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   OLG München, 10.06.1992 - 27 U 673/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4288
OLG München, 10.06.1992 - 27 U 673/91 (https://dejure.org/1992,4288)
OLG München, Entscheidung vom 10.06.1992 - 27 U 673/91 (https://dejure.org/1992,4288)
OLG München, Entscheidung vom 10. Juni 1992 - 27 U 673/91 (https://dejure.org/1992,4288)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage gegen einen Nachbarn auf Beseitigung von Grenzbäumen unter eigener Kostenbeteiligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1369
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 02.07.2004 - V ZR 33/04

    Ausgleich zwischen Grundstücksnachbarn für Schäden, die durch das Umstürzen eines

    Entscheidend ist allein, daß der Stamm des Baumes - und zwar dort, wo er aus dem Boden heraustrat - von der Grenze durchschnitten wurde (OLG München, NJW-RR 1992, 1369; MünchKomm-BGB/Säcker, 4. Aufl., § 923 Rdn. 2; Palandt/Bassenge, BGB, 63. Aufl., § 923 Rdn. 1; Staudinger/Roth, BGB [2002], § 923 Rdn. 2; ebenso für die einzelnen Pflanzen einer Hecke als Grenzeinrichtung: Senat, BGHZ 143, 1, 4).
  • KG, 22.02.1999 - 25 U 6860/98

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Dies ist nur dann der Fall, wenn der Strauch dort, wo er aus der Erde tritt, von der Grenze durchschnitten wird (OLG München, NJW-RR 1992, 1369).
  • LG Detmold, 30.06.2008 - 9 O 276/06

    Verkehrsrecht

    Entscheidend ist nämlich allein, dass der Stamm des Baumes an der Stelle, an der er aus dem Boden heraustritt, von der Grenze durchschnitten wird (siehe dazu BGH a.a.O.; OLG München, NJW-RR 1992, 1369; Palandt - Bassenge, 67. Auflage, BGB, § 923 Rn. 1).
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