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   OLG München, 09.08.2017 - 20 U 818/17   

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https://dejure.org/2017,30941
OLG München, 09.08.2017 - 20 U 818/17 (https://dejure.org/2017,30941)
OLG München, Entscheidung vom 09.08.2017 - 20 U 818/17 (https://dejure.org/2017,30941)
OLG München, Entscheidung vom 09. August 2017 - 20 U 818/17 (https://dejure.org/2017,30941)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsstellung der Beteiligten an einer Nießbrauchsgemeinschaft

  • rewis.io

    Innenverhältnis einer Nießbrauchsgemeinschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsstellung der Beteiligten an einer Nießbrauchsgemeinschaft

  • rechtsportal.de

    BGB § 741 ; BGB § 743
    Rechtsstellung der Beteiligten an einer Nießbrauchsgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 19.09.2013 - 8 W 66/13

    Begriff der verbotenen Eigenmacht; Besitzschutzansprüche hinsichtlich eines

    Auszug aus OLG München, 09.08.2017 - 20 U 818/17
    Auch ein Rückgriff auf § 858 Abs. 2 BGB ist hier nicht möglich, da ein Kontoguthaben eine Forderung darstellt, aber keinen unmittelbaren Besitz an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache (vgl. KG Berlin, MDR 2013, 1296).
  • BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 79/14

    Anspruch auf Zahlung von Abschlägen auf die zu erwartende Einspeisevergütung:

    Auszug aus OLG München, 09.08.2017 - 20 U 818/17
    Die vom Beklagten insoweit herangezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofs betrifft einen völlig anders gelagerten Sachverhalt und zwar den gesetzlich geregelten Anspruch eines Anlagenbetreibers gegen den Netzbetreiber gemäß § 16 Abs. 1 Satz 3 EEG 2012 auf Zahlung von monatlichen Abschlägen auf die zu erwartende Einspeisevergütung (vgl. BGH, Urteil vom 19.11.2014 - VIII ZR 79/14).
  • BGH, 28.11.1963 - II ZR 41/62

    Nutzungsregelung und Nießbrauchsbestellung am Miteigentumsanteil

    Auszug aus OLG München, 09.08.2017 - 20 U 818/17
    Dem Beklagten steht daher im Sinne einer vorweggenommenen Teilung aus § 743 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Auszahlung des seinem Anteil entsprechenden (hälftigen) Reinerlöses zu, wobei für die Teilung §§ 752 ff. BGB gelten (vgl. BGHZ 40, 326, juris Rn. 10; Staudinger/von Proff, BGB, Neubearbeitung 2015, § 743 Rn. 13 f.; Palandt/Sprau, BGB, 76. Auflage 2017, § 743 Rn. 2 f.).
  • BGH, 04.07.2012 - VIII ZR 109/11

    Abstehen vom Urkundenprozess in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG München, 09.08.2017 - 20 U 818/17
    Eine Klageänderung ist danach nicht sachdienlich, wenn ein völlig neuer Streitstoff zur Beurteilung und Entscheidung gestellt wird, ohne dass dafür das Ergebnis der bisherigen Prozessführung verwertet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 04.07.2012 - VIII ZR 109/11, NJW 2012, 2662, juris Rn. 20).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2008 - 22 U 86/08

    Rechtsnatur von Anmerkungen im Rahmen der Schlussrechnungsprüfung;

    Auszug aus OLG München, 09.08.2017 - 20 U 818/17
    Eine Divergenz zu der vom Beklagten zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorf (Urteil vom 19.12.2008 - I-22 U 86/08) liegt nicht vor.
  • LG Düsseldorf, 09.12.2019 - 11 O 425/16
    Eine Bildung von Rücklagen kann nur in begrenzten Ausnahmefällen unter die Lasten- und Kostentragungsregelung des § 748 BGB fallen, wobei der allein der Verweis auf künftig anstehende Instandsetzungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen bzgl. der HP.-straße diesbezüglich nach Auffassung der Kammer nicht ausreicht (vgl. OLG München, Urt. v. 09.08.2017, 20 U 818/17 Rn. 11 m.w.N. - juris).
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