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   OLG München, 09.10.2012 - 14 AuslA 1025/12   

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OLG München, 09.10.2012 - 14 AuslA 1025/12 (https://dejure.org/2012,32037)
OLG München, Entscheidung vom 09.10.2012 - 14 AuslA 1025/12 (https://dejure.org/2012,32037)
OLG München, Entscheidung vom 09. Oktober 2012 - 14 AuslA 1025/12 (https://dejure.org/2012,32037)
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  • BGH, 23.06.1993 - 3 StR 89/93

    Konkurrenzverhältnis zwischen Kindesentziehung und Freiheitsberaubung bei

    Auszug aus OLG München, 09.10.2012 - 14 AuslA 1025/12
    Der Annahme eines Einverständnisses, für das es nur auf den natürlichen Willen des Kindes ankommt (vergleiche im deutschen Recht BGH, Urt. v. 23.06.1993 - 3 StR 89/93, BGHSt 39, 239 [243]), halten die österreichischen Stellen mit Verweis auf Schwaighofer, in: Höpfel/Ratz (Hrsg.), Wiener Kommentar zum Strafgesetzbuch (WK-StGB), 2. Aufl., § 99 Rdn. 35 ohne Willkür entgegen, die Tochter des Verfolgten sei angesichts ihres Alters von nur knapp sechs Jahren nicht in der Lage gewesen, die schwerwiegende Entscheidung zu treffen, ihren Vater zu begleiten, weshalb eine allfällige Einwilligung jedenfalls unwirksam gewesen wäre.
  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 594/98

    Umgangsrecht; Kindesentziehung des allein sorgeberechtigten Elternteils;

    Auszug aus OLG München, 09.10.2012 - 14 AuslA 1025/12
    Anders als nach dem österreichischen Recht der Kindesentziehung (siehe Markel, in: WK-StGB aaO. § 195 Rdn. 11) kann die Tat nach deutschem Recht auch von einem (noch) sorgeberechtigten Elternteil begangen werden, sogar wenn er allein sorgeberechtigt ist und sogar gegen einen bloß umgangsberechtigten Elternteil (siehe BGH, Urt. v. 11.02.1999 - 4 StR 594/98, BGHSt 44, 355).
  • OLG Stuttgart, 25.02.2010 - 1 Ausl (24) 1246/09

    Unzulässigkeit der Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls bei

    Auszug aus OLG München, 09.10.2012 - 14 AuslA 1025/12
    Insbesondere hindert der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz den Erlass eines Auslieferungshaftbefehls und die Erklärung der Auslieferung für zulässig nicht (vergleiche hierzu OLG Stuttgart, Beschl. v. 25.02.2010 - 1 Ausl. [24] 1246/09, NJW 2010, 1617).
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