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   OLG München, 10.04.2020 - 31 Wx 354/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,8434
OLG München, 10.04.2020 - 31 Wx 354/17 (https://dejure.org/2020,8434)
OLG München, Entscheidung vom 10.04.2020 - 31 Wx 354/17 (https://dejure.org/2020,8434)
OLG München, Entscheidung vom 10. April 2020 - 31 Wx 354/17 (https://dejure.org/2020,8434)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 2361; FamFG § 352a Abs. 2 S. 2; BeurkG § 44; KostO § 30 Abs. 1, § 131 Abs. 4
    Widerruf des Verzichts auf Aufnahme der Erbquoten in den Erbschein

  • IWW

    BGB § 2361; FamFG § 352a Abs. 2 S. 2; FamFG § 352a Abs. 2 S. 2; BeurkG § 44
    BGB, FamFG, BeurkG

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2361; FamFG § 352a Abs. 2 S. 2; BeurkG § 44
    Zur Möglichkeit des Widerrufs eines Verzichts auf die Annahme der Erbquoten im Erbschein und zum Zeitpunkt der Heftung notarieller Urkunden

  • rewis.io

    Widerruf des Verzichts auf Aufnahme der Erbquoten in den Erbschein

  • erbrechtsiegen.de

    Voraussetzungen für Einziehung bereits erteilten Erbscheins

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2361 ; FamFG § 352a Abs. 2 S. 2; BeurkG § 44
    Voraussetzungen für die Einziehung eines bereits erteilten Erbscheins; Widerruf des Verzichts auf Aufnahme von Erbquoten; Heftung notarieller Urkunden nach Leistung der Unterschriften

  • rechtsportal.de

    FamFG §§ 58 ff.
    Voraussetzungen für die Einziehung eines bereits erteilten Erbscheins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2020, 190
  • FamRZ 2021, 63
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.11.1988 - IVa ZB 12/88

    Zurückweisung des einleitenden Verfahrensantrages wegen Minderjährigkeit des

    Auszug aus OLG München, 10.04.2020 - 31 Wx 354/17
    Wird ein Erbschein erteilt, ohne dass ein wirksamer Antrag vorlag, zwingt dies nur dann nicht zur Einziehung, wenn der Antragsberechtigte die Erteilung nachträglich genehmigt hat (BGH NJW 1989, 984; BayObLG NJW-RR 2001, 950).
  • BayObLG, 20.12.2000 - 1Z BR 153/99

    Interlokalen Nachlaßspaltung

    Auszug aus OLG München, 10.04.2020 - 31 Wx 354/17
    Wird ein Erbschein erteilt, ohne dass ein wirksamer Antrag vorlag, zwingt dies nur dann nicht zur Einziehung, wenn der Antragsberechtigte die Erteilung nachträglich genehmigt hat (BGH NJW 1989, 984; BayObLG NJW-RR 2001, 950).
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