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   OLG München, 10.08.2012 - 34 Wx 131/12   

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OLG München, 10.08.2012 - 34 Wx 131/12 (https://dejure.org/2012,28758)
OLG München, Entscheidung vom 10.08.2012 - 34 Wx 131/12 (https://dejure.org/2012,28758)
OLG München, Entscheidung vom 10. August 2012 - 34 Wx 131/12 (https://dejure.org/2012,28758)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Notare Bayern PDF, S. 41 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 133, 1105, 1968; GBO §§ 19, 22, 23, 49
    Zur grundbuchrechtlichen Behandlung eines Leibgedings nach dem Tod der Berechtigten

  • openjur.de

    1. Zur grundbuchrechtlichen Behandlung eines Leibgedings, wenn nach dem Tod der berechtigten Eheleute nur noch etwaige sonst nicht abgedeckte "Kosten einer standesgemäßen Bestattung und der Gottesdienste hiezu" durch Reallast abgesichert sind.2. Jedenfalls für Rechte, ...

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 133, 1105, 1968; GBO §§ 19, 22, 23, 49
    Grundbuchrechtliche Behandlung eines Leibgedings; keine Umdeutung des Löschungserleichterungsvermerks in Löschungsvollmacht

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 41 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 133, 1105, 1968; GBO §§ 19, 22, 23, 49
    Zur grundbuchrechtlichen Behandlung eines Leibgedings nach dem Tod der Berechtigten

Papierfundstellen

  • FGPrax 2012, 250
  • FamRZ 2013, 1074
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 05.05.1983 - BReg. 2 Z 31/83

    Zur Löschungserleichterung bei Leibgeding

    Auszug aus OLG München, 10.08.2012 - 34 Wx 131/12
    19 Soweit Leibgedingsverträge auch (Teil-) Leistungen umfassen, die erst nach dem Tod des Berechtigten fällig werden, wie etwa Bestattungskosten, kann das Recht vererblich sein (BayObLG Rpfleger 1983, 308).

    Die Eintragung einer Löschungserleichterungsklausel ist, wie das Zusammenspiel von § 23 Abs. 2 mit § 23 Abs. 1 GBO zeigt, unzulässig (st. Rspr.; z.B. BayObLG Rpfleger 1983, 308; Demharter GBO 28. Aufl. § 32 Rn. 26) und auch nicht kraft Gewohnheitsrechts anzuerkennen (BayObLG Rpfleger 1988, 98).

    Weil sich der öffentliche Glaube des Grundbuchs auf die - nach wie vor eingetragene - Löschungserleichterung nicht erstreckt (BayObLG Rpfleger 1983, 308; Demharter § 23 Rn. 26), ist auf die Anregung der Beteiligten bei der Eintragung vom 11.11.2011 klarstellend zu vermerken (Demharter § 53 Rn. 7), dass sich die Löschungserleichterung hierauf nicht bezieht.

  • BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 129/96

    Umdeutung einer Löschungserleichterungsklausel

    Auszug aus OLG München, 10.08.2012 - 34 Wx 131/12
    Jedenfalls für Rechte, die überhaupt erst nach dem Tod des Berechtigten zum Tragen kommen, ist daran festzuhalten, dass ein (unzulässiger) Löschungserleichterungsvermerk grundsätzlich nicht in eine Löschungsvollmacht für den Eigentümer umgedeutet werden kann (insoweit Bestätigung von BayObLGZ 1997, 121; 1998, 250).

    In diesem Fall liegt es trotz der Möglichkeit, durch Auslegung nach § 133 BGB auch zu einem anderen Ergebnis zu gelangen (siehe Demharter § 23 Rn. 26 und OLG Hamm Rpfleger 1988, 247/248), nahe, von Vererblichkeit auszugehen (BayObLG Rpfleger 1997, 373; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 14. Aufl. Rn. 1344; Hügel/Reetz GBO 2. Aufl. § 49 Rn. 19).

    26 d) Nach der Rechtsprechung des vormals zuständigen Bayerischen Obersten Landesgerichts kommt die Umdeutung eines (unzulässigen) Löschungserleichterungsvermerks in eine Löschungsvollmacht für den Eigentümer grundsätzlich nicht in Betracht (BayObLGZ 1997, 121; 1998, 250; zustimmend Meikel/Böttcher §§ 23, 24 Rn. 57; Hügel/Wilsch § 23 Rn. 43; a.A. Amann DNotZ 1998, 6/14 f.; ders. MittBayNot 1999, 75 f.; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 14. Aufl. Rn. 1344, 1344a m.w.N.).

