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   OLG München, 09.07.2018 - 34 Wx 223/17   

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OLG München, 09.07.2018 - 34 Wx 223/17 (https://dejure.org/2018,18961)
OLG München, Entscheidung vom 09.07.2018 - 34 Wx 223/17 (https://dejure.org/2018,18961)
OLG München, Entscheidung vom 09. Juli 2018 - 34 Wx 223/17 (https://dejure.org/2018,18961)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines BGB-Gesellschafters hinsichtlich Verfügungen über im Grundbuch eingetragene Rechte der Gesellschaft

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 164 Abs. 1, § 182 Abs. 1, § 728 Abs. 1; GBO § 15 Abs. 1, § 19; InsO § 80 Abs. 1, § 117 Abs. 1
    Fehlende Bewilligung zur Eintragung eines Eigentumsübergangs wegen Erlöschens erteilter Notarvollmacht nach Insolvenz eines Gesellschafters der den Grundbesitz übertragenden GbR

  • rewis.io

    Anspruch auf Zustimmung zur Abgabe der Eintragungsbewilligung zur Eigentumsumschreibung

  • ra.de
  • rewis.io
  • notar-drkotz.de

    Veräußerung eines WEG-Anteils nach Auflösung einer eingetragenen BGB-Gesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines BGB -Gesellschafters hinsichtlich Verfügungen über im Grundbuch eingetragene Rechte der Gesellschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    GbR-Gesellschafter insolvent: Insolvenzverwalter ist verfügungsbefugt!

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Erlöschen einer Notarvollmacht zur Vertretung der GbR bei Abgabe einer Eintragungsbewilligung zur Eigentumsumschreibung durch Insolvenz eines Gesellschafters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2018, 1646
  • MDR 2018, 1342
  • DNotZ 2018, 918
  • NZI 2018, 696
  • FGPrax 2018, 254
  • FGPrax 2019, 2
  • Rpfleger 2019, 18
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 22.05.2017 - 34 Wx 87/17

    Erlöschen einer Vollmacht zur Vertretung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts im

    Auszug aus OLG München, 09.07.2018 - 34 Wx 223/17
    b) Der Senat hat in der Entscheidung vom 22.5.2017 (34 Wx 87/17 = Rpfleger 2017, 614) die Rechtsmeinung vertreten, dass im Falle einer Insolvenzbefangenheit des Gesellschaftsanteils die Befugnis, über im Grundbuch eingetragene Rechte der GbR zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter übergeht (vgl. mittlerweile auch BGH vom 13.7.2017, V ZB 136/16, NJW 2017, 3715 Rn. 16 für den Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über den Nachlass eines GbR-Gesellschafters) und dementsprechend eine vom nachmaligen Insolvenzschuldner erteilte Vollmacht zur Vertretung der GbR nach § 117 Abs. 1 InsO erlischt.

    c) Trotz der Rechtsfähigkeit der GbR und des damit einhergehenden Umstands, dass nicht das Grundstück, sondern "nur" der Gesellschaftsanteil an der Grundbesitz haltenden GbR vom Insolvenzbeschlag erfasst war, dürfte somit die dem Notar gemäß Urkunde vom 24.5.2004 erteilte Vollmacht zur Erklärung der Bewilligung nach § 19 GBO namens der GbR mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Gesellschafters N. gemäß § 117 Abs. 1 InsO erloschen sein (ablehnend: Kesseler EWiR 2017, 567; Frh. v. Proff ZInsO 2017, 2007).

    g) Der Notar hat sich bei der Bewilligung ausdrücklich auf den - aus Rechtsgründen wohl nicht zutreffenden - Fortbestand der Vollmacht berufen und wird daher vor einer Entscheidung Gelegenheit erhalten müssen, sich zu einer etwaigen Behandlung seiner Erklärung als die eines Vertreters ohne Vertretungsmacht, aber gegebenenfalls mit Zustimmung des "Vertretenen", zu positionieren (vgl. hierzu auch Kesseler EWiR 2017, 567/568).

