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   OLG München, 09.07.2015 - 14 U 91/15   

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https://dejure.org/2015,27837
OLG München, 09.07.2015 - 14 U 91/15 (https://dejure.org/2015,27837)
OLG München, Entscheidung vom 09.07.2015 - 14 U 91/15 (https://dejure.org/2015,27837)
OLG München, Entscheidung vom 09. Juli 2015 - 14 U 91/15 (https://dejure.org/2015,27837)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Verjährung der Ansprüche aus fehlerhafter Montage einer Fotovoltaikanlage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 433 Abs. 1; BGB § 438 Abs. 1 Nr. 2
    Gewährleistungsfrist bei einem Vertrag über die Lieferung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines bestehenden Wohngebäudes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Lieferung und Montage einer Solaranlage: Nur zwei Jahre Gewährleistung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kaufrecht auf Vertrag über die Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage anwendbar

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Solaranlage - Kauf- oder Werkvertragsrecht?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kaufrecht auf Vertrag über die Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage anwendbar

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Verjährung der Gewährleistungsansprüche bei einer Dach-Photovoltaikanlage

  • maslaton.de (Kurzinformation)

    Verjährung bei mangelhafter Montage einer PV-Anlage

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verjährungsfrist bei Dach-Photovoltaikanlage? (IBR 2015, 692)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 3314
  • MDR 2015, 1168
  • NZBau 2016, 35
  • NZM 2015, 903
  • BauR 2016, 154
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Kempten, 15.12.2014 - 21 O 186/13

    Solaranlage, Schadensersatz, Photovoltaikanlage, Schnee, Verjährung, fehlerhafte

    Auszug aus OLG München, 09.07.2015 - 14 U 91/15
    21 O 186/13 LG Kempten (Allgäu).

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 15.12.2014, Az. 21 O 186/13, wird zurückgewiesen.

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 15.12.2014, Az. 21 O 186/13, dahingehend abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 4.271,03 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 2.450,00 Euro vom 18.5.2011 bis 23.12.2012 und aus weiteren 1.821,03 Euro ab dem 24.12.2012 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 316, 18 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.5.2011 zu bezahlen.

    unter Abänderung des Endurteils des Landgerichts Kempten vom 15.12.14 Az. 21 O 186/13 die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 13.250,63 EUR nebst Zinsen hieraus i. H. v. 5 PP über dem Basiszinssatz aus 2.450,-- ab 18.05.11 und aus weiteren 10.800,63 EUR ab dem 24.12.12 zu bezahlen.

  • BGH, 09.10.2013 - VIII ZR 318/12

    Zur Verjährung von Mängelgewährleistungsansprüchen beim Kauf einer

    Auszug aus OLG München, 09.07.2015 - 14 U 91/15
    Die klägerischen Ansprüche hinsichtlich der eigentlichen fehlerhaften Montage (Verwendung zu langer Schrauben und mangelhafte Ausführung der Unterkonstruktion) seien nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung verjährt, nachdem der Bundesgerichtshof am 9.10.2013 im Verfahren Az. VIII ZR 318/12 entschieden habe, dass die Ansprüche des Käufers wegen einer auf einem vorhandenen Dach montierten Photovoltaikanlage nicht der 5-jährigen Verjährungsfrist nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 b) BGB, sondern der 2-jährigen Verjährungsfrist nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB unterliegen würden.

    Der Bundesgerichtshof hat in der wiederholt zitierten Entscheidung vom 9.10.2013, Az. VIII ZR 318/12, klargestellt, dass eine auf dem Hausdach montierte Photovoltaikanlage mangels Verbindung mit dem Erdboden selbst kein Bauwerk im Sinne des Gesetzes ist (so auch OLG Saarbrücken, a. a. O.).

  • OLG München, 10.12.2013 - 9 U 543/12

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen wegen fehlerhafter Errichtung einer

    Auszug aus OLG München, 09.07.2015 - 14 U 91/15
    Es hätten nur Montagefehler vorgelegen, weswegen entsprechend einer Entscheidung des OLG München vom 10.12.2013 (NJW 2014, 867) Werkvertragsrecht maßgeblich sei.

    Die anderslautende Entscheidung des OLG München vom 10.12.2013, Az. 9 U 543/12 Bau betraf eine deutlich größer dimensionierte Photovoltaikanlage, bei der eine vorangegangene Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt worden war.

  • BGH, 27.01.2005 - VII ZR 158/03

    Ansprüche des Auftraggebers wegen Schäden am Bauwerk; Hemmung der Verjährung von

    Auszug aus OLG München, 09.07.2015 - 14 U 91/15
    Wie bereits in der Verfügung vom 20.2.2015 aufgezeigt wurde, kann nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung die deliktische Haftung neben der vertraglichen Haftung zum Tragen kommen, soweit das sogenannte Integritätsinteresse des Bestellers betroffen ist und sich eine mangelhafte Vertragsausführung auf zunächst unversehrte Teile bzw. andere Gegenstände des Bestellers schädigend auswirkt (vgl. BGH, Urteil vom 27.1.2015, VII ZR 158/03).
  • OLG München, 11.12.2014 - 14 U 345/14