  • BayObLG, 08.10.1998 - 2Z BR 133/98

    Bevollmächtigung zur Vornahme einer Grundbuchänderung

    Auszug aus OLG München, 10.08.2012 - 34 Wx 131/12
    Jedenfalls für Rechte, die überhaupt erst nach dem Tod des Berechtigten zum Tragen kommen, ist daran festzuhalten, dass ein (unzulässiger) Löschungserleichterungsvermerk grundsätzlich nicht in eine Löschungsvollmacht für den Eigentümer umgedeutet werden kann (insoweit Bestätigung von BayObLGZ 1997, 121; 1998, 250).

    26 d) Nach der Rechtsprechung des vormals zuständigen Bayerischen Obersten Landesgerichts kommt die Umdeutung eines (unzulässigen) Löschungserleichterungsvermerks in eine Löschungsvollmacht für den Eigentümer grundsätzlich nicht in Betracht (BayObLGZ 1997, 121; 1998, 250; zustimmend Meikel/Böttcher §§ 23, 24 Rn. 57; Hügel/Wilsch § 23 Rn. 43; a.A. Amann DNotZ 1998, 6/14 f.; ders. MittBayNot 1999, 75 f.; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 14. Aufl. Rn. 1344, 1344a m.w.N.).

    Es ist, jedenfalls mit den Mitteln des Grundbuchverfahrens, regelmäßig nicht feststellbar, dass der Berechtigte eine Vollmacht gerade dafür erteilen will, den Teil des Rechts zu einem Zeitpunkt löschen zu lassen, in dem es erst zum Tragen kommen soll und für den Rechtsnachfolger des Berechtigten Bedeutung erlangen kann (BayObLGZ 1998, 250/254 f.).

  • OLG Hamm, 17.02.1988 - 15 W 506/86

    Erleichterte Löschung eines gem. § 428 BGB Mitberechtigten einer Reallast zur

    Auszug aus OLG München, 10.08.2012 - 34 Wx 131/12
    In diesem Fall liegt es trotz der Möglichkeit, durch Auslegung nach § 133 BGB auch zu einem anderen Ergebnis zu gelangen (siehe Demharter § 23 Rn. 26 und OLG Hamm Rpfleger 1988, 247/248), nahe, von Vererblichkeit auszugehen (BayObLG Rpfleger 1997, 373; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 14. Aufl. Rn. 1344; Hügel/Reetz GBO 2. Aufl. § 49 Rn. 19).
  • OLG München, 08.04.2010 - 34 Wx 21/10

    Grundbuchsache: Anfechtbarkeit des rechtlichen Hinweises auf eine notwendige

    Auszug aus OLG München, 10.08.2012 - 34 Wx 131/12
    Der Senat hat dies in einer jüngeren Entscheidung, die eine unzulässige Vorlöschungsklausel für eine Vormerkung betraf (siehe Beschluss vom 8.4.2010, 34 Wx 021/10 bei juris), in Frage gestellt.
  • BayObLG, 08.10.1987 - BReg. 2 Z 114/87

    Keine Löschungserleichterung bei Reallast zur Sicherung der Verpflichtung, für

    Auszug aus OLG München, 10.08.2012 - 34 Wx 131/12
    Die Eintragung einer Löschungserleichterungsklausel ist, wie das Zusammenspiel von § 23 Abs. 2 mit § 23 Abs. 1 GBO zeigt, unzulässig (st. Rspr.; z.B. BayObLG Rpfleger 1983, 308; Demharter GBO 28. Aufl. § 32 Rn. 26) und auch nicht kraft Gewohnheitsrechts anzuerkennen (BayObLG Rpfleger 1988, 98).
  • OLG Hamm, 14.11.1972 - 15 W 239/72
    Auszug aus OLG München, 10.08.2012 - 34 Wx 131/12
    Jedoch ist für das Leibgeding seit langem anerkannt, dass ausnahmsweise auch einmalige Leistungen in die im Rahmen des Altenteils vereinbarte Reallast einbezogen werden können, wenn sie innerhalb eines Gesamtbereichs wiederkehrender Leistungen liegen, innerlich zu einem Leibgedinge gehören, dieses ergänzen und nur ihrer Natur nach einmalig sind (siehe KGJ 1, 439/442; BayObLG DNotZ 1970 415; OLG Hamm DNotZ 1973, 376/378; Palandt/Bassenge BGB 71. Aufl. § 1105 Rn. 5).
  • OLG Naumburg, 07.11.2013 - 12 Wx 45/13

