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   OLG München, 10.11.2015 - 9 U 4218/14 Bau   

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https://dejure.org/2015,33381
OLG München, 10.11.2015 - 9 U 4218/14 Bau (https://dejure.org/2015,33381)
OLG München, Entscheidung vom 10.11.2015 - 9 U 4218/14 Bau (https://dejure.org/2015,33381)
OLG München, Entscheidung vom 10. November 2015 - 9 U 4218/14 Bau (https://dejure.org/2015,33381)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rewis.io

    Verjährungsbeginn für Mängelansprüche mit konkludenter Abnahme durch Zahlung bei unbekannten Mängeln

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Leistung wird durch Ingebrauchnahme und Zahlung der Schlussrechnung abgenommen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Verjährungsbeginn für Mängelansprüche mit konkludenter Abnahme durch Zahlung bei unbekannten Mängeln

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Leistung wird durch Ingebrauchnahme und Zahlung der Schlussrechnung abgenommen! (IBR 2016, 11)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2016, 161
  • NZM 2016, 177
  • BauR 2016, 846
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Brandenburg, 05.07.2012 - 12 U 231/11

    Werkvertrag: Kostenvorschussanspruch zur Mängelbeseitigung; Voraussetzungen einer

    Auszug aus OLG München, 10.11.2015 - 9 U 4218/14
    Dem ist jedoch nach Auffassung des Gerichts nicht zu folgen (ebenso Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 05.07.2012 - 12 U 231/11 -, zitiert nach juris, Rdn. 50).
  • BGH, 24.11.1969 - VII ZR 177/67

    Rechtsnatur des Kostenerstattungsanspruchs; Begriff des Mangelfolgeschadens

    Auszug aus OLG München, 10.11.2015 - 9 U 4218/14
    Eine derartige Zahlung des Rechnungsbetrags unter diesen Umständen und nach Rechnungsprüfung durch das beauftragte Architektenbüro kann aber vom Vertragspartner nur als stillschweigende Billigung des Werks als vertragsgemäße Leistung verstanden werden, wobei die Zahlung als konkludente Willensäußerung aufzufassen ist (BGH NJW 1970, 421; Kapellmann, VOB, 5. Aufl., Rdn. 19 zu § 12 VOB/B m. w. N.).
  • OLG Naumburg, 10.05.2017 - 5 U 3/17

    Verjährung von Mängelrechten aus Bauvertrag: Vertragseinbeziehung der VOB/B durch

    Restarbeiten oder Mängel stehen der Annahme einer Fertigstellung nicht entgegen, wenn das Werk im Wesentlichen hergestellt ist und keine gravierenden Mängel vorliegen (OLG München, Urteil vom 10. November 2015, 9 U 4218/14, Rn. 40, juris).
  • OLG Stuttgart, 11.07.2019 - 13 U 230/18

    Bauvertrag: Schweigen auf eine Auftragsbestätigung; Geltendmachung von

    Zu beachten ist grundsätzlich auch, dass ein Mängelbeseitigungsverlangen hinreichend bestimmt sein muss, nicht zuletzt um zu verhindern, dass der Auftraggeber nach Ablauf der Verjährungsfrist bislang nicht gerügte Mängel nachschiebt (vgl. OLG München NZBau 2016, 161; Preussner/Kandel/Jansen/Koenen, BeckOK, VOB/B, 34. Edition, Stand 31.01.2019, § 13 Abs. 5 Rdn. 33 ff.).
  • LG Berlin, 18.12.2020 - 22 O 366/16

    Verjährung von Sachmängelgewährleistungsansprüchen bei

    Ebenso reicht es nach Sinn und Zweck der Vorschrift aus, wenn das konkrete Schadensbild - wie es in der Praxis häufig geschieht - in dem Mängelrügeschreiben nur mit einem Stichwort benannt und zur Konkretisierung auf beigefügte Fotos oder Privatgutachten verwiesen wird (vgl. OLG München, Urteil vom 10.11.2015 - 9 U 4218/14 Bau, NZBau 2016, 161, Tz. 46).
  • OLG Frankfurt, 25.03.2020 - 13 U 198/18

    Verjährung von Ansprüchen nach § 637 Abs. 3 BGB

    Hiervon ist regelmäßig dann auszugehen, wenn der Unternehmer dem Besteller eine Schlussrechnung übersendet und der Besteller diese nach einer angemessenen Prüfungsfrist vorbehaltlos vollständig bezahlt (vgl. BGH, Urteil vom 25.2.2010 - VII ZR 64/09; OLG Köln, Beschluss vom 21.2.2019 - 16 U 140/18; OLG München, Urteil vom 10.11.2015 - 9 U 4218/14).
  • OLG Rostock, 21.09.2021 - 4 U 121/18

    Konkludente Abnahme von Bauleistungen: Auftreten von Mängeln im Prüfungszeitraum;

    Zwar muss eine schlüssige Abnahme durch rügelose Ingebrauchnahme jedenfalls dann nicht durch das Vorhandensein einer Abnahmereife entgegenstehender Mängel ausgeschlossen sein, wenn diese während des erforderlichen Prüfungszeitraumes noch nicht in Erscheinung getreten sind (vgl. OLG München, Urteil vom 10.11.2015, Az.: 9 U 4218/14 Bau, Rn. 39 ff. m. w. N.; nicht anders insbesondere auch wie von dem Beklagten in Bezug genommen BGH, Beschluss vom 31.07.2018, Az.: VII ZR 32/16, als Bestätigung von OLG München, Urteil vom 12.01.2016, Az.: 9 U 1621/15, Rn. 24,l jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 15.01.2020 - 13 U 198/18

    Verzicht auf förmliche Abnahme durch Bezahlung der Schlussrechnung!

    Hiervon ist regelmäßig dann auszugehen, wenn der Unternehmer dem Besteller eine Schlussrechnung übersendet und der Besteller diese nach einer angemessenen Prüfungsfrist vorbehaltlos vollständig bezahlt (vgl. BGH, Urteil vom 25.2.2010 - VII ZR 64/09; OLG Köln, Beschluss vom 21.2.2019 - 16 U 140/18; OLG München, Urteil vom 10.11.2015 - 9 U 4218/14).
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