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   OLG München, 09.08.2017 - 20 U 3454/15   

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https://dejure.org/2017,29822
OLG München, 09.08.2017 - 20 U 3454/15 (https://dejure.org/2017,29822)
OLG München, Entscheidung vom 09.08.2017 - 20 U 3454/15 (https://dejure.org/2017,29822)
OLG München, Entscheidung vom 09. August 2017 - 20 U 3454/15 (https://dejure.org/2017,29822)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rabüro.de

    Zum nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch wegen Verursachung von Schäden am Nachbargrundstück durch Bauarbeiten

  • rewis.io

    Schadensersatz- und Ausgleichsansprüche wegen auf dem Nachbargrundstück durchgeführter Bauarbeiten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn bei einem Bauvorhaben

  • rechtsportal.de

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn bei einem Bauvorhaben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Architekten und Bauunternehmer beauftragt: Bauherr trifft dennoch Verkehrssicherungspflicht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflicht des Bauherren: Unter welchen Voraussetzungen kann dieser von einer Haftung frei sein?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie kann sich der Bauherr von der Verkehrssicherungspflicht befreien? (IBR 2017, 621)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2017, 2223
  • BauR 2018, 123
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • LG München I, 26.08.2015 - 30 O 22996/10

    Schadenersatzansprüche aufgrund mangelhafter Bauleistung

    Auszug aus OLG München, 09.08.2017 - 20 U 3454/15
    Auf die Berufung der Klägerin und der Beklagten zu 1) und 3) wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 26.08.2015, Az. 30 O 22996/10 in Ziffern I, V, VI, VII, VIII und IX des Tenors teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • BGH, 24.10.2013 - III ZR 82/11

    Gebäudeschäden durch Kanalbauarbeiten in einer Straße: Anspruch des

    Auszug aus OLG München, 09.08.2017 - 20 U 3454/15
    Des Weiteren besteht ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB, da sich dieser - anders als die Beklagte zu 1) meint - nicht nur gegen den Eigentümer des beeinträchtigenden Grundstücks, sondern auch gegen den Nutzer bzw. den für die beeinträchtigende Nutzungsart Verantwortlichen richtet (BGHZ 155, 99, juris Rn. 8; BGH vom 24.10.2013, III ZR 82/11, juris Rn. 16).
  • BGH, 10.03.2011 - VII ZR 54/10

    Parteiwechsel bei gesamtschuldnerischer Inanspruchnahme der

    Auszug aus OLG München, 09.08.2017 - 20 U 3454/15
    Wer Partei eines Zivilrechtsstreits ist, ergibt sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus der in der Klageschrift gewählten Parteibezeichnung, die als Teil einer Prozesshandlung grundsätzlich der Auslegung zugänglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 10.03.2011 - VII ZR 54/10, NJW 2011, 1453, juris Rn. 11).
  • BGH, 27.05.1959 - V ZR 78/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG München, 09.08.2017 - 20 U 3454/15
    Denn eine Baugenehmigung - einschließlich der damit verbundenen Auflagen - hat keinen Einfluss auf private Nachbar- und Abwehrrechte (vgl. BGH vom 27.05.1959, V ZR 78/58; BayObLG NJW-RR 1991, 19).
  • BGH, 15.02.2008 - V ZR 222/06

    Rechtsfolgen der Veräußerung eines in einem Nachbarstreit befangenen Grundstücks;

    Auszug aus OLG München, 09.08.2017 - 20 U 3454/15
    Soweit sich die Klägerin für die unveränderte Passivlegitimation der Beklagten auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15.02.2008 (NJW 2008, 1810) sowie die Kommentarliteratur berufen hat, kann dem für den vorliegenden Fall nichts entnommen werden.
  • BGH, 10.10.1985 - VII ZR 292/84

    Schadensersatz für entgangene Nutzung einer Garage

    Auszug aus OLG München, 09.08.2017 - 20 U 3454/15
    Auch der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 05.03.1993 - V ZR 87/91, NJW 1993, 1793, juris Rn. 15) hat dies für eine Garage unter Verweis auf die Entscheidung des Großen Senats für Zivilsachen grundsätzlich verneint und bezüglich der abweichenden Entscheidung des VII. Zivilsenats vom 10.10.1985 (VII ZR 292/84, BGHZ 96, 124) zutreffend darauf hingewiesen, dass diese speziell auf das werkvertragliche Gewährleistungsrecht zugeschnitten und durch die Entscheidung des Großen Senats für Zivilsachen überholt ist.
  • BGH, 05.11.1992 - III ZR 91/91

    Subsidiarität des Amtshaftungsanspruchs bei Vermögensverfall des

    Auszug aus OLG München, 09.08.2017 - 20 U 3454/15
    Darüber hinaus kommt auch eine Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB im Hinblick auf die einen Bauherrn treffenden Verkehrssicherungspflichten in Betracht, von denen dieser nicht schon dadurch befreit wird, dass er die Bauplanung, Bauaufsicht und Bauausführung einem bewährten Architekten sowie einem zuverlässigen und leistungsfähigen Bauunternehmer überträgt (vgl. BGH NJW 1993, 1647, juris Rn. 21; BGH BeckRS 10, 20140, juris Rn. 16).
  • BGH, 30.05.2003 - V ZR 37/02

    Haftung des Versorgungsunternehmens für Schäden durch Bruch einer Wasserleitung

    Auszug aus OLG München, 09.08.2017 - 20 U 3454/15
    Des Weiteren besteht ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB, da sich dieser - anders als die Beklagte zu 1) meint - nicht nur gegen den Eigentümer des beeinträchtigenden Grundstücks, sondern auch gegen den Nutzer bzw. den für die beeinträchtigende Nutzungsart Verantwortlichen richtet (BGHZ 155, 99, juris Rn. 8; BGH vom 24.10.2013, III ZR 82/11, juris Rn. 16).
  • BGH, 05.03.1993 - V ZR 87/91

    Deliktische Ansprüche wegen Schäden an Hausgrundstück aufgrund Aushubarbeiten am

    Auszug aus OLG München, 09.08.2017 - 20 U 3454/15
    Auch der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 05.03.1993 - V ZR 87/91, NJW 1993, 1793, juris Rn. 15) hat dies für eine Garage unter Verweis auf die Entscheidung des Großen Senats für Zivilsachen grundsätzlich verneint und bezüglich der abweichenden Entscheidung des VII. Zivilsenats vom 10.10.1985 (VII ZR 292/84, BGHZ 96, 124) zutreffend darauf hingewiesen, dass diese speziell auf das werkvertragliche Gewährleistungsrecht zugeschnitten und durch die Entscheidung des Großen Senats für Zivilsachen überholt ist.
  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus OLG München, 09.08.2017 - 20 U 3454/15
    Nach den vom Großen Senat für Zivilsachen aufgestellten Grundsätzen (vgl. Beschluss vom 09.07.1986 - GSZ 1/86, BGHZ 98, 212) ist die Bewertung eines Nutzungsausfalls als Vermögensschaden auf solche Wirtschaftsgüter von zentraler Bedeutung beschränkt, auf deren ständige Verfügbarkeit die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung des Betroffenen typischerweise angewiesen ist.
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