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   OLG München, 09.04.2021 - 2 Ws 240/21   

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https://dejure.org/2021,8707
OLG München, 09.04.2021 - 2 Ws 240/21 (https://dejure.org/2021,8707)
OLG München, Entscheidung vom 09.04.2021 - 2 Ws 240/21 (https://dejure.org/2021,8707)
OLG München, Entscheidung vom 09. April 2021 - 2 Ws 240/21 (https://dejure.org/2021,8707)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StGB § 57 Abs. 2 Nr. 2; IRG § 54 Abs. 1 Satz 3
    Coronabedingte Verweigerung von Vollzugslockerungen und bedingte Haftentlassung

  • rewis.io

    Freiheitsstrafe, Beschwerde, Justizvollzugsanstalt, Sicherungshaft, Strafvollstreckungskammer, Strafhaft, Generalstaatsanwaltschaft, Reststrafenaussetzung, Entlassung, Rechtsmittel, Vollstreckung, Bundesgebiet, verwerfen, Strafe, sofortige Beschwerde, bedingte ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 20.07.1999 - 2 Ws 384/99
    Auszug aus OLG München, 09.04.2021 - 2 Ws 240/21
    Ein Absehen von der Einholung eines Prognosegutachtens ist nur in Ausnahmekonstellationen zulässig, in denen die heranzuziehenden Umstände zweifelsfrei die Beurteilung zulassen, dass von einem Verurteilten praktisch keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit mehr ausgeht (OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2000, 315 OLG Köln, StV 2000, 155; OLG Zweibrücken, StV 2003, 683).
  • OLG München, 08.03.2016 - 3 Ws 140/16

    Besondere Umstände als Voraussetzung für Reststrafaussetzung nach Verbüßung von

    Auszug aus OLG München, 09.04.2021 - 2 Ws 240/21
    Das Gesamtbild muss von Milderungsgründen deutlich gekennzeichnet sein, die im Vergleich mit gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen und einfachen Milderungsgründen besonderes Gewicht besitzen und eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat als nicht unangebracht und den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen, wobei zu berücksichtigen ist, dass es sich bei der Vorschrift des § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB um eine Ausnahmevorschrift handelt (OLG München NStZ 2016, 677, beckonline).
  • OLG Hamburg, 04.05.2009 - 2 Ws 80/09

    Strafrestaussetzung hinsichtlich einer in Spanien verhängten und in Deutschland

    Auszug aus OLG München, 09.04.2021 - 2 Ws 240/21
    Aus § 54 Abs. 1 Satz 3 IRG folgt, dass der Vollstreckungsstaat das im Urteilsstaat erkannte Strafniveau zu achten und seinen Vollstreckungsentscheidungen - wie auch für Entscheidungen zur Reststrafenaussetzung - zu Grunde zu legen hat (OLG Hamburg NStZ-RR 2010, 13, beckonline).
  • OLG Zweibrücken, 20.07.2005 - 1 Ws 205/05

    Strafaussetzung: Entbehrlichkeit eines Sachverständigengutachtens

    Auszug aus OLG München, 09.04.2021 - 2 Ws 240/21
    Dies setzt voraus, dass im Rahmen der dem Gericht obliegenden Aufklärungspflicht alle übrigen Erkenntnismöglichkeiten zur Schaffung einer hinreichenden Tatsachengrundlage ausgeschöpft worden sind (OLG Zweibrücken NJW 2005, 3439, 3440, beckonline).
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