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   OLG München, 10.04.2019 - Verg 8/18   

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https://dejure.org/2019,15100
OLG München, 10.04.2019 - Verg 8/18 (https://dejure.org/2019,15100)
OLG München, Entscheidung vom 10.04.2019 - Verg 8/18 (https://dejure.org/2019,15100)
OLG München, Entscheidung vom 10. April 2019 - Verg 8/18 (https://dejure.org/2019,15100)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io

    Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenentscheidung bei Erledigung durch Rückversetzung des Vergabeverfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    VgV § 77
    Vergabe von Architektenleistungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostentragung nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kostentragung nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen? (VPR 2019, 1000)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2020, 193
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • VK Bund, 24.01.2011 - VK 2-143/10

    Verfahrenserledigung nach Abhilfe: Kostentragung durch Vergabestelle

    Auszug aus OLG München, 10.04.2019 - Verg 8/18
    Ein Ausnahmefall wurde von der Rechtsprechung angenommen, wenn ein Nachprüfungsantrag unnötigerweise zu früh gestellt wurde (OLG Düsseldorf a.a.O.), die Einreichung eines Nachprüfungsantrages durch unzutreffende Angaben der Vergabestelle hervorgerufen wurde (OLG München a.a.O.) oder wenn der Auftraggeber der Rüge des Antragstellers nach Einleitung des Verfahrens doch noch abhilft (VK Bund, Beschluss vom 24.01.2011 - VK 2-143/10 Beck'scher Vergaberechtskommentar Bd. 1, GWB § 182 Rn. 27-32, beckonline; MüKoVergabeR Reider GWB § 182 Rn. 11; Ziekow/Völlink/Losch, 3. Aufl. 2018, GWB § 182 Rn. 26-34).
  • OLG München, 10.08.2010 - Verg 7/10

    Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme im Vergabenachprüfungsverfahren:

    Auszug aus OLG München, 10.04.2019 - Verg 8/18
    Durch die Rücknahme verzichtet der Antragsteller auf seinen Rechtsschutz, er bringt dadurch zum Ausdruck, dass das von ihm verfolgte Rechtsschutzziel nicht mehr gegen die anderen Beteiligten durchgesetzt werden soll (OLG München Beschluss vom 10.8.2010 - Verg 7/10).
  • OLG München, 02.09.2015 - Verg 6/15

    Verteilung von Gebühren, Auslagen und Kosten nach Rücknahme des

    Auszug aus OLG München, 10.04.2019 - Verg 8/18
    Gesichtspunkte der Billigkeit können es jedoch im Einzelfall gebieten, von der Maßgeblichkeit des voraussichtlichen Verfahrensausgangs abzuweichen und einem Beteiligten die Verfahrenskosten aufzuerlegen bzw. bei der Kostenentscheidung zu seinen Lasten zu berücksichtigen (vgl. OLG München, Beschluss vom 02.09.2015 - Verg 6/15; OLG Düsseldorf Beschluss vom 13.09.2018 - Verg 35/17).
  • OLG Düsseldorf, 13.09.2018 - Verg 35/17

    Übereinstimmende Erledigungserklärungen: Wer muss die Kosten tragen?

    Auszug aus OLG München, 10.04.2019 - Verg 8/18
    Gesichtspunkte der Billigkeit können es jedoch im Einzelfall gebieten, von der Maßgeblichkeit des voraussichtlichen Verfahrensausgangs abzuweichen und einem Beteiligten die Verfahrenskosten aufzuerlegen bzw. bei der Kostenentscheidung zu seinen Lasten zu berücksichtigen (vgl. OLG München, Beschluss vom 02.09.2015 - Verg 6/15; OLG Düsseldorf Beschluss vom 13.09.2018 - Verg 35/17).
  • OLG Schleswig, 28.03.2022 - 54 Verg 1/22

    Gemeinnützige Organisationen - Kostenentscheidung nach Erledigung von

    Das Ermessen der Vergabekammer bei der Kostenentscheidung nach Billigkeit ist durch die Beschwerdeinstanz nur eingeschränkt auf Ermessensfehler zu überprüfen (OLG München, Beschluss vom 10.04.2019, Verg 8/18, Rn. 37 bei juris).

    In Ausnahmefällen kann die Kostenverteilung anders erfolgen, etwa wenn der Auftraggeber nach Einleitung des Nachprüfungsverfahrens der Rüge des Antragstellers doch noch abhilft (OLG München, Beschluss vom 02.05.2019, Verg 5/19, Rn. 35 bei juris; OLG München, Beschluss vom 10.04.2019, Verg 8/18, Rn. 41 bei juris; VK Berlin, Beschluss vom 12.05.2021, VK - B 2 - 57/20, Rn. 12 f. bei juris; von Werder in: MKWettbR, 4 Aufl., § 182 GWB, Rn. 10; Krohn in: Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl., § 182 GWB, Rn. 30, 39).

  • VK Berlin, 26.08.2020 - VK-B1-18/19
    Es entspricht in aller Regel der Billigkeit, der Antragstellerin im Falle der Rücknahme des Nachprüfungsantrags die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, da in solchen Fällen zum Ausdruck gebracht wird, dass das ursprünglich verfolgte Rechtsschutzziel nicht weiterverfolgt und durchgesetzt werden soll (vgl. OLG München, Beschluss vom 10.04.2019 - Verg 8/18).
  • VK Hessen, 26.06.2023 - 96 e 01.02/23-2023

    Rüge "ins Blaue" hinein: Nachprüfungsantrag unzulässig!

    Es sind vielmehr alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen (OLG München, Beschluss vom 10. April 2019 - Verg 8/18 -).
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