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   OLG München, 10.10.2018 - 34 Wx 293/18   

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https://dejure.org/2018,32353
OLG München, 10.10.2018 - 34 Wx 293/18 (https://dejure.org/2018,32353)
OLG München, Entscheidung vom 10.10.2018 - 34 Wx 293/18 (https://dejure.org/2018,32353)
OLG München, Entscheidung vom 10. Oktober 2018 - 34 Wx 293/18 (https://dejure.org/2018,32353)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 12
    Künftige Erb- oder Pflichtteilsansprüche geben kein Recht zur Grundbucheinsicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Einsicht in das Grundbuch im Hinblick auf ein zukünftiges Erb- oder Pflichtteilsrecht

  • rewis.io

    Hinweis auf Stellung als Pflichtteilsberechtigter begründet alleine noch kein Grundbucheinsichtsrecht

  • notar-drkotz.de

    Berechtigtes Interesse an Grundbucheinsicht durch einen Pflichtteilsberechtigten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 137 ; GBO § 12
    Anspruch auf Einsicht in das Grundbuch im Hinblick auf ein zukünftiges Erb- oder Pflichtteilsrecht

  • rechtsportal.de

    BGB § 137 ; GBO § 12

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Grundbucheinsicht bei zukünftigem Erb- oder Pflichtteilsrecht

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Künftiges Pflichtteils- oder Erbrecht rechtfertigt keine Grundbucheinsicht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mögliche zukünftige Stellung als Pflichtteilsberechtigter begründet kein Grundbucheinsichtsrecht - Kein berechtigtes Interesse an Grundbucheinsicht

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1353
  • DNotZ 2019, 354
  • FamRZ 2019, 1650
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 06.03.1981 - V ZB 18/80

    Kein Rechtsmittel gegen Gewährung der Grundbucheinsicht

    Auszug aus OLG München, 10.10.2018 - 34 Wx 293/18
    Allerdings genügt im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung nach vorherrschender Ansicht, dass der Beteiligte geltend machen kann, durch die angefochtene Entscheidung in seiner Rechtsstellung unmittelbar oder mittelbar beeinträchtigt zu sein, sofern die gerichtliche Entscheidung in der behaupteten Weise unrichtig ist, und daher ein rechtliches Interesse an ihrer Beseitigung zu haben (BGHZ 80, 126/127; Budde in Bauer/Schaub GBO 4. Aufl. § 71 Rn. 61a m. w. N.).

    In dieser Weise ist das Einsichtsrecht gemäß § 12 GBO mit dem materiellen Publizitätsgrundsatz des Grundbuchs verklammert (BGHZ 80, 126/128; Senat vom 26.7.2018, 34 Wx 239/18 = BeckRS 2018, 16487); die Prüfung, ob das vorgetragene Interesse als berechtigtes Interesse im Sinne des Gesetzes anzuerkennen ist, erfolgt daher nicht losgelöst von diesem Bezug.

    Weder werden sie vor der Gewährung von Grundbucheinsicht angehört noch steht ihnen ein Beschwerderecht gegen die Gewährung von Einsicht zu (BGHZ 80, 126/128 f).

  • OLG Oldenburg, 30.09.2013 - 12 W 261/13

    Vorliegen eines berechtigten Interesses an der Einsicht des Grundbuchs bei

    Auszug aus OLG München, 10.10.2018 - 34 Wx 293/18
    Dieses muss sich im Unterschied zum rechtlichen Interesse zwar nicht auf ein bereits bestehendes Recht am Grundstück oder ein konkretes Rechtsverhältnis zwischen dem Eingetragenen und dem die Einsicht Begehrenden stützen, sondern kann auch mit einem (beispielsweise) wirtschaftlichen Interesse begründet werden (OLG Oldenburg ZEV 2014, 611).