    Beschaffenheitsvereinbarung zum Energievertrag einer Photovoltaikanlage

    Auszug aus OLG München, 09.07.2015 - 14 U 91/15
    Der hiesige Senat hat zuletzt in einem Berufungsurteil vom 11.12.2014, Az. 14 U 345/14, - wenn auch in einem Fall, in dem der Erwerber die Montage selbst übernommen hatte - entschieden, dass der vorab errechnete und prognostizierte Ertrag einer Photovoltaikanlage als vereinbarte Beschaffenheit der Kaufsache zu behandeln ist und Mängelansprüche nach Kaufrecht zugesprochen.
  • BGH, 28.10.2010 - VII ZR 172/09

    Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens als Voraussetzung für das Ende

    Auszug aus OLG München, 09.07.2015 - 14 U 91/15
    Die 2-jährige Verjährungsfrist gilt auch für sog. Mangelfolgeschäden bzw. Schadensersatz neben der Leistung, die ebenfalls von den Ausgangsnormen der o.g. Verjährungsvorschriften, nämlich § 437 Nr. 3 BGB bzw. § 634 Nr. 4 BGB mit umfasst sind (vgl. Palandt/Weidenkaff, BGB, 74. Aufl., Rn. 11 zu § 438, Palandt/Sprau, Rn. 8 zu § 634, Rn. 5 zu § 634 a m. w. N.; BGH, Urteil vom 28.10.2010, Az. VII ZR 172/09, Tz. 9).
  • BGH, 18.09.1984 - VI ZR 51/83

    Deliktsrecht - Produzentenhaftung - Nutzungsinteresse - Integritätsschutz -

    Auszug aus OLG München, 09.07.2015 - 14 U 91/15
    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 18.9.1984, Az. VI ZR 51/83, nach Ausbesserungsarbeiten an einem Folienflachdach entschieden, dass deliktische Schadensersatzansprüche aus Eigentumsverletzung entstehen können, wenn die oberste Folie nach ihrer Anbringung infolge eines Produktfehlers ihre wasserabweisende Wirkung verliert und durch eindringende Feuchtigkeit Schäden an den unteren Schichten des Dachaufbaus entstehen.
  • OLG Saarbrücken, 23.04.2014 - 1 U 18/13

    Photovoltaikanlage ist kein Bauwerk: Mängelansprüche verjähren in zwei Jahren!

    Auszug aus OLG München, 09.07.2015 - 14 U 91/15
    Der Bundesgerichtshof hat bereits vor der Schuldrechtsreform entschieden, dass es bei einer Verpflichtung zur Lieferung und Montage eines Gegenstandes auf den prägenden Teil bzw. Schwerpunkt der Vereinbarungen ankommt (vgl. BGH NJW 1998, 3197 f. m. w. N.), der bei der vorliegenden Sachverhaltskonstellation in der mit einem Warenumsatz verbundenen Lieferung sowie Übertragung von Eigentum und Besitz besteht (so auch OLG München, Urteil vom 14.1.2014, Az. 28 U 83/13 und OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.4.2014, Az. 1 U 18/13).
  • OLG Stuttgart, 05.04.2016 - 1 U 83/15

    Vertrag über Kauf und Einbau einer Solaranlage: Rechtliche Einordnung; Verjährung

    Das ist durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geklärt (BGH NJW 2014, 845, Rn. 21; ebenso OLG München NJW 2015, 3314, Rn. 48; OLG Köln, Urteil vom 28.05.2014 - 2 U 107/13 - juris Rn. 43; OLG Schleswig IBR 2015, 548; Pammler in jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 438 Rn. 51).

    Auch das hat der Bundesgerichtshof bei der Montage einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Gebäudes grundsätzlich verneint (BGH NJW 2014, 845, Rn 21 f.; ebenso OLG München NJW 2015, 3314, juris Rn. 49 ff.; OLG Oldenburg BauR 2013, 1900, juris Rn. 34).

  • OLG Saarbrücken, 11.11.2015 - 1 U 51/15

    Lieferung und Montage einer Solaranlage: Verjährung des Gewährleistungsanspruchs

    (2.) Ob hiernach eine Solaranlage, die der Heizungsunterstützung dient für ein Bauwerk verwendet wird (vgl. zur generellen Problematik BGH, a.a.O.; OLG Köln, Urteil vom 28. Mai 2014 - 2 U 107/13 - juris, Rn. 45; OLG München, Urteil vom 9. Juli 2015 - 14 U 91/15 -, juris, Rn. 51 ff.; OLG München, Urteil vom 10. Dezember 2013 - 9 U 543/12 -, juris Rn. 21 ff.; anders als etwa die in einem Gebäude nur unterbrachte Abwasseraufbereitungsanlage hat die vorliegende Solaranlage durchaus eine Funktion für das Gebäude, vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1997 - VII ZR 287/95 -, Rn. 10, juris und dient anders als eine Photovoltaikanlage nicht in diesem Maße eigenen Zwecken), kann vorliegend dahinstehen.
  • OLG Bamberg, 01.12.2020 - 3 U 253/20

    Was man hat, das hat man!

    Die streitgegenständliche Konstellation ist auch nicht vergleichbar mit dem von der Klägerseite referierten Fall, der vom OLG München (NJW 2015, 3314 - 3316) entschieden wurde.
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 29.06.2022 - L 5 U 2/17

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 2 S 1 iVm

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten L 5 U 2/17 - S 14 U 91/15 (SG Stralsund) und die Verwaltungsakten der Beklagte) Bezug genommen, deren Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.
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