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   OLG München, 09.10.1984 - 13 U 2940/84   

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https://dejure.org/1984,4805
OLG München, 09.10.1984 - 13 U 2940/84 (https://dejure.org/1984,4805)
OLG München, Entscheidung vom 09.10.1984 - 13 U 2940/84 (https://dejure.org/1984,4805)
OLG München, Entscheidung vom 09. Oktober 1984 - 13 U 2940/84 (https://dejure.org/1984,4805)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Gültigkeit eines Schecks; Erforderlichkeit der Angabe des Ausstellungsortes; Auslegung des Begriffes "Land der Ausstellung" in Art. 29 Scheckgesetz (ScheckG); Ablauf der Vorlegungsfrist

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ScheckG Art. 1 Nr. 5; ScheckG Art. 1 Nr. 2 Abs. 4; ScheckG Art. 1 Nr. 29 Abs. 1 und 2; ScheckG Art. 1 Nr. 63; ScheckG Art. 1 Nr. 65

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 567
  • VersR 1985, 868
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 15.01.1894 - VI 323/93

    Erfordernisse eines Wechsels. Ausländisches Ortsdatum.

    Auszug aus OLG München, 09.10.1984 - 13 U 2940/84
    Die Vorlegungsfrist knüpft also an den angegebenen Ausstellungsort an, den der Aussteller gewollt hat, wobei der Senat in Anschluß an die obergerichtliche Rechtsprechung (RGZ 32, 115, 117 f.) die Angabe des Ausstellungsortes als Willenserklärung ansieht, die aus dem Scheck ersichtlich ist und der sich die Nehmer unterwerfen (ebenso Michaelis, ScheckG, § 1 Anm. 24).
  • BGH, 01.10.1991 - XI ZR 29/91

    Vorlagefrist bei im Inland ausgestellter und im Ausland begebener Schecks

    Soweit ersichtlich, wird einhellig die Auffassung vertreten, daß die Bemessung der Vorlegungsfrist an den im Scheck angegebenen Ort anknüpft, den der Aussteller gewollt hat (vgl. OLG München, NJW 1985, 567; Schweizer 38. Obergericht, Schuldbeitreibungs- und Konkurskommission, vom 16. Juni 1986, Luzerner Gerichts- und Verwaltungsentscheide 1986, S. 62 ff.; Jäggi/Druey/von Greyerz, Wertpapierrecht S. 296; Kessler, ScheckG Art. 29 Anm. 2; Quassowski/Albrecht aaO. Art. 29 Rdn. 3; Simonson/Schweling, Deutsches Scheckgesetz 2. Aufl. Art. 29 Anm. 3; Zimmermann, Kommentar zum Schweizerischen Scheckrecht Art. 1116 SchwOR Rdn. 13; Schücking in EWiR 1991, 499 ).
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