglicherweise mit anderen Feststellungen oder aufgrund anderer rechtlicher Erwä-gungen als zutreffend erweisen kann (Senat, Beschl. v. 11.07.2018 - I-2 U 11/18; Beschl. v. 05.08.2019 - I-2 U 35/19, BeckRS 2019, 24918; Beschl. v. 16.04.2020 -I-2 U 11/20 m.w.N.; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2015, 50 - Leiterbahnstrukturen; GRUR-RR 2015, 326 - Mobiltelefone; OLG München, Beschl. v. 09.05.2019 - 6 U 4653/18).

    Alternative Begründungen rechtlicher oder tatsächlicher Art, die dazu führen können, dass der Berufung im Ergebnis der Erfolg zu versagen und das angefochtene Urteil letztlich zu bestätigen ist, haben deshalb im einstweiligen Einstellungsverfahren grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (OLG München, Beschl. v. 09.05.2019 - 6 U 4653/18).

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