Rechtsprechung
   OLG München, 10.04.2008 - 34 SchH 5/07, 34 SchH 8/07, 34 SchH 2/08   

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https://dejure.org/2008,25584
OLG München, 10.04.2008 - 34 SchH 5/07, 34 SchH 8/07, 34 SchH 2/08 (https://dejure.org/2008,25584)
OLG München, Entscheidung vom 10.04.2008 - 34 SchH 5/07, 34 SchH 8/07, 34 SchH 2/08 (https://dejure.org/2008,25584)
OLG München, Entscheidung vom 10. April 2008 - 34 SchH 5/07, 34 SchH 8/07, 34 SchH 2/08 (https://dejure.org/2008,25584)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Befangenheit eines Schiedsrichters wegen Beziehungen zum Prozessbevollmächtigten! (IBR 2008, 482)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 29.10.1992 - 5 AZR 377/92

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG München, 10.04.2008 - 34 SchH 5/07
    Allein eine unzutreffende Rechtsanwendung rechtfertigt nicht die Besorgnis der Befangenheit, es sei denn, die mögliche Fehlerhaftigkeit beruhte auf einer unsachlichen Einstellung des Richters oder auf Willkür (BAG NJW 1993, 879).

    Denn die Ablehnung ist kein geeignetes Mittel, um sich gegen unrichtige oder für unrichtig gehaltene Rechtsauffassungen eines Richters zu wehren (BAG NJW 1993, 879; Hüßtege in Thomas/Putzo § 42 Rn. 15), es sei denn, die mögliche Fehlerhaftigkeit beruhte auf einer unsachlichen Einstellung der Richter oder auf Willkür.

  • BGH, 31.01.2005 - II ZR 304/03

    Besorgnis der Befangenheit wegen Mitarbeit an einem Kommentar

    Auszug aus OLG München, 10.04.2008 - 34 SchH 5/07
    Grundsätzlich sind nur nahe persönliche und/oder geschäftliche Beziehungen zwischen dem Richter und einem Verfahrensbeteiligten geeignet, die Unparteilichkeit des Richters in Frage zu stellen (BGH vom 31.1.2005, II ZR 304/03 zitiert nach juris).

    Darüber hinaus würde auch die Mitautorenschaft eines Richters in einem von einer Partei mit herausgegebenen Werk einer vernünftig denkenden Partei keinen Anlass zu Zweifeln an der Unvoreingenommenheit des betreffenden Richters geben (vgl. dazu BGH vom 31.1.2005, II ZR 304/03 zitiert nach juris = BGH-Report 2005, 1350).

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG München, 10.04.2008 - 34 SchH 5/07
    Wie im Anwendungsbereich von § 406 Abs. 2 Satz 2 ZPO die Frist zutreffend zu bestimmen ist (vgl. BGH NJW 2005, 1869), spielt an dieser Stelle keine Rolle.
  • OLG Köln, 30.01.1998 - 1 W 4/98
    Auszug aus OLG München, 10.04.2008 - 34 SchH 5/07
    Zwar kann die fehlende Bereitschaft, das Prozessvorbringen einer Partei zur Kenntnis zu nehmen, einen Ablehnungsgrund darstellen (OLG Köln MDR 1998, 432/433; Zöller/Vollkommer ZPO 26. Aufl. § 42 Rn. 23).
  • OLG Hamburg, 18.11.2002 - 13 U 15/02

    Zivilprozessrecht: Voraussetzungen für die Annahme der Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG München, 10.04.2008 - 34 SchH 5/07
    Selbst wenn sich durch die Tätigkeit in den Vereinsgremien eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Schiedsrichter und einem Anwalt der Kanzlei der Schiedsbeklagten ergeben hätte - was nicht einmal von der Schiedsklägerin behauptet wird -, würde dies nicht ohne weiteres ein Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters rechtfertigen (vgl. OLG Hamburg vom 18.11.2002, 13 U 15/02 zitiert nach juris; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 1764).
  • BGH, 14.05.1992 - III ZR 169/90

    Rechtliches Gehör im Schiedsgerichtsverfahren

    Auszug aus OLG München, 10.04.2008 - 34 SchH 5/07
    Allerdings ist das Schiedsgericht nicht gehalten, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich und/oder in einem bestimmten Umfang zu verbescheiden (vgl. BGH NJW 1992, 2299; OLG Düsseldorf vom 14.8.2007, I-4 Sch 2/06 zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 22.10.2004 - 2 Sch 1/04

