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   OLG München, 10.03.2011 - 34 Wx 143/10   

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https://dejure.org/2011,30353
OLG München, 10.03.2011 - 34 Wx 143/10 (https://dejure.org/2011,30353)
OLG München, Entscheidung vom 10.03.2011 - 34 Wx 143/10 (https://dejure.org/2011,30353)
OLG München, Entscheidung vom 10. März 2011 - 34 Wx 143/10 (https://dejure.org/2011,30353)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Grundbuchverfahren: Beschwerdeberechtigung im Verfahren auf Eintragung eines Amtswiderspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 10.12.1987 - BReg. 2 Z 125/87

    Zustimmung eines Ehegatten zu Verträgen des anderen Ehegatten bei im Güterstand

    Auszug aus OLG München, 10.03.2011 - 34 Wx 143/10
    Beschwerdeberechtigt ist jedoch nur derjenige, dem der Anspruch nach § 894 BGB zusteht (BayObLGZ 1987, 431/433; Hügel/Holzer aaO.; Demharter GBO 27. Aufl. § 71 Rn. 69), für den also der Widerspruch gebucht werden müsste.

    Ist das Grundbuch durch die Eintragung eines Eigentümers unrichtig geworden, hat daher einen Berichtigungsanspruch nur der wahre Eigentümer (BayObLGZ 1987, 231/235 f.; 1987, 431/433).

  • BayObLG, 11.11.1993 - 2Z BR 114/93

    Rechtliche Verselbstständigung eines mit eigener Flurstücknummer versehenen

    Auszug aus OLG München, 10.03.2011 - 34 Wx 143/10
    16 2. Bei der Buchung eines mit einer eigenen Flurstücksnummer versehenen Anliegerwegs in den Grundbüchern der angrenzenden Grundstücke ergeben sich nach der vom Senat geteilten Rechtsprechung des vormals zuständigen Bayerischen Obersten Landesgerichts (vgl. im Einzelnen noch BayObLG Rpfleger 1977, 103; 1993, 104; BayObLGZ 1993, 363) folgende rechtliche Besonderheiten:.

    Bei der Anlegung neuer Angrenzerwege ist deren Bezeichnung mit einer besonderen Flurstücksnummer nicht mehr zulässig (vgl. BayObLGZ 1993, 363/364 f.; Demharter § 2 Rn. 18 und 31).

  • BayObLG, 30.07.1992 - 2Z BR 48/92

    Erwähnung eines Anliegerweges im Grundbuch

    Auszug aus OLG München, 10.03.2011 - 34 Wx 143/10
    16 2. Bei der Buchung eines mit einer eigenen Flurstücksnummer versehenen Anliegerwegs in den Grundbüchern der angrenzenden Grundstücke ergeben sich nach der vom Senat geteilten Rechtsprechung des vormals zuständigen Bayerischen Obersten Landesgerichts (vgl. im Einzelnen noch BayObLG Rpfleger 1977, 103; 1993, 104; BayObLGZ 1993, 363) folgende rechtliche Besonderheiten:.
  • BayObLG, 28.10.1997 - 2Z BR 115/97

    Auslegung von Auflassungserklärungen - Anteil an Anliegerweg bei Veräußerung

    Auszug aus OLG München, 10.03.2011 - 34 Wx 143/10
    Denn an die Angabe über Flächen kann sich ein gutgläubiger Erwerb anschließen (vgl. BayObLG DNotZ 1998, 820/821; Demharter § 2 Rn. 26).
  • OLG München, 27.03.2007 - 32 Wx 32/07

    Wirksame Eintragungsbewilligung trotz späterer Änderung des Vertragsgegenstandes

    Auszug aus OLG München, 10.03.2011 - 34 Wx 143/10
    Es hatte ihn daher ohne weiteres zu vollziehen, jedoch vorbehaltlich einer Prüfung, ob der Vollzug zu Rechtsänderungen führt (BayObLGZ 1981, 324/329; Demharter FGPrax 2007, 106).
  • BayObLG, 25.09.1981 - BReg. 2 Z 22/81
    Auszug aus OLG München, 10.03.2011 - 34 Wx 143/10
    Es hatte ihn daher ohne weiteres zu vollziehen, jedoch vorbehaltlich einer Prüfung, ob der Vollzug zu Rechtsänderungen führt (BayObLGZ 1981, 324/329; Demharter FGPrax 2007, 106).
  • BayObLG, 02.07.1987 - BReg. 2 Z 42/87