    Grundbucheintragungsverfahren: Umfang einer zur Vermögensverwaltung des

    Der zu dem Altenteil (Leibgeding) eingetragene Löschungserleichterungsvermerk ist dabei zwar zulässig, soweit er solche dem Leibgeding zugehörigen Rechte wie etwa das Wohnungsrecht (§ 1061 Satz 1, §§ 1093, 1090 Abs. 2 BGB) erfasst, die auf die Lebenszeit der Berechtigten beschränkt sind und dort Rückstände von Leistungen in Betracht kommen (vgl. OLG München FGPrax 2012, 250; OLG München FamRZ 2013, 1252; Meikel/Böhringer GBO 10. Aufl. § 49 Rn. 128).

    Die Eintragung einer darauf bezogenen Löschungserleichterungsklausel ist, wie das Zusammenspiel von § 23 Abs. 2 mit § 23 Abs. 1 GBO zeigt, unzulässig (z.B. OLG München FamRZ 2013, 1252; OLG München FGPrax 2012, 250; BayObLG …

    Jedoch ist für das Altenteil anerkannt, dass ausnahmsweise auch einmalige Leistungen in die im Rahmen des Altenteils vereinbarte Reallast einbezogen werden können, wenn sie innerhalb eines Gesamtbereichs wiederkehrender Leistungen liegen, innerlich zu einem Altenteil gehören, dieses ergänzen und nur ihrer Natur nach einmalig sind (vgl. OLG München BayObLG DNotZ 1970 415; OLG Hamm DNotZ 1973, 376/378; OLG München FGPrax 2012, 250).

    cc) Die Bewilligung einer Löschungserleichterungsklausel durch den Grundstückseigentümer, die sich - wie hier - auch auf die nicht zu Lebzeiten des Berechtigten zu erbringenden Leistungen einer Reallast bezieht und deshalb insoweit unwirksam ist, kann auch grundsätzlich nicht in eine Vollmacht des Berechtigten über den Tod hinaus, auch diesen Teil der Reallast löschen zu lassen, umgedeutet werden (vgl. BayObLGZ 1997, 121; OLG München FGPrax 2012, 250; OLG München FamRZ 2013, 1252).

  • OLG München, 28.01.2013 - 34 Wx 329/12

    Grundbuchrechtliche Behandlung eines ein Leibgeding betreffenden Löschungsantrags

    Zur grundbuchrechtlichen Behandlung eines ein Leibgeding betreffenden Löschungsantrags, wenn das eingetragene Recht die Kosten einer standesgemäßen Bestattung umfasst (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 10.8.2012, 34 Wx 131/12 = FGPrax 2012, 250).

    Das Grundbuchamt verweist auf seine Ausführungen in einer anderweitigen Grundbuchsache (vgl. Senat vom 10.8.2012, 34 Wx 131/12 = FGPrax 2012, 250), wonach eine Vorlöschungsklausel bei Rechten, die erst mit dem Todesfall entstehen, nach heutigem Verständnis unzulässig sei.

    Die Auslegung des Vertrags ergibt auch, dass das bestellte Leibgeding die Bestattungskosten umfassen sollte (vgl. Senat vom 10.8.2012, FGPrax 2012, 250).

    16 Der zu dem Leibgeding eingetragene Löschungserleichterungsvermerk ist - worauf der Senat ebenfalls schon hingewiesen hat (Senat vom 10.8.2012, FGPrax 2012, 250) - zulässig, soweit er solche dem Leibgeding zugehörigen Rechte wie etwa das Wohnungsrecht (§ 1061 Satz 1, §§ 1093, 1090 Abs. 2 BGB) erfasst, die auf die Lebenszeit der Berechtigten beschränkt sind und dort Rückstände von Leistungen in Betracht kommen (vgl. Meikel/Böhringer GBO 10. Aufl. § 49 Rn. 128).

    Eventuell kommt jedoch ein entsprechender Klarstellungsvermerk in Betracht (Senat vom 10.8.2012, FGPrax 2012, 250).

