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   OLG München, 10.04.2002 - 7 U 3919/01   

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https://dejure.org/2002,13392
OLG München, 10.04.2002 - 7 U 3919/01 (https://dejure.org/2002,13392)
OLG München, Entscheidung vom 10.04.2002 - 7 U 3919/01 (https://dejure.org/2002,13392)
OLG München, Entscheidung vom 10. April 2002 - 7 U 3919/01 (https://dejure.org/2002,13392)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit von Beschlüssen der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft ; Berichterstattungen des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 312 Abs. 1 S. 3
    Anforderungen an den in der Hauptversammlung vorzulegenden Abhängigkeitsbericht; Entlastung des Vorstandes

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    AktG § 312 Abs. 1 Satz 3
    Abhängigkeitsbericht: Zusammenfassende Berichterstattung oder Gruppenbildung ausreichend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2002, 1823
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 19.11.1999 - 17 U 46/99

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtungsklage; Einleitung eines

    Auszug aus OLG München, 10.04.2002 - 7 U 3919/01
    Dies ergebe sich aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, AG 2000, S. 365 .
  • OLG München, 14.02.2001 - 7 U 6019/99

    Widerruf der Börsenzulassung - Grundlagenentscheidung - Hauptversammlung - kein

    Auszug aus OLG München, 10.04.2002 - 7 U 3919/01
    Dass der Abhängigkeitsbericht 19.96/97 nicht zu beanstanden sei, ergebe sich darüber hinaus aus den Ausführungen des erkennenden Senats im Urteil vom 14.02.2001 (Az.: 7 U 6019/99 - Delisting).
  • LG München I, 14.10.1999 - 5 HKO 8024/98
    Auszug aus OLG München, 10.04.2002 - 7 U 3919/01
    "Zu dem Tagesordnungspunkt 5, erneute Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr vom 01.10.1996 bis 30.09.1997, ist auszuführen, dass diese Beschlussfassung aufgrund des Urteils des LG München vom 14.10.1999, Az.: 5 HKO 8024/98 erneut durchzuführen ist.
  • BGH, 20.05.1985 - II ZR 165/84

    Anspruch des GmbH-Geschäftsführers auf Entlastung

    Auszug aus OLG München, 10.04.2002 - 7 U 3919/01
    Daran anschließend hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 20.05.1985 (NJW 1986, Seite 129, 130) ausgeführt, dass die Entlastung des Vorstands im Aktienrecht im Kern (auch) zum Gegenstand habe, ob dieser innerhalb der Grenzen, die Gesetz und Satzung seiner unternehmerischen Entscheidungsfreiheit und Verantwortung ziehen, seine unternehmerischen Entschließungen zweckmäßig getroffen, ob er - mit anderen Worten - bei der Führung des Unternehmens eine "glückliche Hand" gehabt habe.
  • OLG München, 14.06.1991 - 23 U 4638/90
    Auszug aus OLG München, 10.04.2002 - 7 U 3919/01
    In diesem Sinne hat auch der 23. Senat des Oberlandesgerichts München in seinem Urteil vom 14.06.1991 (WM 1991, 1843, 1851) festgestellt, dass die Hauptversammlung bei der Entscheidung über die Entlastung des Vorstandes frei sei, sie insbesondere den Vorstand auch dann entlasten könne, wenn Gesetzesverstöße der Verwaltung bekannt seien oder andere Gründe vorliegen, die die Versagung der Entlastung rechtfertigen könnten.
  • BGH, 30.03.1967 - II ZR 245/63

    Anfechtbarkeit von Entlastungsbeschlüssen auf der Hauptversammlung einer

    Auszug aus OLG München, 10.04.2002 - 7 U 3919/01
    Die Entlastung des Vorstands hat nämlich nicht die Bedeutung eines Verzichts auf Ersatzansprüche oder eines Anerkenntnisses des Nichtbestehens derartiger Ansprüche, sondern bringt vielmehr nichts weiter als die Billigung der Geschäftsführung und das Vertrauen in sie zum Ausdruck (Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.03.1967, DB 1967, 940, 942).
  • OLG Stuttgart, 03.12.2008 - 20 W 12/08

    Handelsregistereintragung eines Squeeze-out-Beschlusses: Offensichtliche

    Die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen eines Beschlussmangels liegt nach allgemeinen Grundsätzen bei dem klagenden Aktionär, der ihn als Anfechtungs- oder Nichtigkeitsgrund geltend macht (BGHZ 167, 204, 212; BGHZ 71, 40, 48; OLG Stuttgart Urt. v. 15.10.2008 - 20 U 19/07; OLG München AG 2003, 452, 453; Hüffer, a.a.O., § 243 Rn. 59 f.; Hüffer in MünchKomm, AktG, 2. Aufl., § 243 Rn. 134; K. Schmidt in Großkomm, a.a.O., § 246 Rn. 80; Würthwein in Spindler/Stilz, a.a.O., § 243 Rn. 245).
  • LG Köln, 16.10.2014 - 91 O 122/13

    Ermächtigung des Vorstands zur Bestimmung eines sogenannte "record date" in der

    Da es Sache des Anfechtungsklägers und damit des Klägers zu 1. ist, die behaupteten tatsächlichen Voraussetzungen der Anfechtungsgründe auch zu beweisen (OLG München, AG 2003, 452, 453; Hüffer, a.a.O., § 243, Rdnr. 60), der Vortrag des Klägers allerdings beweislos ist, ist der Kläger für den behaupteten (weiteren) Informationsverstoß (bislang) beweisfällig geblieben.
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