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   OLG München, 10.04.2019 - 34 Wx 39/19   

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https://dejure.org/2019,9575
OLG München, 10.04.2019 - 34 Wx 39/19 (https://dejure.org/2019,9575)
OLG München, Entscheidung vom 10.04.2019 - 34 Wx 39/19 (https://dejure.org/2019,9575)
OLG München, Entscheidung vom 10. April 2019 - 34 Wx 39/19 (https://dejure.org/2019,9575)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GBO § 71 Abs. 1
    Beschwerdefähige Sachentscheidung des Grundbuchamts in Abgrenzung zur Äußerung seiner Rechtsmeinung

  • rewis.io

    Äußerung einer Rechtsmeinung keine eigene Sachentscheidung

  • notar-drkotz.de

    Beschwerde - als Beschluss bezeichnete Mitteilung einer Rechtsauffassung des Grundbuchamtes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Äußerung einer Rechtsmeinung durch das Grundbuchamt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geäußerte Rechtsmeinung ist keine Sachentscheidung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 13.03.2018 - 18 W 11/18

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Meinungsäußerung des Grundbuchamts

    Auszug aus OLG München, 10.04.2019 - 34 Wx 39/19
    Für die Einordnung als Entscheidung spielt es keine Rolle, ob sie vom Grundbuchamt als "Beschluss" oder "Verfügung" bezeichnet ist; für die Anfechtbarkeit kommt es allein auf den Inhalt der Entscheidung an (OLG Celle FGPrax 2018, 145).

    Handelt es sich hingegen um die Mitteilung einer Rechtsauffassung des Grundbuchamts, liegt keine beschwerdefähige Entscheidung nach § 71 GBO vor, auch wenn sie zur Begründung einer beabsichtigten Entscheidung erfolgt (OLG Celle FGPrax 2018, 145; BGH FGPrax 2014, 2).

  • BayObLG, 22.07.1994 - 2Z BR 14/94

    Wirkung eines Vorbescheids eines Grundbuchamtes, in dem eine Entscheidung in

    Auszug aus OLG München, 10.04.2019 - 34 Wx 39/19
    Nach allgemeiner Ansicht ist ein Vorbescheid in Grundbuchsachen nicht zulässig und unterliegt nicht der Beschwerde (OLG Karlsruhe Rpfleger 1993, 192; BayObLGZ 1994, 199; Hügel/Kramer § 71 Rn. 78).
  • OLG Köln, 03.01.2011 - 2 Wx 197/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Äußerung von Bedenken durch das

    Auszug aus OLG München, 10.04.2019 - 34 Wx 39/19
    Wesentliches Kriterium einer solchen Sachentscheidung des Grundbuchamts ist deren Verbindlichkeit (OLG Köln FGPrax 2011, 172).
  • BGH, 26.09.2013 - V ZB 152/12

    Wohnungsgrundbuchsache: Zwischenverfügung auf Abschluss eines Rechtsgeschäfts;

    Auszug aus OLG München, 10.04.2019 - 34 Wx 39/19
    Handelt es sich hingegen um die Mitteilung einer Rechtsauffassung des Grundbuchamts, liegt keine beschwerdefähige Entscheidung nach § 71 GBO vor, auch wenn sie zur Begründung einer beabsichtigten Entscheidung erfolgt (OLG Celle FGPrax 2018, 145; BGH FGPrax 2014, 2).
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