Rechtsprechung
OLG München, 09.08.2017 - 7 U 2663/16 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AktG § 30 Abs. 4, § 36 Abs. 1, § 41 Abs. 1 S. 1, § 48, § 80 Abs. 3 S. 5, § 108, § 110, § 112; BGB § 275, § 286 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, § 288, § 313 Abs. 3 S. 1, S. 2, § 326, § 626
Beendigung einer Aktiengesellschaft - Endgültige Aufgabe des Gründungswillens - Deutsches Notarinstitut
AktG § 41; BGB § 313
Endgültige Aufgabe des Gründungswillens bei einer Aktiengesellschaft
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Beendigung einer nicht im Handelsregister eingetragenen AG, deren Stammkapital nicht eingezahlt worden ist
- Betriebs-Berater
Beendigung einer Einpersonen-Vor-AG - Vorstandsdienstvertrag mit einem Dritten
- rewis.io
Beendigung einer Aktiengesellschaft - Endgültige Aufgabe des Gründungswillens
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufsichtsratsmitglieder; Aktiengesellschaft; Aufsichtsrat; Fortbildung des Rechts; Gesellschaft; Handelsregister; juristische Person; Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft; Vorstandsdienstvertrag; Wegfall der Geschäftsgrundlage; Wirksamkeit; Vertragsschluss; Schadensersatz
- rechtsportal.de
Anforderungen an die Beendigung einer nicht im Handelsregister eingetragenen AG, deren Stammkapital nicht eingezahlt worden ist
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Beendigung eines Vorstandsdienstvertrags mit Vor-AG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- beck-blog (Kurzinformation)
Beendigung eines Vorstandsdienstvertrags mit einer Vor-AG
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
§ 41
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Wann ist eine Aktiengesellschaft beendet?
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Vorstandsdienstvertrag mit einer Vor AG
Verfahrensgang
- LG München I, 12.05.2016 - 12 HKO 23518/14
- OLG München, 09.08.2017 - 7 U 2663/16
Papierfundstellen
- ZIP 2017, 2101
- MDR 2017, 1255
- BB 2017, 2003
- NZG 2017, 1106
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.06.2004 - II ZR 47/02
Haftung der Mitglieder eines Aufsichtsrats einer nicht eingetragenen Vor-AG wegen …
Auszug aus OLG München, 09.08.2017 - 7 U 2663/16
Die V. AG konnte einen Vorstandsdienstvertrag mit dem Kläger schließen (vgl. BGH, Urteil vom 14.6.2004 - II ZR 47/02, zitiert nach juris, dort Rz.7 ff.).Da dem somit erforderlichen Vorstand nicht angesonnen werden kann, ohne Regelung seines Dienstverhältnisses zur Gesellschaft tätig zu werden (so auch BGH, Urteil vom 14.6.2004, a.a.O. Rz. 12), fällt damit auch der Abschluss eines Vorstandsdienstvertrages in den Kreis der im Gründungsstadium möglichen Rechtsgeschäfte einer V. AG.
a) Die V. AG wird - wie die spätere Aktiengesellschaft - gegenüber dem Vorstand nach § 112 AktG durch den Aufsichtsrat vertreten (vgl. auch BGH, Urteil vom 14.6.2004, a.a.O. Rz. 8).