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit eines Schiedsrichters wegen einer

    Auszug aus OLG München, 10.04.2008 - 34 SchH 5/07
    (1) Die Frage, ob das Schiedsgericht die Fristen richtig berechnet hat, kann dahinstehen, da allein die unrichtige Anwendung von gesetzlichen oder vereinbarten Verfahrensvorschriften oder die fehlende Kenntnis einer höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht die Besorgnis der Befangenheit begründet (OLG Frankfurt vom 22.10.2004, 2 Sch 1/04 zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 01.10.1997 - 14 U 151/97

    Zweifel an der Neutralität und Distanz des Richters; Besorgnis der Befangenheit ;

    Auszug aus OLG München, 10.04.2008 - 34 SchH 5/07
    Selbst wenn sich durch die Tätigkeit in den Vereinsgremien eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Schiedsrichter und einem Anwalt der Kanzlei der Schiedsbeklagten ergeben hätte - was nicht einmal von der Schiedsklägerin behauptet wird -, würde dies nicht ohne weiteres ein Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters rechtfertigen (vgl. OLG Hamburg vom 18.11.2002, 13 U 15/02 zitiert nach juris; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 1764).
  • BGH, 28.08.2006 - NotZ 49/05

    Besorgnis der Befangenheit eines Beisitzers des Notarsenats

    Auszug aus OLG München, 10.04.2008 - 34 SchH 5/07
    Geeignet, Misstrauen gegen eine unparteiliche Amtsausübung des Richters zu rechtfertigen, sind nur objektive Gründe, die von dem Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BGH vom 28.8.2006, NotZ 49/05 zitiert nach juris; Münchener Kommentar/Münch ZPO 2. Aufl. § 1036 Rn. 15).
  • BVerfG, 29.06.2004 - 1 BvR 336/04

    Befangenheitsantrag im Zivilprozess

    Auszug aus OLG München, 10.04.2008 - 34 SchH 5/07
    Lose gesellschaftliche Kontakte begründen keine Besorgnis der Befangenheit (vgl. BVerfG NJW 2004, 3550/3551).
  • OLG Frankfurt, 04.10.2007 - 26 Sch 8/07

    Schiedsverfahren: Ablehnung eines Schiedsrichters wegen beruflicher Kontakte zum

  • OLG Düsseldorf, 14.08.2007 - 4 Sch 2/06

    Aufhebung eines Schiedsspruches wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • OLG Oldenburg, 25.02.2008 - 5 W 10/08

    Bindung eines Gerichts im Arzthaftungsprozess an die vom Patienten vorgebrachten

  • BGH, 21.04.2022 - I ZB 36/21

    Schiedsverfahren: Verletzung des rechtlichen Gehörs bei fehlerhafter Ablehnung

    Jedoch können qualifizierte Verfahrensfehler die Besorgnis der Befangenheit begründen, wenn sie sich unmittelbar zum Nachteil eines Beteiligten auswirken und deswegen den Schluss zulassen, der Schiedsrichter sei nicht unparteiisch, sondern gegen den betroffenen Beteiligten eingestellt (vgl. OLG München, Beschluss vom 10. April 2008 - 34 SchH 5/07, juris Rn. 39; OLG München, BeckRS 2011, 7079 unter b; zu § 42 Abs. 2 ZPO vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2006 - V ZB 194/05, NJW 2006, 2492 [juris Rn. 31 f.]; Beschluss vom 22. Juni 2021 - AnwZ (B) 3/20, MDR 2021, 1296 [juris Rn. 7] mwN; BeckOK.ZPO/Vossler aaO § 42 Rn. 20 mwN; Gerken in Wieczorek/Schütze, ZPO aaO § 42 Rn. 20 f.; zum grundsätzlichen Gleichlauf von § 1036 Abs. 2 Satz 2 Fall 1 ZPO und § 42 Abs. 2 ZPO vgl. KG, MDR 2018, 885 [juris Rn. 15] mwN; Voit in Musielak/Voit aaO § 1036 Rn. 4 mwN).
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