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OLG München, 09.09.2011 - 1 U 1571/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Berufungsverfahren: Abänderung der erstinstanzlichen Kostenentscheidung bei unverzüglicher Zurückweisung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzanspruch bei Absicherung eines Klägers im Darlehensvertrag mit einem Bauträger
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MaBV § 2 Abs. 1
Schadensersatzanspruch bei Absicherung eines Klägers im Darlehensvertrag mit einem Bauträger - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 25.02.2011 - 82 O 2242/10
- OLG München, 09.08.2011 - 1 U 1571/11
- OLG München, 09.09.2011 - 1 U 1571/11
Wird zitiert von ...
- LG Dortmund, 24.04.2017 - 1 S 53/17
Beschlüsse sind auszuführen!
Die Kostenregelung des erstinstanzlichen Urteils ist von Amts wegen anzupassen, weil die Kostenquote auch dann anhand der §§ 91, 92 ZPO zu überprüfen ist, wenn die Berufung nach § 522 ZPO zurückgewiesen wird (vgl. OLG München, Beschluss vom 09.09.2011, Az.: 1 U 1571/11, LG Dortmund, 1 S 290/13, m.w.N.).