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   OLG München, 10.04.2003 - 7 W 656/03   

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https://dejure.org/2003,4374
OLG München, 10.04.2003 - 7 W 656/03 (https://dejure.org/2003,4374)
OLG München, Entscheidung vom 10.04.2003 - 7 W 656/03 (https://dejure.org/2003,4374)
OLG München, Entscheidung vom 10. April 2003 - 7 W 656/03 (https://dejure.org/2003,4374)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit zwischen GmbH & Co. KG und organschaftlichem Vertreter aus dem Anstellungsverhältnis ; Rechtsweg zu ordentlichen Gerichten ; Arbeitnehmer in Betrieben einer juristischen Person oder Personengesamtheit ; Organschaftlicher Vertreter als Arbeitnehmer; ...

  • Judicialis

    GVG § 5 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 5 Abs. 1 Satz 3
    Rechtsweg für Streitigkeiten aus dem Anstellungsverhältnis des organschaftlichen Vertreters bei der GmbH & Co. KG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schadensersatzklage einer GmbH & Co. KG gegen Geschäftsführer der Komplementär-GmbH: Keine Zuständigkeit der Arbeitsgerichte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 1367
  • DB 2003, 1503
  • NZA-RR 2003, 439
  • NZG 2003, 722
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 27.03.1998 - 8 W 2/98
    Auszug aus OLG München, 10.04.2003 - 7 W 656/03
    Entsprechend lässt der Wortlaut des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG eine Einbeziehung gestufter Vertretungsverhältnisse zu (OLG Hamm, NZA-RR 1998, 372).

    Danach soll eine Person nicht als Arbeitnehmer angesehen werden, die im Betrieb einer juristischen Person oder Personengesamtheit als Organ oder verfassungsmäßig berufener Vertreter die Arbeitgeberfunktion wahrnimmt (OLG Hamm NZA-RR 1998, 372, 373 mit weiteren Nachweisen; Koch in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 3. Aufl., 2003, Rn. 12 zu § 5 ArbGG).

  • BAG, 23.08.2001 - 5 AZB 9/01

    Rechtsweg - Organvertreter

    Auszug aus OLG München, 10.04.2003 - 7 W 656/03
    b) Entgegen dem Bundesarbeitsgericht (NZA 1995, 1070 f.; vgl. ferner NZA 2002, 52 f.) kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass neben dem der Organstellung zu Grunde liegenden Rechtsverhältnis ein Arbeitsverhältnis unmittelbar zwischen der KG und ihrem organschaftlichen Vertreter eine weitere Rechtsbeziehung darstellt, für die die Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG nicht eingreift.

    Im Übrigen ist die Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG unabhängig davon, ob das der Organstellung zu Grunde liegende Rechtsverhältnis materiell-rechtlich ein freies Dienstverhältnis oder ein Anstellungsverhältnis ist (BAG NZA 2002, 52, 53).

  • BGH, 25.02.2002 - II ZR 236/00

    Einbeziehung einer KG in die Schutzwirkung eines Dienstverhältnisses zwischen der

    Auszug aus OLG München, 10.04.2003 - 7 W 656/03
    So hat der Bundesgerichtshof mehrfach ausgesprochen, dass sich das zwischen der Komplementär-GmbH und dem Geschäftsführer - wie vorliegend konkludent (BGH GmbHR 1997, 547, 548) - zu Stande gekommene Dienstverhältnis mit seinem Schutzbereich im Hinblick auf die Haftung des Geschäftsführers aus § 43 Abs. 2 GmbHG dann auf die Kommanditgesellschaft erstreckt, wenn die wesentliche Aufgabe der GmbH - wie hier - darin besteht, die Geschäfte der Kommanditgesellschaft zu führen (zuletzt NZG 2002, 568, 569 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Karlsruhe, 14.10.1993 - 3 W 41/93
    Auszug aus OLG München, 10.04.2003 - 7 W 656/03
    Streitwert: § 3 ZPO; die vorgenommene Schätzung orientiert sich im Hinblick auf die nach § 12 a ArbGG ausgeschlossene Kostenerstattung im Urteilsverfahren des ersten Rechtszuges vor den Arbeitsgerichten auf die entsprechenden Anwaltskosten (OLG Karlsruhe MDR 94, 415).
  • BAG, 13.07.1995 - 5 AZB 37/94

