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   OLG München, 09.05.2022 - 1 Ws 98122 KL-1 Ws 99/22 KL   

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https://dejure.org/2022,15447
OLG München, 09.05.2022 - 1 Ws 98122 KL-1 Ws 99/22 KL (https://dejure.org/2022,15447)
OLG München, Entscheidung vom 09.05.2022 - 1 Ws 98122 KL-1 Ws 99/22 KL (https://dejure.org/2022,15447)
OLG München, Entscheidung vom 09. Mai 2022 - 1 Ws 98122 KL-1 Ws 99/22 KL (https://dejure.org/2022,15447)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StPO § 172
    Zur Zulässigkeit und Begründetheit eines Ermittlungserzwingungsverfahrens

  • rewis.io

    Staatsanwaltschaft, Beschwerde, Bescheid, Antragsteller, Anordnung, Klageerzwingungsverfahren, Anklage, Statthaftigkeit, Auflage, Strafsenat, Schmerzen, Klageerzwingungsantrag, Form, Amt, gerichtliche Entscheidung, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Anspruch auf ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 11.02.2022 - 2 BvR 723/20

    Recht auf effektive Strafverfolgung (Zulässigkeit eines Klageerzwingungsantrags;

    Auszug aus OLG München, 09.05.2022 - 1 Ws 98122 KL-1 Ws 99/22
    Allerdings kann nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ausnahmsweise ein grundrechtlich radizierter Anspruch auf effektive Strafverfolgung in Betracht kommen, wenn der Vorwurf im Raum steht, dass Amtsträger bei der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben Straftaten begangen haben und ein Verzicht auf eine effektive Verfolgung solcher Taten zu einer Erschütterung des Vertrauens in die Integrität staatlichen Handelns führen kann (vgl. BVerfG NStZ-RR 2022, S. 141 (142); BVerfG vom 25.03.2015, 2 BvR 1304/12 Rn. 16 zitiert nach juris).

    Nach der verfassunsgerichtlichen Rechtsprechung muss, wenn der Vorwurf im Raum steht, dass Amtsträger bei der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben Straftaten begangen haben und ein Verzicht auf eine effektive Verfolgung solcher Taten zu einer Erschütterung des Vertrauens in die Integrität staatlichen Handelns führen kann, jeglicher Anschein vermieden werden, dass gegen Amtswalter des Staates weniger effektiv ermittelt wird (vgl. BVerfG NStZ-RR 2022, S. 141).

    Bei den weiteren Ermittlungen sind die Strafverfolgungsbehörden gehalten, jeglichen Anschein zu vermeiden, dass gegen Amtswalter des Staates weniger effektiv ermittelt wird (vgl. BVerfG NStZ-RR 2022, S. 141).

  • BVerfG, 23.03.2015 - 2 BvR 1304/12

    Klageerzwingungsverfahren (erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung

    Auszug aus OLG München, 09.05.2022 - 1 Ws 98122 KL-1 Ws 99/22
    Allerdings kann nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ausnahmsweise ein grundrechtlich radizierter Anspruch auf effektive Strafverfolgung in Betracht kommen, wenn der Vorwurf im Raum steht, dass Amtsträger bei der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben Straftaten begangen haben und ein Verzicht auf eine effektive Verfolgung solcher Taten zu einer Erschütterung des Vertrauens in die Integrität staatlichen Handelns führen kann (vgl. BVerfG NStZ-RR 2022, S. 141 (142); BVerfG vom 25.03.2015, 2 BvR 1304/12 Rn. 16 zitiert nach juris).

    Ferner ist im Hinblick auf die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung auf eine detaillierte und vollständige Dokumentation des Ermittlungsverlaufs ebenso wie eine nachvollziehbare Begründung der Einstellungsentscheidungen zu achten (vgl. BVerfG vom 23.03.2015, 2 BvR 1304/12 Rn. 17 zitiert nach juris).

  • OLG München, 04.06.2014 - 3 Ws 656/13

    Fall Gustl Mollath: Fünf Wochen ohne Urteil weggesperrt

    Auszug aus OLG München, 09.05.2022 - 1 Ws 98122 KL-1 Ws 99/22
    Dagegen hat der Senat grundsätzlich keine Kompetenz, ein Klageerzwingungsverfahren mit der Anordnung abzuschließen, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufzunehmen, fortzuführen oder auch nur zu intensivieren habe (vgl. auch Moldenhauer in Karlsruher Kommentar, StPO, 8. Auflage, § 175 Rn. 3, § 172 Rn. la; OLG München 3. Strafsenat, Beschluss vom 04.06.2014, 3 Ws 656/13 KL, zitiert nach juris Rn. 3).
  • BVerfG, 22.01.2021 - 2 BvR 757/17

    Klageerzwingungsverfahren (Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche

    Auszug aus OLG München, 09.05.2022 - 1 Ws 98122 KL-1 Ws 99/22
    Insoweit müssen insbesondere die Staatsanwaltschaft und -nach ihrer Weisungdie Polizei die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel personeller und sächlicher Art sowie ihre Befugnisse nach Maßgabe eines angemessenen Ressourceneinsatzes auch tatsächlich nutzen, um den Sachverhalt aufzuklären und Beweismittel zu sichern (vgl. BVerfG vom 22.01.2021, 2 BvR 757/17 BeckRS 2021, 1319 Rn. 14 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BVerfG, 23.02.2021 - 2 BvR 1304/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nichteinleitung eines strafrechtlichen

    Auszug aus OLG München, 09.05.2022 - 1 Ws 98122 KL-1 Ws 99/22
    Bei einem statthaften Ermittlungserzwingungsantrag handelt es sich um einen Ausnahmefall des Klageerzwingungsverfahrens, mit der Folge, dass ein Ermittlungserzwingungsantrag grundsätzlich demselben Maßstab unterliegt, wie ein Klageerzwingungsantrag (vgl. Graalmann-Scheerer in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl. 2018, § 175 Rn. 20; BVerfG NStZ-RR 2021, S. 146 (147)).
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