    Rechtsfolgen der Versagung einer Teilungsgenehmigung

    Auszug aus OLG München, 10.03.2011 - 34 Wx 143/10
    Ist das Grundbuch durch die Eintragung eines Eigentümers unrichtig geworden, hat daher einen Berichtigungsanspruch nur der wahre Eigentümer (BayObLGZ 1987, 231/235 f.; 1987, 431/433).
  • KG, 07.10.2021 - 1 W 342/21

    Löschung des Wohnungsrechts im Grundbuch bei Anfechtung der

    Das ist derjenige, der, falls die Eintragung unrichtig wäre, nach § 894 BGB einen Anspruch auf Berichtigung des Grundbuches hätte, zu dessen Gunsten also der Widerspruch einzutragen wäre (vgl. BGH, FGPrax 2014, 99; NJW 1989, 1609;OLG München, Beschluss vom 10. März 2011 - 34 Wx 143/10 -, juris; Demharter, GBO, 32. Aufl., § 71, Rdn. 69).
  • OLG Nürnberg, 26.04.2021 - 15 W 987/21

    Zur Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung, die auf eine Anregung zum

    Es ist aber anerkannt, dass auch die Zurückweisung einer solchen Anregung der Beschwerde unterliegt (KG, Beschluss vom 03.02.1987 - 1 W 5441/86 -, abgedruckt in: NJW-RR 1987, 592; OLG München, Beschluss vom 10.03.2011 - 34 Wx 143/10 -, juris Rn. 10 f.; Demharter, GBO, 32. Aufl., § 71 Rn. 26; Schmidt-Räntsch in: Meikel, GBO, 12. Aufl., § 71 Rn. 33).
  • OLG München, 01.03.2013 - 34 Wx 377/12

    Grundbuchgrundstück: Rechtliche Zugehörigkeit eines Anliegerwegs als

    Bei der Buchung eines mit einer eigenen Flurstücksnummer versehenen Anliegerwegs (Angrenzerwegs) in den Grundbüchern der angrenzenden Grundstücke ergeben sich nach der vom Senat geteilten Rechtsprechung (siehe Beschluss vom 10.3.2011, 34 Wx 143/10, bei juris) des vormals zuständigen Bayerischen Obersten Landesgerichts (vgl. im Einzelnen noch BayObLG Rpfleger 1977, 103; 1993, 104; BayObLGZ 1993, 363) folgende rechtliche Besonderheiten:.
  • OLG Stuttgart, 11.05.2012 - 8 W 164/11

    Wohnungseigentums- und Grundbuchverfahrensrecht: Prüfungspflicht des

    Die Beschwerde nach § 71 Abs. 1 GBO ist statthaft, wenn das Grundbuchamt die von einem Beteiligten angeregte Eintragung eines Amtswiderspruchs ablehnt (OLG München, 34 Wx 143/10, Beschluss vom 10.03.2011 [zitiert nach JURIS]; Demharter, Grundbuchordnung, 28. Auflage 2012, § 53 GBO, Rdnr. 32 und § 71, Rdnr. 26).
  • KG, 07.10.2021 - 1 W 343/21

    Verurteilung einer GbR zur Auflassung eines Grundstücks: Nennung sämtlicher

    Das ist derjenige, der, falls die Eintragung unrichtig wäre, nach § 894 BGB einen Anspruch auf Berichtigung des Grundbuches hätte, zu dessen Gunsten also der Widerspruch einzutragen wäre (vgl. BGH, WM 2014, 1441, 1442; NJW 1989, 1609;OLG München, Beschluss vom 10. März 2011 - 34 Wx 143/10 -, juris; Demharter, GBO, 32. Aufl., § 71, Rdn. 69).
  • OLG München, 10.02.2016 - 34 Wx 330/15

    Kein Grundbuchberichtigungsanspruch aus Amtswiderspruch des nur

    § 894 BGB gewährt demjenigen einen Anspruch, dessen Recht nicht oder nicht richtig im Grundbuch eingetragen oder durch die Eintragung einer in Wahrheit nicht bestehenden Belastung oder Beschränkung unmittelbar beeinträchtigt ist (Senat vom 10.3.2011, 34 Wx 143/10, juris Rn. 12; Palandt/Bassenge BGB 75. Aufl. § 894 Rn. 6; MüKo/Kohler BGB 6. Aufl. § 894 Rn. 19).
  • OLG München, 15.04.2011 - 34 Wx 102/10

    Grundbuchverfahren: Beschwerdeberechtigung im Verfahren auf Eintragung eines

    angesprochen, nur, wer den Grundbuchberichtigungsanspruch nach § 894 BGB hätte, also der wahre Inhaber, das ist der derzeitige Grundstückseigentümer (siehe auch Senat vom 10.3.2011, 34 Wx 143/10; BayObLGZ 1987, 431/433).
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