Rechtsprechung
   OLG München, 10.02.2011 - 29 U 2749/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1131
OLG München, 10.02.2011 - 29 U 2749/10 (https://dejure.org/2011,1131)
OLG München, Entscheidung vom 10.02.2011 - 29 U 2749/10 (https://dejure.org/2011,1131)
OLG München, Entscheidung vom 10. Februar 2011 - 29 U 2749/10 (https://dejure.org/2011,1131)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,1131) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Nachvergütungsanspruch bei untergeordneten urheberrechtlichen Beiwerken: Anwendung eines Fairnessausgleichs im Zusammenhang mit dem Vorspann zur Tatort-Fernsehserie; Berücksichtigung der Branchenüblichkeit bei Prüfung eines Urheberbenennungsanspruchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Urhebers eines Teils des Gesamtwerks auf Nachvergütung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Urhebers eines Teils des Gesamtwerks auf Nachvergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (23)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 32a UrhG
    Zur Frage der angemessenen nachträglichen Beteiligung des Urhebers an der Werksauswertung / Der sog. "Fairnessparagraph” § 32a UrhG

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Urheberin des »Tatort«-Vorspannes nicht zur Nachvergütung berechtigt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tatort - Ein Vorspann seit 40 Jahren

  • lto.de (Kurzinformation)

    "Tatort"-Vorspann

  • archive.org (Pressemitteilung)

    "Tatort"-Vorspann

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Fairnessausgleich: Keine urheberrechtliche Nachvergütungspflicht für Tatort-Vorspann

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Grafikerin fordert Nachschlag für "Tatort"-Vorspann - OLG: Ein Beitrag nur zum Vorspann einer Krimiserie ist von "untergeordneter Bedeutung"

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kein Nachvergütungsanspruch für Urheberin von "Tatort"-Vorspann

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Urheberin des "Tatort"-Vorspanns hat keinen Nachvergütungsanspruch

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Nachvergütungspflicht der ARD gegenüber Urheberin von "Tatort"-Vorspann

  • medienrecht-kanzlei.com (Kurzinformation)

    Tatort-Vorspann: Urheberin hat nach dem großen Erfolg der Fernsehreihe keinen Anspruch auf Nachvergütung

  • wkblog.de (Zusammenfassung)

    Tatort OLG München

  • goerg.de (Kurzinformation)

    Keine Nachvergütung für die Schöpferin des "Tatort"-Vorspanns

  • kanzlei-sieling.de (Kurzinformation)

    Keine Nachvergütung für Schöpferin des Tatort-Vorspanns

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Nachschlag bitte - der Bestsellerparagraph des Urhebergesetzes

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Nachvergütung für lukrativen Tatort-Vorspann

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Rechtsstreit um den Tatort-Vorspann

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechtsstreit um den "Tatort"-Vorspann entschieden

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Kein Urheberbenennungsrecht für Tatort-Vorspann

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Urheberin des "Tatort"-Vorspanns hat keinen Anspruch auf Nachvergütung - „Tatort“-Vorspann hat innerhalb des Gesamtwerks der „Tatort“-Krimis lediglich kennzeichnende Funktion

  • urheberrecht.org (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    »Tatort«-Vorspann: OLG München entscheidet im Februar über urheberrechtlichen Nachvergütungsanspruch

  • nordbayern.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 13.01.2011)

    "Tatort"-Vorspann vor Gericht

  • sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 14.01.2011)

    Streit um "Tatort"-Vorspann

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    "Tatort"-Vorspann: Kult allein garantiert noch keinen Geldsegen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 245
  • ZUM 2011, 422
  • afp 2011, 191
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 21.06.2001 - I ZR 245/98

    Kinderhörspiele; Anspruch des Urhebers auf eine angemessene Beteiligung

    Auszug aus OLG München, 10.02.2011 - 29 U 2749/10
    Gemäß § 132 Abs. 3 Sätze 1 und 2 UrhG ist diese Vorschrift auf Verträge und sonstige Sachverhalte, die bis 28. März 2002 geschlossen worden oder entstanden sind, weiter anzuwenden; auf danach entstandene Sachverhalte ist die entsprechende Regelung des § 32a UrhG anzuwenden, die - anders als § 36 UrhG a.F. (vgl. dazu BGH GRUR 2002, 153, 154 -Kinderhörspiele mwN.; GRUR 1991, 901, 902 - Horoskop-Kalender) - für den Anspruch auf Vertragsanpassung nicht voraussetzt, dass die Höhe der Erträge unerwartet war (vgl. § 32a Abs. 1 Satz 2 UrhG).

    Dies gilt insbesondere, da "Die Grundstruktur des bisher geltenden § 36 Abs. 1 ... beibehalten [wird], so dass insoweit auf die vorhandene Rechtsprechung (zuletzt: BGH, Urteil vom 21. Juni 2001 - I ZR 245/98 - Kinderhörspiele) und Literatur zurückgegriffen werden kann ..." (vgl. BT-Drucks. 14/8058, S. 19; s. auch Schricker/Haedicke aaO,, § 32a Rn. 1).