    Vielmehr muss die Kenntnis vom Grundbuchstand bei verständiger Würdigung des Einzelfalls und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge für das Handeln des Antragstellers und seine Entschließungen aus sachlichen Gründen erheblich erscheinen (vgl. BayObLG NJW 1993, 1142/1143; OLG Oldenburg ZEV 2014, 611).

  • OLG München, 13.01.2011 - 34 Wx 132/10

    Grundbucheinsicht: Antrag eines Abkömmlings eines Pflichtteilsberechtigten nahezu

    Auszug aus OLG München, 10.10.2018 - 34 Wx 293/18
    Diesbezüglich bringt die Grundbucheinsicht keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn (vgl. Senat vom 13.1.2011, 34 Wx 132/10 = ZEV 2011, 388).

    Da das Rechtsverhältnis zwischen dem Antragsteller als Pflichtteilsberechtigtem und dessen Vater als Alleinerben seit 28 Jahren besteht, genügt es zur Darlegung eines berechtigen Interesses an der beantragten Einsicht nicht mehr ohne weiteres, allein auf die Stellung als Pflichtteilsberechtigter hinzuweisen, ohne Tatsachen darzutun, aus denen sich nachvollziehbar die Relevanz der Kenntnis vom Grundbuchinhalt für anstehende Entschließungen oder künftiges Handeln des Pflichtteilsberechtigten ergibt (vgl. auch Senat vom 13.1.2011, 34 Wx 132/10 = ZEV 2011, 388; KG Rpfleger 2004, 346).

  • OLG München, 26.07.2018 - 34 Wx 239/18

    Zum Anspruch auf Grundbucheinsicht eines ehemaligen Lebensgefährten wegen

    Auszug aus OLG München, 10.10.2018 - 34 Wx 293/18
    In dieser Weise ist das Einsichtsrecht gemäß § 12 GBO mit dem materiellen Publizitätsgrundsatz des Grundbuchs verklammert (BGHZ 80, 126/128; Senat vom 26.7.2018, 34 Wx 239/18 = BeckRS 2018, 16487); die Prüfung, ob das vorgetragene Interesse als berechtigtes Interesse im Sinne des Gesetzes anzuerkennen ist, erfolgt daher nicht losgelöst von diesem Bezug.
  • OLG München, 30.11.2016 - 34 Wx 439/16

    Keine Grundbucheinsicht mangels Darlegung eines berechtigten Interesses

    Auszug aus OLG München, 10.10.2018 - 34 Wx 293/18
    bb) "Darlegen" erfordert einen nachvollziehbaren Vortrag von Tatsachen in der Weise, dass dem Grundbuchamt daraus ein überzeugender Anhalt für die Berechtigung des geltend gemachten Interesses verschafft wird, denn es hat in jedem Einzelfall genau zu prüfen, ob durch die Einsichtnahme schutzwürdige Interessen der Eingetragenen oder ihrer Rechtsnachfolger verletzt werden können, und darf Unbefugten keinen Einblick in deren Rechts- und Vermögensverhältnisse gewähren (BayObLG Rpfleger 1999, 216/217; Senat vom 30.11.2016, 34 Wx 439/16 = NJW-RR 2017, 266; Hügel/Wilsch GBO 3. Aufl. § 12 Rn. 7; Meikel/Böttcher § 12 Rn. 10).
  • OLG Düsseldorf, 04.02.2014 - 3 Wx 15/14

    Grundbucheinsichtsrecht des Pflichtteilsberechtigten auch in Kaufverträge

    Auszug aus OLG München, 10.10.2018 - 34 Wx 293/18
    bb) Die Stellung als Pflichtteilsberechtigter kann zwar ein berechtigtes Einsichtsinteresse begründen, weil zur Prüfung und Verfolgung erbrechtlicher Ansprüche die Kenntnis vom Grundbuchinhalt erforderlich sein kann (Senat vom 7.11.2012, 34 Wx 360/12 = FamRZ 2013, 1070; OLG Düsseldorf FGPrax 2014, 151).
  • BGH, 12.12.2013 - V ZB 120/13