  • BGH, 13.10.2016 - V ZB 98/15

    Grundbuchsache: Aufhebung eines dinglichen Rechts mit bestehender

    Auszug aus OLG München, 09.07.2018 - 34 Wx 223/17
    Mit einer Zwischenverfügung nach § 18 GBO kann einem Antragsteller daher nicht aufgegeben werden, eine erst noch zu erklärende Eintragungsbewilligung eines unmittelbar betroffenen Dritten beizubringen (BGH Rpfleger 2014, 580 Rn. 6; NJW 2017, 1811 Rn. 5 ff; BayObLG Rpfleger 2014, 58; Senat vom 9.12.2015, 34 Wx 281/15, juris Rn. 12; jeweils m. w. Nachw.; Demharter GBO 31. Aufl. § 18 Rn. 12).
  • OLG München, 09.12.2015 - 34 Wx 281/15

    Bewilligungsberechtigung des Rechtsinhabers

    Auszug aus OLG München, 09.07.2018 - 34 Wx 223/17
    Mit einer Zwischenverfügung nach § 18 GBO kann einem Antragsteller daher nicht aufgegeben werden, eine erst noch zu erklärende Eintragungsbewilligung eines unmittelbar betroffenen Dritten beizubringen (BGH Rpfleger 2014, 580 Rn. 6; NJW 2017, 1811 Rn. 5 ff; BayObLG Rpfleger 2014, 58; Senat vom 9.12.2015, 34 Wx 281/15, juris Rn. 12; jeweils m. w. Nachw.; Demharter GBO 31. Aufl. § 18 Rn. 12).
  • BayObLG, 03.09.2003 - 3Z BR 113/03

    Vertretung durch einen Notar bei Stellung eines Löschungsantrags -

    Auszug aus OLG München, 09.07.2018 - 34 Wx 223/17
    Ob auch die GbR bei der auf § 15 GBO gestützten Antragstellung durch den Notar wirksam vertreten worden ist (vgl. BayObLGZ 2003, 221/224 f; Tintelnot in Kübler/Prütting/Bork-InsO 75. Lieferung 03.2018 § 117 Rn. 13; ablehnend: Heckschen in Reul/Heckschen/Wienberg Insolvenzrecht in der Gestaltungspraxis 2. Aufl. § 7 Rn. 13 f), wird daher nicht entscheidungserheblich sein.
  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 51/02

    Erlöschen einer Vollmacht im Gesamtvollstreckungsverfahren

    Auszug aus OLG München, 09.07.2018 - 34 Wx 223/17
    Denn nach einhelliger Meinung ergibt sich das Erlöschen der vom nachmaligen Insolvenzschuldner erteilten Vollmacht bereits aus dem Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter gemäß § 80 Abs. 1 InsO, so dass § 117 Abs. 1 InsO im Anwendungsbereich des § 80 Abs. 1 InsO nur deklaratorischen Charakter hat (vgl. BGHZ 155, 87/91; Staudinger/Schilken BGB [2014] § 168 Rn. 25 m. w. Nachw.).
  • BGH, 13.07.2017 - V ZB 136/16

    Grundbuchsache: Eintragung eines Insolvenzvermerks bei Eröffnung des

    Auszug aus OLG München, 09.07.2018 - 34 Wx 223/17
    b) Der Senat hat in der Entscheidung vom 22.5.2017 (34 Wx 87/17 = Rpfleger 2017, 614) die Rechtsmeinung vertreten, dass im Falle einer Insolvenzbefangenheit des Gesellschaftsanteils die Befugnis, über im Grundbuch eingetragene Rechte der GbR zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter übergeht (vgl. mittlerweile auch BGH vom 13.7.2017, V ZB 136/16, NJW 2017, 3715 Rn. 16 für den Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über den Nachlass eines GbR-Gesellschafters) und dementsprechend eine vom nachmaligen Insolvenzschuldner erteilte Vollmacht zur Vertretung der GbR nach § 117 Abs. 1 InsO erlischt.
  • BGH, 26.06.2014 - V ZB 1/12

    Grundbuchsache: Hofzugehörigkeit eines aus mehreren Flurstücken bestehenden

    Auszug aus OLG München, 09.07.2018 - 34 Wx 223/17
    Mit einer Zwischenverfügung nach § 18 GBO kann einem Antragsteller daher nicht aufgegeben werden, eine erst noch zu erklärende Eintragungsbewilligung eines unmittelbar betroffenen Dritten beizubringen (BGH Rpfleger 2014, 580 Rn. 6; NJW 2017, 1811 Rn. 5 ff; BayObLG Rpfleger 2014, 58; Senat vom 9.12.2015, 34 Wx 281/15, juris Rn. 12; jeweils m. w. Nachw.; Demharter GBO 31. Aufl. § 18 Rn. 12).
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