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   OLG München, 10.07.2013 - 31 Wx 131/13   

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https://dejure.org/2013,16794
OLG München, 10.07.2013 - 31 Wx 131/13 (https://dejure.org/2013,16794)
OLG München, Entscheidung vom 10.07.2013 - 31 Wx 131/13 (https://dejure.org/2013,16794)
OLG München, Entscheidung vom 10. Juli 2013 - 31 Wx 131/13 (https://dejure.org/2013,16794)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zulässigkeit der "Spaltung zu Null"

  • Betriebs-Berater

    Zur sog. "nicht verhältniswahrenden Spaltung"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer sog. "Spaltung zu Null"

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit einer sog. ?Spaltung zu Null?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    § 126 Abs 1 Nr 2
    Nichtverhältniswahrende Spaltung, Spaltung zu Null, verhältniswahrende Spaltung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur sog. "nicht verhältniswahrenden Spaltung"

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer "zu Null-Beteiligung" bei einer nicht verhältniswahrenden Abspaltung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1124
  • ZIP 2013, 1468
  • FGPrax 2013, 222
  • WM 2013, 1866
  • BB 2013, 1729
  • BB 2013, 1940
  • DB 2013, 1714
  • Rpfleger 2014, 26
  • NZG 2013, 951
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Essen, 15.03.2002 - 42 T 1/02

    Spaltungsvertrag zur Abspaltung eines Industriebetriebs nach den Regeln des

    Auszug aus OLG München, 10.07.2013 - 31 Wx 131/13
    Dass die Zulässigkeit einer Abspaltung davon abhängt, dass der übertragende Rechtsträger zumindest einen kleinsten denkbaren Anteil an dem übernehmenden Rechtsträger erhält, wäre auch nicht sinnvoll (vgl. hierzu LG Essen NZG 2002, 736, 737).
  • LG Konstanz, 13.02.1998 - 1 HTH 6/97
    Auszug aus OLG München, 10.07.2013 - 31 Wx 131/13
    Denn wenn eine Anteilsgewährung zulässig sein soll, die nicht dem Verhältnis der bisherigen Beteiligung entspricht, schließt dies grundsätzlich auch die Möglichkeit mit ein, dass eine Anteilsgewährung "zu Null" erfolgen kann (so bereits LG Konstanz ZIP 1998, 1226 m. Anm. Katschinski).
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