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   OLG München, 10.09.2009 - 34 Wx 44/09   

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https://dejure.org/2009,8728
OLG München, 10.09.2009 - 34 Wx 44/09 (https://dejure.org/2009,8728)
OLG München, Entscheidung vom 10.09.2009 - 34 Wx 44/09 (https://dejure.org/2009,8728)
OLG München, Entscheidung vom 10. September 2009 - 34 Wx 44/09 (https://dejure.org/2009,8728)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Grundbucheintragung: Entkräftung des Rechtsscheins einer mit den Eintragungsunterlagen vorgelegten Vollmachtsurkunde

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 172; BeurkG § 51; GBO § 29
    Keine Rechtsscheinwirkungen einer abhanden gekommenen Vollmacht; keine Entäußerung des Vollmachtgebers bei Erteilung von Ausfertigungen über die Anweisung nach § 51 Abs. 2 BeurkG hinaus

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Gebrauchmachens von einer durch den Notar erteilten weiteren Ausfertigung einer Vollmacht gegenüber dem Grundbuchamt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 172; BeurkG § 51; GBO § 29
    Zulässigkeit des Gebrauchmachens von einer durch den Notar erteilten weiteren Ausfertigung einer Vollmacht gegenüber dem Grundbuchamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2009, 260
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG München, 18.11.2008 - 34 Wx 84/08

    Grundbuchsache: Zulässigkeit der weiteren Beschwerde nach Aufhebung einer

    Auszug aus OLG München, 10.09.2009 - 34 Wx 44/09
    Die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 2 verwarf der Senat mit Beschluss vom 8.11.2008 als unzulässig (34 Wx 084/08).

    Entscheidender Gesichtspunkt hierfür ist, dass die Entscheidung des Landgerichts mangels Beschwerdeberechtigung des Beteiligten zu 2 nicht mit der weiteren Beschwerde angefochten werden konnte (siehe Senatsbeschluss vom 18.11.2008, 34 Wx 084/08).

  • BayObLG, 12.10.2001 - 2Z BR 110/01

    Unzulässikeit weiterer Beschwerde gegen Zwischenverfügung aufhebende Entscheidung

    Auszug aus OLG München, 10.09.2009 - 34 Wx 44/09
    Rechtfertigung und Voraussetzung für die Bindungswirkung sind nämlich, dass die Anfechtung als solche möglich war, aber gleichwohl unterlassen wurde (BayObLGZ 1999, 104/107 ff.; 2001, 279/281 f.).
  • BayObLG, 06.05.1999 - 2Z BR 21/99

    Weitere Beschwerde gegen die vom Grundbuchamt zu fällende Entscheidung, nachdem

    Auszug aus OLG München, 10.09.2009 - 34 Wx 44/09
    Rechtfertigung und Voraussetzung für die Bindungswirkung sind nämlich, dass die Anfechtung als solche möglich war, aber gleichwohl unterlassen wurde (BayObLGZ 1999, 104/107 ff.; 2001, 279/281 f.).
  • BGH, 15.10.1987 - III ZR 235/86

    Vorlage der Vollmachtsurkunde in Urschrift; Rechtsscheinhaftung bei unwirksamer

    Auszug aus OLG München, 10.09.2009 - 34 Wx 44/09
    (1) Die ursprünglich mit dem Eintragungsantrag vorgelegte beglaubigte Abschrift der Vollmacht genügte zum Nachweis, dass diese fortbesteht, nicht (BGHZ 102, 60/63; Palandt/Heinrichs BGB 68. Aufl. § 172 Rn. 3); denn das materielle Recht in § 172 BGB knüpft den Fortbestand der Vertretungsmacht an den Besitz der Urkunde.
  • OLG Köln, 28.10.1985 - 2 Wx 37/85

    Vollstreckungstitel

    Auszug aus OLG München, 10.09.2009 - 34 Wx 44/09
    Für abhanden gekommene Urkunden, d.h. solche, denen sich der Aussteller nicht von sich aus entäußert hat, gilt der Schutz des § 172 BGB nämlich nicht (BGHZ 65, 13; siehe auch OLG Düsseldorf vom 31.10.1985 bei Rpfleger 1986, 91).
  • BGH, 29.06.2007 - V ZR 5/07

    Öffentlicher Glaube des Grundbuchs bei rechtsgeschäftlicher Übertragung eines

    Auszug aus OLG München, 10.09.2009 - 34 Wx 44/09
    Bei der Auflassung eines Grundstücks, ebenso eines Wohnungseigentums (z. B. BGHZ 173, 71), müssen dem Grundbuchamt die Einigungserklärungen in der Form des § 29 GBO so nachgewiesen werden, wie sie sachlich-rechtlich zur Herbeiführung der Rechtsänderung erforderlich sind.
  • BGH, 30.05.1975 - V ZR 206/73

    Rechtsscheinwirkung einer abhandengekommenen Vollmachtsurkunde

    Auszug aus OLG München, 10.09.2009 - 34 Wx 44/09
    Für abhanden gekommene Urkunden, d.h. solche, denen sich der Aussteller nicht von sich aus entäußert hat, gilt der Schutz des § 172 BGB nämlich nicht (BGHZ 65, 13; siehe auch OLG Düsseldorf vom 31.10.1985 bei Rpfleger 1986, 91).
  • BGH, 13.07.1959 - V ZB 6/59

    Amtswiderspruch bei unrichtigem Grundbuch

    Auszug aus OLG München, 10.09.2009 - 34 Wx 44/09
    Eine Gesetzesverletzung liegt nicht vor, wenn das Grundbuchamt auf den ihm unterbreiteten Sachverhalt das Gesetz richtig angewandt hat, auch wenn dieser Sachverhalt unrichtig war, es sei denn, die Unrichtigkeit war dem Grundbuchamt bekannt oder wäre bei gehöriger Prüfung erkennbar gewesen (BGHZ 30, 255; Demharter § 53 Rn. 22).
  • OLG Karlsruhe, 13.06.2005 - 1 U 22/05

    Kreditfinanzierter Beitritt zu einem Immobilienfonds: Einwendungsdurchgriff wegen

    Auszug aus OLG München, 10.09.2009 - 34 Wx 44/09
    Ausreichend ist demnach regelmäßig, wenn der Vollmachtgeber bei Errichtung der notariellen Urkunde bestimmt, dass dem Vertreter eine Ausfertigung erteilt wird (Frensch in PWW BGB 3. Aufl. § 172 Rn. 3; OLG Karlsruhe ZIP 2005, 1633/1634).
  • OLG München, 19.05.2008 - 34 Wx 23/08

    Grundbuch: Eintragungshindernis wegen nicht nachgewiesenen Fortbestehens einer

    Auszug aus OLG München, 10.09.2009 - 34 Wx 44/09
    Schließlich würde nach der Rechtsprechung des Senats (DNotZ 2008, 844) selbst die einem anderen Bevollmächtigten erteilte Ausfertigung nicht genügen.
  • BGH, 11.09.2003 - IX ZB 37/03

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Versagung der Restschuldbefreiung;

  • BayObLG, 20.03.1998 - 4Z BR 16/98

    Beschwerde gegen die Bestellung eines Betreuers auf Antrag des Betroffenen

  • OLG Hamm, 08.10.1990 - 15 W 194/90

    Entgeltlichkeit einer Grundstücksveräußerung der befreiten Vorerbin

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