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OLG München, 10.05.2010 - 27 U 219/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unleserliche Zeichen am Schriftsatzende sind keine Unterschrift!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 04.03.2010 - 6 O 5362/06
- OLG München, 10.05.2010 - 27 U 219/10
- BGH, 26.04.2012 - VII ZB 36/10
- OLG München, 16.04.2013 - 27 U 219/10
- BGH, 14.08.2014 - VII ZR 127/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.05.1995 - XII ZB 53/95
Zur Wirksamkeit einer Berrufung, die von einem beim Berufungsgericht nicht …
Auszug aus OLG München, 10.05.2010 - 27 U 219/10
Da die Kanzlei, wie dem Briefkopf zu entnehmen ist, nicht nur aus Rechtsanwalt D. und Rechtsanwalt M., sondern einem dritten Anwalt besteht, ist eine eindeutige Zuordnung aus äußeren Umständen auch nicht möglich, aus der die gesicherte Autorenschaft eines verantwortlichen Anwalts zu entnehmen ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 27.09.2008, insbesondere Rdnr. 8; BGH, Beschluss vom 03.05.1995, Az. XII ZB 53/95 in NJW-RR 1995, 950). - BGH, 27.09.2005 - VIII ZB 105/04
Anforderungen an die Unterzeichnung der Berufungs- und der …
Auszug aus OLG München, 10.05.2010 - 27 U 219/10
Erforderlich, aber auch genügend ist das Vorliegen eines die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnenden Schriftzuges, der individuelle und entsprechend charakteristische Merkmale aufweist, die die Nachahmung erschweren, der sich als Wiedergabe eines Namens darstellt und der die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lässt, selbst wenn er nur flüchtig niedergelegt und von einem starken Abschleifungsprozess gekennzeichnet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27.09.2005, VIII ZB 105/04 in NJW 2005, 3775;… Musielak, ZPO, 7. Aufl., § 517 Rdnr. 10 und 11 m. w. N.).