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OLG München, 09.06.2017 - 34 Wx 23/17 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 894; FamFG § 81 Abs. 1 S. 2, § 83 Abs. 2; GBO § 22 Abs. 1
Zum Antragsrecht desjenigen, dessen Recht infolge der beanstandeten Eintragung mit einem der materiellen Rechtslage nicht entsprechenden Rang dargestellt ist (§ 894 BGB) - Nichterhebung gerichtlicher Kosten nach Beschwerderücknahme - Deutsches Notarinstitut
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Zum Antragsrecht desjenigen, dessen Recht infolge der beanstandeten Eintragung mit einem der materiellen Rechtslage nicht entsprechenden Rang dargestellt ist (§ 894 BGB) - Nichterhebung gerichtlicher Kosten nach Beschwerderücknahme
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestimmung des Kostenschuldners im Grundbuchberichtigungsverfahren
- rechtsportal.de
Bestimmung des Kostenschuldners im Grundbuchberichtigungsverfahren
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sicherungsrecht rückt im Rang auf: Gläubiger kann Berichtigung beantragen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 03.02.2005 - V ZB 44/04
Beschwerdeberechtigung im grundbuchrechtlichen Antragsverfahren
Auszug aus OLG München, 09.06.2017 - 34 Wx 23/17
Richtet sich der Antrag nicht auf eine rechtsändernde Eintragung (vgl. hierzu etwa BGH Rpfleger 2005, 354/355; OLG Frankfurt Rpfleger 1988, 184), sondern - wie hier - auf eine Berichtigung des Grundbuchs, so ist von der begehrten Eintragung derjenige unmittelbar begünstigt, der einen Berichtigungsanspruch nach § 894 BGB hat, weil sein Recht nicht oder nicht richtig eingetragen ist. - BGH, 19.12.2013 - V ZB 209/12
Grundbuchsache: Voraussetzungen der Löschung eines Nacherbenvermerks
Auszug aus OLG München, 09.06.2017 - 34 Wx 23/17
Das ist auch derjenige, dessen Recht infolge der beanstandeten Eintragung eines in Wahrheit nicht bestehenden Rechts mit einem der materiellen Rechtslage nicht entsprechenden - schlechteren - Rang dargestellt ist (vgl. BGH NJW 2014, 1593 Rn. 7;… BayObLG vom 15.7.1988, BReg Z 59/88, juris Rn. 15; KGJ 47, 207/208;… Demharter § 13 Rn. 47;… Hügel/Reetz § 13 Rn. 64;… Bauer in Bauer/von Oefele GBO 3. Aufl. § 13 Rn. 43;… Meikel/Böttcher GBO 11. Aufl. § 13 Rn. 45 mit § 22 Rn. 89 f.;… KEHE/Volmer GBO 7. Aufl. § 13 Rn. 61;… Staudinger/Gursky BGB Bearb. 2013 § 894 Rn. 38 f.; Rademacher MittRhNotK 1983, 81/84). - OLG Frankfurt, 20.07.1987 - 20 W 218/87
Verwalterzustimmung bei Veräußerung einer Eigentumswohnung; Zulässigkeit der …
Auszug aus OLG München, 09.06.2017 - 34 Wx 23/17
Richtet sich der Antrag nicht auf eine rechtsändernde Eintragung (vgl. hierzu etwa BGH Rpfleger 2005, 354/355; OLG Frankfurt Rpfleger 1988, 184), sondern - wie hier - auf eine Berichtigung des Grundbuchs, so ist von der begehrten Eintragung derjenige unmittelbar begünstigt, der einen Berichtigungsanspruch nach § 894 BGB hat, weil sein Recht nicht oder nicht richtig eingetragen ist. - BGH, 18.11.2015 - IV ZB 35/15
Kostenentscheidung im Erbscheinverfahren: Berücksichtigung des Maßes des …
Auszug aus OLG München, 09.06.2017 - 34 Wx 23/17
Dies trifft hier nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. auch BGH NJW-RR 2016, 200 Rn. 16) zu.
- OLG München, 28.06.2018 - 34 Wx 338/17
Inhaber einer Zwangshypothek - Erledigung im Grundbuchverfahren
Der nachrangig eingetragene Inhaber eines Grundpfandrechts ist berechtigt, die Berichtigung des Grundbuchs durch Löschung einer im Widerspruch zur materiellen Rechtslage eingetragenen vor- oder gleichrangigen Grundstücksbelastung zu beantragen und einen erfolglos gestellten Antrag mit der Beschwerde weiterzuverfolgen (vgl. Senat vom 9.6.2017, 34 Wx 23/17, juris Rn. 11;… Budde in Bauer/Schaub § 71 Rn. 68 mit 72).