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   OLG München, 10.06.2016 - 34 Wx 390/15   

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OLG München, 10.06.2016 - 34 Wx 390/15 (https://dejure.org/2016,14255)
OLG München, Entscheidung vom 10.06.2016 - 34 Wx 390/15 (https://dejure.org/2016,14255)
OLG München, Entscheidung vom 10. Juni 2016 - 34 Wx 390/15 (https://dejure.org/2016,14255)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2205; GBO §§ 29 Abs. 1, 53 Abs. 1
    Voraussetzungen für Nachweis der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers und der Entgeltlichkeit einer Verfügung über ein Grundstück

  • rewis.io

    Nachweis der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers gegenüber dem Grundbuchamt bei entgeltlichen Grundstücksübertragungen an unbeteiligte Dritte

  • ra.de
  • notar-drkotz.de

    Verfügungsbefugnis Testamentsvollstrecker bei Grundstücksübertragung an unbeteiligte Dritte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2205; GBO § 29 Abs. 1, 53 Abs. 1
    Anforderungen an den Nachweis der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers und der Entgeltlichkeit einer Verfügung über ein Grundstück

  • rechtsportal.de

    BGB § 2205 ; GBO § 29 Abs. 1, 53 Abs. 1
    Anforderungen an den Nachweis der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers und der Entgeltlichkeit einer Verfügung über ein Grundstück

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachweis der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 147
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG München, 18.11.2013 - 34 Wx 189/13

    Testamentsvollstreckung: Entgeltlichkeit von Verfügungen des

    Auszug aus OLG München, 10.06.2016 - 34 Wx 390/15
    Erklärt ein Testamentsvollstrecker Auflassung und Bewilligung, hat daher das Grundbuchamt dessen Verfügungsbefugnis zu prüfen (Senat vom 18.11.2013, 34 Wx 189/13 = FamRZ 2014, 1066/1067; BayObLGZ 1986, 208/210; BayObLG …
  • OLG München, 03.05.2016 - 34 Wx 7/16

    Geschäftswertfestsetzung des Grundbuchamts für Eigentumsübertragung nach

    Auszug aus OLG München, 10.06.2016 - 34 Wx 390/15
    Beide Werte sind für die Verkehrswertermittlung als grundsätzlich brauchbar anerkannt (BayObLGZ 1972, 297; 1979, 69/75; auch Senat vom 3.5.2016, 34 Wx 7/16 kost = juris).
  • OLG München, 02.09.2014 - 34 Wx 415/13

    Grundbuchlöschung eines Nacherbenvermerks: Nachweis der Entgeltlichkeit bei

    Auszug aus OLG München, 10.06.2016 - 34 Wx 390/15
    b) Unentgeltlich ist eine Verfügung des Testamentsvollstreckers über einen Nachlassgegenstand dann, wenn dem aus dem Nachlass hingegebenen Vermögenswert objektiv keine oder keine gleichwertige Gegenleistung gegenübersteht und er subjektiv das Fehlen oder die Ungleichwertigkeit der Gegenleistung erkannt hat oder bei ordnungsgemäßer Verwaltung hätte erkennen müssen (BGH NJW-RR 2016, 457 Rn. 9; NJW 1984, 366/367; Palandt/Weidlich § 2113 Rn. 10; Staudinger/Avenarius BGB Bearb. 2013 § 2113 Rn. 61; aus der Senatsrechtsprechung Beschluss vom 2.9.2014, 34 Wx 415/13 = FamRZ 2015, 697).
  • OLG München, 28.10.2015 - 34 Wx 89/15

    Grundbuchberichtigung bei Ausscheiden eines Gesellschafters

    Auszug aus OLG München, 10.06.2016 - 34 Wx 390/15
    Regelmäßig bemisst der Senat dieses mit einem Bruchteil von 1/3 des Geschäftswerts, der für die Eintragung des von der Beanstandung betroffenen Rechts anzusetzen ist (vgl. Senat vom 25.11.2013, 34 Wx 364/13, juris Rn. 23; vom 28.10.2015 = FGPrax 2016, 63).
  • BGH, 19.02.2014 - XII ZB 15/13