    Der von der Klägerin zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 36 UrhG a.F. (GRUR 2002, 602, 603 f. - Musikfragmente; GRUR 2002, 153, 155 - Kinderhörspiele) vermag der Senat Gegenteiliges nicht zu entnehmen.

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil "Kinderhörspiele" (GRUR 2002, 153, 155) festgestellt, dass ein grobes Missverhältnis zwischen den Erträgnissen je nach Sachlage des Einzelfalles zu verneinen sei, wenn der Urheber nur einen untergeordneten Beitrag zum Gesamtwerk geleistet hat.

  • BGH, 13.12.2001 - I ZR 44/99

    "Musikfragmente"; Zahlung der vereinbarten oderr einer branchenüblichen Vergütung

    Auszug aus OLG München, 10.02.2011 - 29 U 2749/10
    Bestehen auf Grund nachprüfbarer Tatsachen klare Anhaltspunkte für einen Anspruch nach § 32a Abs. 1 UrhG (oder § 36 UrhG a. F.), so kann der Urheber Auskunft und gegebenenfalls Rechnungslegung verlangen, um im Einzelnen die weiteren Voraussetzungen dieses Anspruchs ermitteln und die zu zahlende Vergütung berechnen zu können (vgl. BGH GRUR 2002, 602, 603 - Musikfragmente; Schricker/Haedicke in: Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Aufl. 2010, § 32a Rn. 26; Schulze, aaO., § 32a Rn. 63).

    Der von der Klägerin zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 36 UrhG a.F. (GRUR 2002, 602, 603 f. - Musikfragmente; GRUR 2002, 153, 155 - Kinderhörspiele) vermag der Senat Gegenteiliges nicht zu entnehmen.

    In der Entscheidung "Musikfragmente" (GRUR 2002, 602, 603) hat der Bundesgerichtshof nochmals ausgeführt, dass solche untergeordneten Beiträge zur Unanwendbarkeit des § 36 UrhG a.F. führten.

  • BGH, 16.06.1994 - I ZR 3/92

    "Namensnennungsrecht des Architekten"; Einschränkung des Rechts auf Anbringung

    Auszug aus OLG München, 10.02.2011 - 29 U 2749/10
    aa) Ein (Mit-)Urheber hat nach § 13 Satz 2 UrhG grundsätzlich einen Anspruch darauf, bei jeder Verwertung seines Werks auch als solcher benannt zu werden (vgl. BGH GRUR 1972, 713, 714 - Im Rhythmus der Jahrhunderte; GRUR 1995, 671, 672 - Namensnennungsrecht des Architekten; Schulze aaO., § 13 Rn. 8 mwN.; Dreyer in HK-UrhR, 2004, § 13 Rn. 21).

    Nach den Umständen des konkreten Falles ist davon auszugehen, dass die Klägerin, die ihren Angaben zufolge (vgl. Klageschrift vom 18. Juni 2009, S. 6) in der Vergangenheit an zahlreichen in- und ausländischen Filmproduktionen mitgewirkt und die ein Fehlen der Urheberbenennung über viele Jahre hinweg gegenüber den Beklagten nicht gerügt hat, sich stillschweigend mit der von den Beklagten in zahlreichen Fällen praktizierten Vorgehensweise, den Urheber des Vorspanns einer Fernsehserie nicht zu benennen, einverstanden erklärt hat (vgl. hierzu BGH GRUR 1995, 671, 673 - Urheberbenennungsrecht des Architekten).

  • BGH, 27.06.1991 - I ZR 22/90

    Horoskop-Kalender

    Auszug aus OLG München, 10.02.2011 - 29 U 2749/10
    Auf die Frage, inwieweit ein rahmenbegleitendes Werk zum Erfolg des Hauptwerks beitrage, komme es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1991, 901, 902 - Horoskopkalender) nicht an.

    Gemäß § 132 Abs. 3 Sätze 1 und 2 UrhG ist diese Vorschrift auf Verträge und sonstige Sachverhalte, die bis 28. März 2002 geschlossen worden oder entstanden sind, weiter anzuwenden; auf danach entstandene Sachverhalte ist die entsprechende Regelung des § 32a UrhG anzuwenden, die - anders als § 36 UrhG a.F. (vgl. dazu BGH GRUR 2002, 153, 154 -Kinderhörspiele mwN.; GRUR 1991, 901, 902 - Horoskop-Kalender) - für den Anspruch auf Vertragsanpassung nicht voraussetzt, dass die Höhe der Erträge unerwartet war (vgl. § 32a Abs. 1 Satz 2 UrhG).

