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   OLG München, 09.05.2019 - 29 U 1048/18   

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https://dejure.org/2019,32999
OLG München, 09.05.2019 - 29 U 1048/18 (https://dejure.org/2019,32999)
OLG München, Entscheidung vom 09.05.2019 - 29 U 1048/18 (https://dejure.org/2019,32999)
OLG München, Entscheidung vom 09. Mai 2019 - 29 U 1048/18 (https://dejure.org/2019,32999)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    UrhG § 5 Abs. 1, § 87a, § 87b Abs. 1 S. 1, § 97 Abs. 1
    Unzulässige Nutzung der Bodenrichtwertsammlung eines Gutachterausschusses auf einem Internetportal

  • rewis.io

    Unzulässige Nutzung der Bodenrichtwertsammlung eines Gutachterausschusses auf einem Internetportal

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bodenrichtwertsammlung; Bodenrichtwerte; Datenbank; wesentliche Investition; amtliches Werk; Gutachterausschuss; Unterlassungsanspruch

  • rechtsportal.de

    BauGB § 196
    Nutzung einer Bodenrichtwertsammlung eines Gutachterausschusses auf einem Internetportal

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2020, 1
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.07.2006 - I ZR 185/03

    Bodenrichtwertsammlung

    Auszug aus OLG München, 09.05.2019 - 29 U 1048/18
    Die Entscheidung Bodenrichtwertsammlung (GRUR 2007, 137) des Bundesgerichtshofs sei vor der Änderung des § 145 Abs. 3 BewG ergangen.

    Die Aufwendungen der Klägerin für die Bodenrichtwertsammlung können nicht als unbedeutend und von jedermann leicht zu erbringen angesehen werden, sondern sind ausreichend, um einen Datenbankschutz zu begründen (vgl. BGH GRUR 2007, 137, Rn. 9 - Bodenrichtwertsammlung für die Bodenrichtwertsammlung der Stadt Karlsruhe).

  • BGH, 11.04.2013 - I ZR 152/11

    Internet-Videorecorder II

    Auszug aus OLG München, 09.05.2019 - 29 U 1048/18
    Die Klägerin habe hinsichtlich der Bodenrichtwertsammlung eine Monopolstellung inne und sei daher gemäß der Orange-Book-Standard Rechtsprechung des BGH (GRUR 2009, 694 ff., die auch im Urheberrecht anzuwenden sei (BGH GRUR 2013, 618 Tz. 51 ff. - Internetvideorekorder II) verpflichtet, den Beklagten die Nutzung der Sammlung zu angemessenen Bedingungen zu lizenzieren, was diese nicht getan habe.

    Im Urheberrecht kommt die Geltendmachung des Zwangslizenzeinwands gegen einen Unterlassungsanspruch im Zusammenhang mit der Verpflichtung der Sendeunterunternehmen und Kabelunternehmen zum Abschluss eines Vertrags über die Kabelweitersendung gemäß § 87 Abs. 5 UrhG in Betracht (vgl. BGH GRUR 2013, 618, Rn. 45 ff. - Internet-Videorecorder II).

  • BGH, 06.05.2009 - KZR 39/06

    Orange-Book-Standard

    Auszug aus OLG München, 09.05.2019 - 29 U 1048/18
    Die Klägerin habe hinsichtlich der Bodenrichtwertsammlung eine Monopolstellung inne und sei daher gemäß der Orange-Book-Standard Rechtsprechung des BGH (GRUR 2009, 694 ff., die auch im Urheberrecht anzuwenden sei (BGH GRUR 2013, 618 Tz. 51 ff. - Internetvideorekorder II) verpflichtet, den Beklagten die Nutzung der Sammlung zu angemessenen Bedingungen zu lizenzieren, was diese nicht getan habe.

    Nach der für standardessentielle Patente entwickelten Rechtsprechung kann der aus einem Patent in Anspruch genommene Beklagte grundsätzlich dem Unterlassungsbegehren des Patentinhabers den Einwand entgegenhalten, der Kläger behindere ihn mit der Weigerung, einen Patentlizenzvertrag abzuschließen, unbillig in einem gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglichen Geschäftsverkehr oder diskriminiere ihn gegenüber anderen Unternehmen und missbrauche damit seine marktbeherrschende Stellung (vgl. BGH GRUR 2009, 694, Rn. 22 - Orange-Book-Standard).

  • EuGH, 09.11.2004 - C-338/02

    Fixtures Marketing - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken -

    Auszug aus OLG München, 09.05.2019 - 29 U 1048/18
    Zwar weisen die Beklagten zutreffend darauf hin, dass die Erzeugung der Daten nicht dem Investitionsschutz unterfällt (vgl. EuGH GRUR 2005, 252, 253 und Leitsatz - Fixtures-Fußballspielpläne II), so dass die Arbeit der Mitglieder des Gutachterausschusses hinsichtlich der erforderlichen Investitionen nicht zu berücksichtigen ist.
  • BGH, 01.12.2010 - I ZR 196/08

    Zweite Zahnarztmeinung II

    Auszug aus OLG München, 09.05.2019 - 29 U 1048/18
    Nicht notwendig sind Investitionen von substanziellem Gewicht (BGH GRUR 2011, 724, Rn. 23 - Zweite Zahnarztmeinung II).
  • LG München I, 23.03.2018 - 37 O 2194/17

    Keine Nutzung der Bodenrichtwertsammlung des Gutachterausschusses

    Auszug aus OLG München, 09.05.2019 - 29 U 1048/18
    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts München I vom 23. März 2018, 37 O 2194/17, die Klage abzuweisen sowie die Berufung der Klägerin zurückzuweisen.
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