    Abstammungssache: Verfahrenskostentragung bei positiver Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus OLG München, 10.06.2016 - 34 Wx 390/15
    In einem Verfahren nach § 53 Abs. 1 GBO, das vor allem dem Schutz der öffentlichen Hand vor Schadensersatzansprüchen der durch eine Eintragung geschädigten Beteiligten gegen den Staat dient (Hügel/Holzer § 53 Rn. 2), ist das Unterliegen allein jedoch ohne weitere Umstände kein geeignetes Kriterium (vgl. BGH a. a. O.; ferner für Vaterschaftsfeststellung BGH NJW-RR 2014, 898).
  • OLG Schleswig, 05.09.2012 - 2 W 19/12

    Zinssatz von 48 Prozent - Grundbuchamt verweigert Eintragung der Grundschuld

    Auszug aus OLG München, 10.06.2016 - 34 Wx 390/15
    Die Grenze folgt aus dem Legalitätsprinzip, wonach das Grundbuchamt die Eintragung ablehnen muss, wenn es auf Tatsachen begründete sichere Kenntnis davon hat, dass die begehrte Eintragung das Grundbuch unrichtig machen würde (OLG Schleswig RPfleger 2013, 79; Demharter Einl. Rn. 1).
  • BGH, 23.11.1983 - IVa ZR 147/81

    Bewertung der Abtretung eines Kaufpreisanspruches - Vorliegen einer gegenüber den

    Auszug aus OLG München, 10.06.2016 - 34 Wx 390/15
    b) Unentgeltlich ist eine Verfügung des Testamentsvollstreckers über einen Nachlassgegenstand dann, wenn dem aus dem Nachlass hingegebenen Vermögenswert objektiv keine oder keine gleichwertige Gegenleistung gegenübersteht und er subjektiv das Fehlen oder die Ungleichwertigkeit der Gegenleistung erkannt hat oder bei ordnungsgemäßer Verwaltung hätte erkennen müssen (BGH NJW-RR 2016, 457 Rn. 9; NJW 1984, 366/367; Palandt/Weidlich § 2113 Rn. 10; Staudinger/Avenarius BGB Bearb. 2013 § 2113 Rn. 61; aus der Senatsrechtsprechung Beschluss vom 2.9.2014, 34 Wx 415/13 = FamRZ 2015, 697).
  • OLG München, 25.11.2013 - 34 Wx 364/13

    Grundbuchverfahren: Beschwerde bei Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die

    Auszug aus OLG München, 10.06.2016 - 34 Wx 390/15
    Regelmäßig bemisst der Senat dieses mit einem Bruchteil von 1/3 des Geschäftswerts, der für die Eintragung des von der Beanstandung betroffenen Rechts anzusetzen ist (vgl. Senat vom 25.11.2013, 34 Wx 364/13, juris Rn. 23; vom 28.10.2015 = FGPrax 2016, 63).
  • BGH, 24.02.2016 - IV ZR 342/15

    Unentgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers beim persönlichen

    Auszug aus OLG München, 10.06.2016 - 34 Wx 390/15
    b) Unentgeltlich ist eine Verfügung des Testamentsvollstreckers über einen Nachlassgegenstand dann, wenn dem aus dem Nachlass hingegebenen Vermögenswert objektiv keine oder keine gleichwertige Gegenleistung gegenübersteht und er subjektiv das Fehlen oder die Ungleichwertigkeit der Gegenleistung erkannt hat oder bei ordnungsgemäßer Verwaltung hätte erkennen müssen (BGH NJW-RR 2016, 457 Rn. 9; NJW 1984, 366/367; Palandt/Weidlich § 2113 Rn. 10; Staudinger/Avenarius BGB Bearb. 2013 § 2113 Rn. 61; aus der Senatsrechtsprechung Beschluss vom 2.9.2014, 34 Wx 415/13 = FamRZ 2015, 697).
  • OLG Düsseldorf, 23.07.2013 - 3 Wx 97/12
    Auszug aus OLG München, 10.06.2016 - 34 Wx 390/15
    Zwar hat sich die Überprüfung der Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren darauf zu beschränken, ob das Gericht erster Instanz von dem ihm nach § 81 Abs. 1 FamFG eingeräumten Ermessen fehlerfrei Gebrauch gemacht hat (OLG Düsseldorf FGPrax 2014, 44 mit zust. Anm. Demharter; auch OLG München - 31. Zivilsenat - vom 25.4.2016, 31 Wx 26/16; Demharter § 77 Rn. 2); mangels Begründung des Kostenausspruchs lässt der Beschluss des Amtsgerichts - Grundbuchamts - aber nicht erkennen, ob sich das Gericht seines Ermessens überhaupt bewusst war, so dass das Beschwerdegericht eine eigene Ermessenentscheidung zu treffen hat (Meikel/Schmidt-Räntsch § 77 Rn. 19).
  • BayObLG, 13.06.1986 - BReg. 2 Z 47/86

    Entgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers nur gegenüber einem

  • OLG München, 16.03.2015 - 34 Wx 430/14

    Zum Nachweis der Entgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers bei

  • BGH, 18.11.2015 - IV ZB 35/15

    Kostenentscheidung im Erbscheinverfahren: Berücksichtigung des Maßes des

  • BayObLG, 08.03.1979 - BReg. 3 Z 109/76
  • BayObLG, 13.09.1972 - BReg. 3 Z 40/71
  • BayObLG, 09.04.1976 - BReg. 3 Z 54/74
  • OLG München, 15.01.2019 - 34 Wx 400/18

    Streit um Eintragung einer Auflassungsvormerkung nebst Finanzierungsgrundschuld

    Unbeteiligter Dritter ist dabei eine Person, die bis zum Vertragsschluss in keiner persönlichen oder familiären Nähe zum Testamentsvollstrecker stand (Senat vom 10.6.2016, 34 Wx 390/15 = ErbR 2016, 527).
  • OLG München, 16.11.2017 - 34 Wx 266/17

    Eintragung einer Auflassung eines Grundstücks im Grundbuch

    Erklärt ein Testamentsvollstrecker bzw. für diesen in Vollmacht der Notar Auflassung und Bewilligung, hat daher das Grundbuchamt die Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers zu prüfen (Senat vom 10.6.2016, 34 Wx 390/15 = FamRZ 2017, 147/148; vom 18.11.2013, 34 Wx 189/13 = FamRZ 2014, 1066/1067; BayObLGZ 1986, 208/210; BayObLG NJW-RR 1989, 587; Demharter GBO 30. Aufl. § 52 Rn.18 und 23).

    Unentgeltlich ist die Verfügung über einen Nachlassgegenstand dann, wenn dem aus dem Nachlass hingegebenen Vermögenswert objektiv keine oder keine gleichwertige Gegenleistung gegenübersteht und der Testamentsvollstrecker subjektiv das Fehlen oder die Ungleichwertigkeit der Gegenleistung erkannt hat oder bei ordnungsgemäßer Verwaltung hätte erkennen müssen (BGH NJW-RR 2016, 457 Rn. 9; Senat vom 10.6.2016, 34 Wx 390/15 = FamRZ 2017, 147/148; vgl. für entsprechende Verfügungen des Vorerben: Palandt/Weidlich § 2113 Rn. 10; Staudinger/Avenarius BGB Bearb. 2013 § 2113 Rn. 61).

  • OLG München, 28.07.2016 - 34 Wx 233/16

    Kein Amtswiderspruch gegen Vormerkung eines ehevertraglichen

    Dieses bemisst der Senat regelmäßig mit einem Bruchteil von (rund) 1/3 des Geschäftswerts, der für die Eintragung des von der Beanstandung betroffenen Rechts anzusetzen ist (vgl. Senat vom 25.11.2013, 34 Wx 364/13 juris Rn. 23; vom 28.10.2015 = FGPrax 2016, 63; vom 10.06.2016, 34 Wx 390/15 juris).
  • OLG München, 17.06.2016 - 34 Wx 93/16

    Testamentsvollstreckerzeugnis als ausreichender Nachweis der Verfügungsbefugnis

    Erklärt ein Testamentsvollstrecker Auflassung und Bewilligung, hat daher das Grundbuchamt dessen Verfügungsbefugnis zu prüfen (Senat vom 10.6.2016, 34 Wx 390/15, zur Veröffentlichung vorgesehen in juris; vom 18.11.2013, 34 Wx 189/13 = FamRZ 2014, 1066/1067; …
  • OLG München, 03.02.2017 - 34 Wx 342/16

    Beschwerde- zurückweisende Entscheidung von Antrag auf Eigentumsumschreibung und

    Weil bei der vorliegenden Gestaltung als Überlassung mit Weiterveräußerung an die Beteiligte zu 3 in einem einheitlichen Geschäft kein reines Fremdgeschäft vorliegt, kann eine Veräußerung zum Marktpreis weder aufgrund allgemeiner Erfahrungssätze noch allein aufgrund der beurkundeten Erklärung der Beteiligten zu 1 über das eingeholte Wertgutachten angenommen werden (siehe hierzu Senat vom 10.6.2016, 34 Wx 390/15 = FamRZ 2017, 147 m. w. N.).
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