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OLG München, 11.01.2017 - 34 Wx 452/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung eines bei einem Rechtsmittelgericht gestellten "Antrags auf Einholung eines aktuellen Grundbuchauszugs" als Grundbuchbeschwerde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 84; GBO § 12c Abs. 4 S. 2; GBO § 71 Abs. 1
Auslegung eines bei einem Rechtsmittelgericht gestellten "Antrags auf Einholung eines aktuellen Grundbuchauszugs" als Grundbuchbeschwerde - rechtsportal.de
Auslegung eines bei einem Rechtsmittelgericht gestellten "Antrags auf Einholung eines aktuellen Grundbuchauszugs" als Grundbuchbeschwerde
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
"Antrag auf Einholung eines aktuellen Grundbuchsauszugs" ist statthaftes Rechtsmittel!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG München, 06.06.2013 - 34 Wx 360/12
Grundbuchbeschwerdeverfahren: Kostenerstattung durch die Staatskasse
Auszug aus OLG München, 11.01.2017 - 34 Wx 452/16
Eine Kostenauferlegung zulasten des Grundbuchamts - wie im Schriftsatz vom 9.1.2017 begehrt - scheidet unabhängig von den vorstehenden Ausführungen schon deshalb aus, weil die Ausgangsinstanz, gegen dessen Entscheidung sich das Rechtsmittel gerichtet hat, nicht Beteiligte ist (vgl. Senat vom 6.6.2013, 34 Wx 360/12 = FGPrax 2013, 229;… Demharter § 77 Rn. 33). - BayObLG, 07.10.1999 - 1Z BR 122/99
Formerfordernisse der Beschwerde und des Wiedereinsetzungsgesuchs
Auszug aus OLG München, 11.01.2017 - 34 Wx 452/16
Als grundsätzlich statthafte Beschwerde nach § 11 Abs. 1 RPflG , § 71 Abs. 1 GBO i. V. m. § 12c Abs. 4 Satz 2 GBO kann es allerdings nur gewertet werden, wenn aus dem Schriftstück die Absicht, eine Entscheidung der Nachprüfung durch die höhere Instanz zu unterstellen, deutlich hervorgeht (BayObLGZ 1999, 330/335;… Demharter GBO 30. Aufl. § 74 Rn. 4;… Hügel/Kramer GBO 3. Aufl. § 73 Rn. 31).