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   OLG München, 09.08.2017 - 7 U 2663/16   

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https://dejure.org/2017,30343
OLG München, 09.08.2017 - 7 U 2663/16 (https://dejure.org/2017,30343)
OLG München, Entscheidung vom 09.08.2017 - 7 U 2663/16 (https://dejure.org/2017,30343)
OLG München, Entscheidung vom 09. August 2017 - 7 U 2663/16 (https://dejure.org/2017,30343)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Beendigung einer nicht im Handelsregister eingetragenen AG, deren Stammkapital nicht eingezahlt worden ist

  • Betriebs-Berater

    Beendigung einer Einpersonen-Vor-AG - Vorstandsdienstvertrag mit einem Dritten

  • rewis.io

    Beendigung einer Aktiengesellschaft - Endgültige Aufgabe des Gründungswillens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufsichtsratsmitglieder; Aktiengesellschaft; Aufsichtsrat; Fortbildung des Rechts; Gesellschaft; Handelsregister; juristische Person; Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft; Vorstandsdienstvertrag; Wegfall der Geschäftsgrundlage; Wirksamkeit; Vertragsschluss; Schadensersatz

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Beendigung einer nicht im Handelsregister eingetragenen AG, deren Stammkapital nicht eingezahlt worden ist

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Beendigung eines Vorstandsdienstvertrags mit Vor-AG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2017, 2101
  • MDR 2017, 1255
  • BB 2017, 2003
  • NZG 2017, 1106
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 47/02

    Haftung der Mitglieder eines Aufsichtsrats einer nicht eingetragenen Vor-AG wegen

    Auszug aus OLG München, 09.08.2017 - 7 U 2663/16
    Die V. AG konnte einen Vorstandsdienstvertrag mit dem Kläger schließen (vgl. BGH, Urteil vom 14.6.2004 - II ZR 47/02, zitiert nach juris, dort Rz.7 ff.).

    Da dem somit erforderlichen Vorstand nicht angesonnen werden kann, ohne Regelung seines Dienstverhältnisses zur Gesellschaft tätig zu werden (so auch BGH, Urteil vom 14.6.2004, a.a.O. Rz. 12), fällt damit auch der Abschluss eines Vorstandsdienstvertrages in den Kreis der im Gründungsstadium möglichen Rechtsgeschäfte einer V. AG.

    a) Die V. AG wird - wie die spätere Aktiengesellschaft - gegenüber dem Vorstand nach § 112 AktG durch den Aufsichtsrat vertreten (vgl. auch BGH, Urteil vom 14.6.2004, a.a.O. Rz. 8).

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