    Grundbuchverfahren: Eintragungsfähigkeit eines Vermerks über den Verzicht auf

    Auszug aus OLG München, 10.10.2018 - 34 Wx 293/18
    aa) Ein "berechtigtes Interesse" an der Einsicht (und zwar auch in Form der Gewährung eines Grundbuchauszugs) ist gegeben, wenn zur Überzeugung des Entscheidungsorgans ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargetan wird (vgl. BGH FGPrax 2014, 48/49; Meikel/Böttcher GBO 11. Aufl. § 12 Rn. 6 mit umfangreichen Nachw.).
  • OLG München, 17.07.2013 - 34 Wx 282/13

    Grundbucheinsicht: Einsichtsrecht des Gläubigers eines Pflichtteilsberechtigten

    Auszug aus OLG München, 10.10.2018 - 34 Wx 293/18
    Unter diesem Aspekt ist deshalb die Kenntnis vom Grundbuchinhalt bei verständiger Würdigung für das Handeln des Antragstellers nicht aus sachlichen Gründen erheblich (BayObLG FGPrax 1998, 90; Senat vom 17.7.2013, 34 Wx 282/13 = Rpfleger 2014, 15; KEHE/Keller GBO 7. Aufl. § 12 Rn. 9 Stichworte "Erbe und erbrechtlicher Anspruchsinhaber", "Verwandte" und "zukünftige Ansprüche").
  • OLG München, 07.11.2012 - 34 Wx 360/12

    Grundbuchverfahrensrecht: Grundbucheinsichtsrecht eines pflichtteilsberechtigten

    Auszug aus OLG München, 10.10.2018 - 34 Wx 293/18
    bb) Die Stellung als Pflichtteilsberechtigter kann zwar ein berechtigtes Einsichtsinteresse begründen, weil zur Prüfung und Verfolgung erbrechtlicher Ansprüche die Kenntnis vom Grundbuchinhalt erforderlich sein kann (Senat vom 7.11.2012, 34 Wx 360/12 = FamRZ 2013, 1070; OLG Düsseldorf FGPrax 2014, 151).
  • BGH, 17.08.2011 - V ZB 47/11

    Grundbuchverfahren: Einsichtnahmeanspruch des Herausgebers eines

    Auszug aus OLG München, 10.10.2018 - 34 Wx 293/18
    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die eingetragenen Berechtigten in ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung betroffen (BVerfG NJW 2001, 503/505; BGH NJW-RR 2011, 1651), aber am Verfahren nach § 12 GBO nicht beteiligt werden.
  • BayObLG, 09.12.1992 - 2Z BR 98/92

    Berechtigtes Interesse des Mieters an der Einsicht des Grundbuchs

  • BayObLG, 03.12.1998 - 2Z BR 174/98

    Berechtigte Interesse and der Einsicht in die Grundakten einer Vielzahl von

  • BVerfG, 27.02.1997 - 1 BvR 1526/96

    Entziehung des Wohnungseigentums gem WoEigG § 18 mit GG Art 14 vereinbar -

  • KG, 20.01.2004 - 1 W 294/03

    Grundbuchverfahren: Darlegung des berechtigten Interesses an der

  • BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91

    Zum Einsichtsrecht der Presse in das Grundbuch

  • OLG Frankfurt, 21.07.2020 - 20 W 80/20

    Berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Grundbuch

    Dem Pflichtteilsberechtigten wird Grundbucheinsicht auch dann gewährt, wenn inzwischen der Erbe oder ein Dritter als Rechtsnachfolger im Grundbuch eingetragen ist, weil es zur Klärung dient, ob Pflichtteilsergänzungsansprüche entstanden sind (OLG Frankfurt Rpfleger 2011, 430, 431; OLG München NJW-RR 2018, 1353, 1354; OLG Bremen FGPrax 2020, 55).
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