    Rechtsweg - Geschäftsführer/Gesamtprokurist

    Auszug aus OLG München, 10.04.2003 - 7 W 656/03
    b) Entgegen dem Bundesarbeitsgericht (NZA 1995, 1070 f.; vgl. ferner NZA 2002, 52 f.) kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass neben dem der Organstellung zu Grunde liegenden Rechtsverhältnis ein Arbeitsverhältnis unmittelbar zwischen der KG und ihrem organschaftlichen Vertreter eine weitere Rechtsbeziehung darstellt, für die die Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG nicht eingreift.
  • BGH, 27.01.1997 - II ZR 213/95

    Reichweite revisionsrechtlicher Beurteilung der dem Tatrichter vorbehaltenen

    Auszug aus OLG München, 10.04.2003 - 7 W 656/03
    So hat der Bundesgerichtshof mehrfach ausgesprochen, dass sich das zwischen der Komplementär-GmbH und dem Geschäftsführer - wie vorliegend konkludent (BGH GmbHR 1997, 547, 548) - zu Stande gekommene Dienstverhältnis mit seinem Schutzbereich im Hinblick auf die Haftung des Geschäftsführers aus § 43 Abs. 2 GmbHG dann auf die Kommanditgesellschaft erstreckt, wenn die wesentliche Aufgabe der GmbH - wie hier - darin besteht, die Geschäfte der Kommanditgesellschaft zu führen (zuletzt NZG 2002, 568, 569 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 10.07.1980 - 3 AZR 68/79

    Arbeitsgerichtsverfahren - Zuständigkeit - GmbH & Co. KG - Arbeitnehmer - KG -

    Auszug aus OLG München, 10.04.2003 - 7 W 656/03
    Hiermit hat sich die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10.07.1980 (ZIP 1980, 1014), wonach der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH nicht Organvertreter der GmbH & Co. KG sei, indes nicht auseinandergesetzt.
  • BGH, 06.11.2018 - II ZR 199/17

    Differenzhaftung der Gesellschafter der beteiligten Rechtsträger bei der

    Zwar stehen ihnen gegenüber den Organen des übernehmenden Rechtsträgers keine Ansprüche nach § 43 Abs. 2 GmbHG zu (Pöllath/Philipp, DB 2003, 1503, 1508; Schnorbus, ZHR 167 [2003], 666, 675 f.).
  • BAG, 20.08.2003 - 5 AZB 79/02

    Rechtsweg - Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer KG

    Der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co KG sei gesetzlicher Vertreter der KG iSv. § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG und gelte daher nicht als Arbeitnehmer iSd. Arbeitsgerichtsgesetzes (OLG München 10. April 2003 - 7 W 656/03 - DB 2003, 1503, 1504; OLG Hamm 27. März 1998 - 8 W 2/98 - NZA-RR 1998, 372; LG Braunschweig 18. Dezember 1975 - 9a O 201/75 - NJW 1976, 1748; ArbG Berlin 19. Februar 2003 - 36 Ca 38/03 - ArbG Jena 16. November 1998 - 4 Ca 355/98 - NZA-RR 1999, 438; Bauer GmbHR 1981, 109, 111; ErfK/Koch 3. Aufl. § 5 ArbGG Rn. 14; Fleck ZHR 149 (1985), 387, 400; Hueck ZfA 1985, 25, 37; Kitzinger Der GmbH-Geschäftsführer zwischen Arbeits- und Gesellschaftsrecht 2001 S. 72 ff.; Moll RdA 2002, 226; Reiserer BB 1996, 2461, 2463).

    Dem Wortlaut des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG ist jedoch nicht zu entnehmen, daß nur Personen, die unmittelbar eine juristische Person oder Personengesamtheit kraft Gesetzes, Satzung oder Gesellschaftsvertrags vertreten, nicht als Arbeitnehmer gelten (zutr. OLG München 10. April 2003 - 7 W 656/03 - DB 2003, 1503, 1504; OLG Hamm 27. März 1998 - 8 W 2/98 - NZA-RR 1998, 372; Moll RdA 2002, 226, 227).

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