  • BGH, 28.04.1972 - I ZR 108/70

    Im Auftrag der Bundeswehr hergestellter Informationsfilm über die Geschichte der

    Auszug aus OLG München, 10.02.2011 - 29 U 2749/10
    aa) Ein (Mit-)Urheber hat nach § 13 Satz 2 UrhG grundsätzlich einen Anspruch darauf, bei jeder Verwertung seines Werks auch als solcher benannt zu werden (vgl. BGH GRUR 1972, 713, 714 - Im Rhythmus der Jahrhunderte; GRUR 1995, 671, 672 - Namensnennungsrecht des Architekten; Schulze aaO., § 13 Rn. 8 mwN.; Dreyer in HK-UrhR, 2004, § 13 Rn. 21).
  • OLG München, 04.09.2003 - 29 U 4743/02

    Zum Rückruf des Verzichts auf Urheberbenennung sowie zum Umfang der Pflicht eines

    Auszug aus OLG München, 10.02.2011 - 29 U 2749/10
    Hierauf kann er verzichten (vgl. Senat, ZUM 2003, 964, 967 - Pumuckl).
  • OLG München, 17.06.2010 - 29 U 3312/09

    Beteiligung des Urhebers an Werknutzungen: Auskunftsanspruch des Urhebers gegen

    Auszug aus OLG München, 10.02.2011 - 29 U 2749/10
    Dies habe der Senat in seinem Urteil vom 17. Juni 2010, 29 U 3312/09 - "Das Boot" entschieden.
  • KG, 13.01.2010 - 24 U 88/09

    Der Bulle von Tölz - Auskunftsrecht eines Drehbuchautors

    Auszug aus OLG München, 10.02.2011 - 29 U 2749/10
    Jedenfalls ist die Klägerin insoweit allein aktivlegitimiert, als es um die Geltendmachung des Auskunftsanspruchs nach § 242 BGB i.V.m. § 32a Abs. 1 UrhG geht (vgl. KG, Urteil vom 13.01.2010 - 24 U 88/09, nachgewiesen in juris, Tz. 56) .
  • OLG Naumburg, 07.04.2005 - 10 U 7/04

    Keine Vertragsanpassung nach § 32a UrhG bei nachrangiger Bedeutung

    Auszug aus OLG München, 10.02.2011 - 29 U 2749/10
    Bei dieser Sachlage ist im Streitfall eine Nachvergütungspflicht des Werknutzers nach § 32a UrhG nicht angezeigt (so auch OLG Naumburg, GRUR-RR 2006, 82, 84 zur Frage des Beitrags eines Firmenlogos am wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens).
  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 38/07

    Talking to Addison

    Auszug aus OLG München, 10.02.2011 - 29 U 2749/10
    Der Bundesgerichtshof habe in seinem Urteil "Talking to Addison" (GRUR 2009, 1148, 1150 f.) ausgeführt, dass "Buy Out"-Vergütungen in der Regel, da unredlich und dem urheberrechtlichen Beteiligungsgrundsatz nicht entsprechend, unangemessen seien.
  • OLG München, 20.12.2007 - 29 U 5512/06

    Übertragung eines Werks in eine andere Werkgattung als schutzfähige Bearbeitung

  • KG, 28.03.2012 - 24 U 81/11

    Dokumentaraufnahmen - Urheberrechtsverletzung: Schutzfähigkeit dokumentarischer

    Denn je länger der Gläubiger untätig bleibt, obwohl eine Geltendmachung seiner Rechte zu erwarten wäre, desto mehr wird der Schuldner in seinem Vertrauen schutzwürdig, der Gläubiger werde ihn nicht mehr in Anspruch nehmen ( BGH, GRUR 2001, 323 = BGHZ 146, 217 - Temperaturwächter - Rdnr. 43 nach juris zum Kennzeichenrecht; OLG München GRUR-RR 2011, 245 - Tatort-Vorspann - Rdnr. 112 nach juris).
  • LG Kassel, 27.05.2021 - 10 O 2109/20
    Dann kann er erst Recht auf die Urheberbezeichnung durch Endnutzer verzichten (vgl. Amtl. Begr. BT-Drucks. IV/270, 44; BGH GRUR 1963, 40, 42 - Straßen - gestern und morgen; GRUR 1972, 713, 715 - Im Rhythmus der Jahrhunderte; OLG München, GRUR-RR 2011, 245, 248; GRUR-RR 2004, 36).
  • OLG Frankfurt, 15.08.2014 - 11 W 5/14

    Zum Urheberbenennungsanspruch bei Schaffung eines Landeswappen; Bindung des Erben

    Angesichts der Auswertung des Landeswappens ohne Urheberbenennung über mehr als 60 Jahre musste der Antragsgegner nicht mehr damit rechnen, dass A oder seine Erbin noch ein Urheberbenennungsrecht gelten machen würden (vgl. auch OLG München, ZUM 2011, 422 - Tatort - Vorspann).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht