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   OLG München, 10.09.2013 - 34 SchH 10/13, 34 SchH 10/13   

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https://dejure.org/2013,24480
OLG München, 10.09.2013 - 34 SchH 10/13, 34 SchH 10/13 (https://dejure.org/2013,24480)
OLG München, Entscheidung vom 10.09.2013 - 34 SchH 10/13, 34 SchH 10/13 (https://dejure.org/2013,24480)
OLG München, Entscheidung vom 10. September 2013 - 34 SchH 10/13, 34 SchH 10/13 (https://dejure.org/2013,24480)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 1029; ZPO § 1031; ZPO § 1040 Abs. 3 S. 2; ZPO § 1062 Abs. 1 Nr. 2; BGB § 311b Abs. 1 S. 1; GmbHG § 15 Abs. 4 S. 1; BeurkG § 17 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Formbedürftigkeit einer Schiedsklausel; Erforderlichkeit der Mitbeurkundung der Schiedsordnung in einem formbedürftigen Vertrag

Kurzfassungen/Presse (4)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    ZPO §§ 1029, 1040, 1062
    AGB, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Beurkundung, Notar, Schiedsabrede, Schiedsgericht, Schiedsgerichtsverfahren, Schiedsvereinbarung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schiedsklausel kann bei unzulässiger Kompetenz-Kompetenz-Zuweisung im Übrigen wirksam sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schiedsklausel kann bei unzulässiger Kompetenz-Kompetenz-Zuweisung im Übrigen wirksam sein

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • disputeresolution-magazin.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zum Umfang der notariellen Beurkundung von Schiedsvereinbarungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unzulässige Kompetenz-Kompetenz-Zuweisung: Schiedsklausel im Übrigen wirksam? (IBR 2013, 785)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2014, 206
  • SchiedsVZ 2013, 287
  • BauR 2013, 154
  • BauR 2014, 154
  • NZG 2014, 994
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.01.2005 - III ZR 265/03

    Zulässigkeit und Rechtsfolgen einer Kompetenz-Kompetenz-Klausel in einer

    Auszug aus OLG München, 10.09.2013 - 34 SchH 10/13
    48 aa) Bei der unwirksamen Endkompetenz-Kompetenz-Klausel handelt es sich nämlich um eine zusätzliche Schiedsabrede zu der Frage von Gültigkeit und Auslegung des Schiedsvertrags (vgl. BGHZ 162, 9/14; BGH NJW 1991, 2215; BGH NJW-RR 1988, 1526; BGH NJW 1977, 1397).

    Der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsprechung (BGHZ 162, 9) aber auch unter der Geltung des neuen Schiedsverfahrensrechts aufrecht erhalten.

  • BGH, 16.09.1988 - V ZR 77/87

    Wirksamkeit einer Auflassungsvormerkung - Anspruch auf Zustimmung zur Löschung -

    Auszug aus OLG München, 10.09.2013 - 34 SchH 10/13
    Denn bei den formbedürftigen Geschäften nach § 311b BGB und § 15 GmbHG erstreckt sich das Beurkundungserfordernis auf alle Vereinbarungen, aus denen sich nach dem Willen der Parteien das schuldrechtliche Veräußerungsgeschäft zusammensetzt, auf nicht zum Grundstücksgeschäft gehörende Vereinbarung nur dann, wenn sie eine rechtliche Einheit mit diesem bilden sollen, wenn die Vereinbarungen nach dem Willen der Vertragsschließenden derart voneinander abhängig sind, dass sie miteinander "stehen und fallen" (vgl. etwa BGH NJW-RR 1989, 198).
  • BGH, 06.06.1991 - III ZR 68/90

    Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung betreffend ein Warentermingeschäft an einer

    Auszug aus OLG München, 10.09.2013 - 34 SchH 10/13
    48 aa) Bei der unwirksamen Endkompetenz-Kompetenz-Klausel handelt es sich nämlich um eine zusätzliche Schiedsabrede zu der Frage von Gültigkeit und Auslegung des Schiedsvertrags (vgl. BGHZ 162, 9/14; BGH NJW 1991, 2215; BGH NJW-RR 1988, 1526; BGH NJW 1977, 1397).
  • BGH, 05.05.1977 - III ZR 177/74

    Voraussetzungen des Erfüllungsanspruchs gegen den Handelsmakler; Unterwerfung

    Auszug aus OLG München, 10.09.2013 - 34 SchH 10/13
    48 aa) Bei der unwirksamen Endkompetenz-Kompetenz-Klausel handelt es sich nämlich um eine zusätzliche Schiedsabrede zu der Frage von Gültigkeit und Auslegung des Schiedsvertrags (vgl. BGHZ 162, 9/14; BGH NJW 1991, 2215; BGH NJW-RR 1988, 1526; BGH NJW 1977, 1397).
  • BGH, 03.05.1995 - XII ZR 29/94

    Rechtsnatur einer Vereinbarung zwischen Eheleuten über eine heterologe

    Auszug aus OLG München, 10.09.2013 - 34 SchH 10/13
    § 306 BGB gilt auch, wenn die Nichtigkeit nicht auf §§ 307 ff. BGB beruht, sondern auf § 134 BGB oder anderen Vorschriften (BGHZ 129, 297/306; vgl. Palandt/Grüneberg § 306 Rn. 5 m.w.N.).
  • BGH, 26.05.1988 - III ZR 46/87

    Auslegung einer Schiedsvereinbarung

    Auszug aus OLG München, 10.09.2013 - 34 SchH 10/13
    48 aa) Bei der unwirksamen Endkompetenz-Kompetenz-Klausel handelt es sich nämlich um eine zusätzliche Schiedsabrede zu der Frage von Gültigkeit und Auslegung des Schiedsvertrags (vgl. BGHZ 162, 9/14; BGH NJW 1991, 2215; BGH NJW-RR 1988, 1526; BGH NJW 1977, 1397).
  • BGH, 24.07.2014 - III ZB 83/13

    Verfahren auf gerichtliche Entscheidung gegen einen schiedsgerichtlichen

    Die Rechtsbeschwerde der Antragstellerinnen gegen den Beschluss des 34. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 10. September 2013 - 34 SchH 10/13 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • OLG München, 18.12.2014 - 34 SchH 3/14

    Zwischenentscheid des Schiedsgerichts über seine Zuständigkeit: Zurückverweisung

    In einem früheren gerichtlichen Verfahren (Az. 34 SchH 10/13) hatten die Antragstellerinnen begehrt, die Unzulässigkeit des Schiedsverfahrens festzustellen.

    Nachdem die Verfahrensbevollmächtigten der Schiedsklägerseite den an das staatliche Gericht (im Verfahren Az. 34 SchH 10/13) gerichteten Schriftsatz vom 2.9.2013 (Anlage xxx) erhalten hätten, der Behauptungen enthielt, die den Standpunkt der Antragstellerinnen zur Notwendigkeit der notariellen Beurkundung der Schiedsvereinbarung stützen sollten ("Bezugsurkunde"), hätten sie zunächst versucht, mit dem Rechtsanwalt, der im Besitz der "Bezugsurkunde" gewesen sei, Kontakt aufzunehmen, um die Behauptungen zu verifizieren.

    Im Übrigen sei das Schreiben vom 4.9.2013 unrichtig, hingegen der Sachvortrag der Antragstellerinnen im Vorverfahren Az. 34 SchH 10/13 (Schriftsatz vom 2.9.2013, dort Rn. 33) zutreffend.

  • OLG München, 18.12.2013 - 34 Sch 14/12

    Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs: Empfangswille des

    Im Zweifel geht der Wille der Vertragspartner, also der vertragsschließenden Gesellschafter, aber dahin, im rechtlich weitestgehenden Umfang Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsverhältnis "intern" im Wege des Schiedsverfahrens zu erledigen (vgl. für das Ausscheiden eines Gesellschafters BGH NJW-RR 2002, 1462; Lachmann Rn. 469; siehe auch Senat vom 10.9.2013, 34 SchH 10/13 zur nichtigen Kompetenz-Kompetenz-Klausel).
  • LG Mannheim, 09.12.2020 - 14 O 207/20

    Vereine scheitern mit Eilantrag: Regionalliga Südwest darf Spielbetrieb

    Dass die Streitentscheidung einem Schiedsgericht - gerade unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte - zugewiesen wird, ist zwingender Mindestinhalt einer Schiedsvereinbarung i. S. v. § 1029 Abs. 1 ZPO (vgl. OLG München, Beschl. v. 10.09.2013, 34 SchH 10/13, SchiedsVZ 2013, 287, 289; MüKo-ZPO/ Münch , 5. Aufl. 2017, § 1029 Rn. 90, 93).
  • OLG Köln, 16.09.2022 - 19 SchH 20/22

    Gegenstandswert eines Verfahrens auf Feststellung der Zulässigkeit eines

    Nach nochmaliger Prüfung der Sach- und Rechtslage hält der Senat nunmehr im Anschluss an seine bisherige Rechtsprechung auch vorliegend eine Bemessung des Gegenstandswerts mit 1/3 des Hauptsachewerts für angemessen, § 3 ZPO, §§ 45 Abs. 1 S. 3, 63 Abs. 2 GKG ( vgl. Senat, Beschluss vom 09.03.2015 - 19 Sch 33/14 = BeckRS 2016, 2809, beck-online; OLG Naumburg, Beschluss vom 05.03.2013 - 10 Sch 1/13 = SchiedsVZ 2013, 237, beck-online; OLG München, Beschluss vom 10.09.2013 - 34 SchH 10/13 = SchiedsVZ 2013, 287, beck-online; OLG Hamburg, Beschluss vom 15.06.2009 - 6 Sch 2/09, juris).
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