  • OLG Hamm, 17.06.2014 - 15 W 33/14

    Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Altenteils aufgrund einer

    Das Recht ist insoweit nicht auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkt, damit ist für die Anwendung des § 23 Abs. 2 GBO in Verbindung mit Abs. 1 der Vorschrift kein Raum (vgl. BayObLGZ 1983, 113 = …

    2 Z 31/83">Rpfleger 1983, 308; OLG München FGPrax 2012, 250).

    Nach diesen Kriterien scheidet die von dem Beteiligten angestrebte Umdeutung hier aus, weil eine abschließende tatsächliche Feststellung der Voraussetzungen einer Umdeutung allein auf der Grundlage der notariellen Urkunde vom 14.11.1980 nicht möglich ist (so bereits BayObLG FGPrax 1997, 91; BayObLGZ 1998, 250 = MittBayNot 1999, 74; ebenso OLG München FGPrax 2012, 250 zu vergleichbaren Regelungen in notariellen Übergabeverträgen).

    Aus der Sicht des Senats hat das BayObLG (BayObLGZ 1998, 250 = MittBayNot 1999, 74; ebenso jetzt OLG München FGPrax 2012, 250, 251) in diesem Zusammenhang zu einer inhaltlich vergleichbaren Regelung einer notariellen Urkunde überzeugend darauf hingewiesen, dass die Bestimmung in sich widersprüchlich ist, weil einerseits eine dingliche Reallast bestellt wird, deren Gegenstand die Erbringung von Leistungen nach dem Tode der Berechtigten ist, andererseits dem Übertragsnehmer eine rechtliche Handhabe zur Herbeiführung der Löschung des Rechts in dem Augenblick eingeräumt wird, in dem die Leistungen zu erbringen sind, die durch die Reallast gesichert werden sollen.

  • OLG Frankfurt, 04.06.2019 - 20 W 218/18

    Zur hinreichenden Bestimmtheit der Leistungen einer Reallast im Rahmen eines

    Obwohl § 1105 BGB als Inhalt der Reallast grundsätzlich nur wiederkehrende Leistungen zulässt, können jedenfalls im Rahmen eines Leibgedings auch einmalige Leistungen einbezogen werden, wenn sie innerhalb eines Gesamtbereichs wiederkehrender Leistungen liegen, innerlich zu einem Altenteil bzw. Leibgeding gehören, dieses ergänzen und nur ihrer Natur nach einmalig sind (vgl. BGH NJW 2014, 1000; OLG München FGPrax 2012, 250, je zitiert nach juris; Münchener Kommentar/Mohr, BGB, 7. Aufl., § 1105 Rz. 53; Staudinger/Reymann, BGB, Neub.

    Was die "Übernahme der Kosten der standesgemäßen und ortsüblichen Beerdigung, für die üblichen Gottesdienste" betrifft, ist in der Rechtsprechung bereits ausgesprochen worden, dass die Eintragung einer Reallast im Rahmen eines Leibgedings für die "Kosten einer standesgemäßen Bestattung und der Gottesdienste hierzu" nicht gegen den Bestimmtheitsgrundsatz verstößt (so OLG München FGPrax 2012, 250; so auch Meikel/Morvilius, GBO, 11. Aufl., Rz. B 566; vgl. zur "standesgemäßen Bestattung" weiter OLG München FamRZ 2013, 1252, zitiert nach juris).

    Weitergehende Anforderungen sind auch im Hinblick nachrangig Berechtigten nicht zu stellen (so OLG München FGPrax 2012, 250, Tz. 24 bei juris; vgl. zu den insoweit maßgeblichen Kriterien für die Bestimmung: Burandt/Rojahn/Joachim, Erbrecht, 3. Aufl., § 1968 BGB Rz. 6 ff.; BeckOGK/Grüner, BGB, Stand 01.05.2019, § 1968 Rz. 40 ff.).

  • BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 129/96

    Abgrenzung zwischen bedingter, befristeter und unvererblicher Reallast bei

    a) Der Beteiligte zieht nicht in Zweifel, daß der im Grundbuch gemäß § 23 Abs. 2 GBO eingetragene Vermerk die vollständige Löschung der Reallast nicht ermöglicht, denn nach der in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung gehören zu den durch die Reallast gesicherten Leistungen auch die Beerdigungskosten und die Kosten der Grabherrichtung und -instandhaltung; insoweit ist die Reallast entgegen § 23 Abs. 1 GBO nicht auf die Lebenszeit der Berechtigten beschränkt (vgl. BayObLGZ 1983, 113, 116 ff.; BayObLG NJW-RR 1987, 464 f.; KG HRR 1933 Nr. 1353 ).

    Da der Löschungserleichterungsvermerk rein verfahrensrechtlicher Natur ist und den Bestand und Inhalt des materiellen Rechts nicht berührt (BGHZ aaO. S. 347 f.; BayObLGZ 1983, 113, 117; Demharter Rn. 24, Meikel/Böttcher GBR 7. Aufl. Rn. 42, jeweils zu § 23; Wufka aaO. S. 158), erstreckte sich auch die materiellrechtliche Einigungserklärung der Berechtigten gemäß § 873 BGB nicht darauf.

  • OLG München, 18.03.2019 - 34 Wx 120/19

    Verfahren wegen Löschung von Nießbrauch

    In diesem Sonderfall ist Voraussetzung der Löschung rückstandsfähiger Rechte nicht allein der Nachweis der Unrichtigkeit, sondern zudem entweder eine Bewilligung des Rechtsnachfolgers oder ein Löschungserleichterungsvermerk, wenn die Löschung vor Ablauf eines Jahres erfolgen soll oder der Rechtsnachfolger der Löschung widersprochen hat (Senat vom 10.8.2012, 34 Wx 131/12 = FGPrax 2012, 250; vom 22.6.2016, 34 Wx 40/16, juris Rn. 20; Schäfer in Bauer/Schaub §§ 23, 24 Rn. 1).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2022 - L 9 SO 136/19

    Anspruch der Erben auf Hilfe zur Pflege in Form der Kostenübernahme für eine

    Der Senat lässt offen, ob dies bei einer Bestattungspflicht, die als Teil eines Altenteils dinglich gesichert ist (vgl. dazu OLG München Beschluss vom 10.08.2012 - 34 Wx 131/12; OLG Hamm Beschluss vom 17.06.2014 - I-15 W 33/14), anders zu beurteilen ist.
  • OLG Düsseldorf, 28.10.2020 - 3 Wx 103/20
    Die Rechtsprechung hat dies in verschiedenen Entscheidungen abgelehnt, die allerdings jeweils die nicht zu Lebzeiten des Berechtigten zu erbringenden Leistungen einer Reallast betrafen (BayObLGZ 1997, 121; 1998, 250; OLG Hamm NJOZ 2014, 1569; vgl. auch OLG München FGPrax 2012, 250 - Leibgeding; zustimmend Schrandt/Kalb, in: Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht - Kommentar, 8. Aufl. 2019, § 23 Rn. 51), und argumentiert, es sei widersprüchlich, den Willen des Berechtigten dahin zu interpretieren, dass er dem Eigentümer eine Vollmacht erteile, die zur Aufhebung und Löschung eines Teils der Reallast in dem Augenblick ermächtigte, in dem dieser Teil des Rechts erst zum Tragen komme und für den Rechtsnachfolger des Berechtigten Bedeutung erlangen könne.
  • OLG München, 13.07.2018 - 34 Wx 361/17

    Löschungsfähigkeit einer auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkt

    In diesem Sonderfall ist Voraussetzung der Löschung rückstandsfähiger Rechte nicht allein der Nachweis der Unrichtigkeit, sondern zudem entweder eine Bewilligung des Rechtsnachfolgers oder ein Löschungserleichterungsvermerk, wenn die Löschung vor Ablauf eines Jahres erfolgen soll oder der Rechtsnachfolger der Löschung widersprochen hat (Senat vom 10.8.2012, 34 Wx 131/12 = FGPrax 2012, 250; vom 22.6.2016, 34 Wx 40/16, juris Rn. 20; Demharter GBO 31. Aufl. § 23 Rn. 1; Schäfer in Bauer/Schaub GBO 4. Aufl. §§ 23, 24 Rn. 1).
  • OLG Hamm, 30.01.2020 - 15 W 495/19

    Löschungsvoraussetzungen, Nachweis, Umdeutung, Bewilligungsvollmacht

    In der Rechtsprechung und Literatur ist im Anwendungsbereich des § 23 GBO bisher die Umdeutung einer Bewilligung der Eintragung eines auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkten Rechts bei gleichzeitiger Eintragung einer dinglichen Löschungserleichterungsklausel nach § 23 Abs. 2 GBO in eine postmortale Löschungsvollmacht für den Fall erörtert worden, dass sich die Eintragung der Löschungserleichterungsklausel nachträglich als unzulässig herausgestellt hat (OLG München FGPrax 2012, 250; Senat FGPrax 2014, 238).
  • OLG Köln, 06.12.1993 - 2 Wx 44/93
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