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   OLG München, 11.03.1991 - 26 U 4765/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4648
OLG München, 11.03.1991 - 26 U 4765/90 (https://dejure.org/1991,4648)
OLG München, Entscheidung vom 11.03.1991 - 26 U 4765/90 (https://dejure.org/1991,4648)
OLG München, Entscheidung vom 11. März 1991 - 26 U 4765/90 (https://dejure.org/1991,4648)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Anspruchs einer Factoring-Bank gegen eine Universalbank aus abgetretenem Kontensaldo; Rechtmäßigkeit der Belastung eines abgetretenen Kontos mit Protestwechseln; Formularmäßige Vereinbarung über ein Rücktrittsrecht im Falle des Ankaufs eines Wechsels ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1136
  • WM 1992, 1732
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.11.1984 - IX ZR 44/84

    Vorpfändung und Sicherungsvollstreckung; Pflicht einer Bank zur Einlösung von

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  • BGH, 11.10.2005 - XI ZR 85/04

    Wirksamkeit von Verfügungen eines vorläufig seines Amtes enthobenen Notars;

    Darunter fallen Ansprüche auf Gebühren, Zinsen, Entgelte und Provisionen sowie auf Ersatz von Aufwendungen für die Führung des Kontos und die Ausführung einzelner Geschäfte (vgl. OLG München WM 1992, 1732, 1735; Gößmann, in: Hellner/Steuer, Bankrecht und Bankpraxis Rdn. 2/316; Renner, in: Huhn/v. Schuckmann, BeurkG und DONot 4. Aufl. NotAndKont Rdn. 54), nicht aber Schadensersatz- und Bereicherungsansprüche aufgrund unwirksamer Überweisungsaufträge, die gerade keine Aufwendungsersatzansprüche begründen.
  • KG, 01.06.2007 - 21 U 1/02

    Vertragsschluss mit einer GbR: Gesamtvertretungsbefugnis der GbR und erkennbarer

    Notwendig ist dabei eine massive Verdachtsmomente voraussetzende objektive Evidenz des Missbrauchs (ständige Rechtsprechung: BGH, Urteil vom 28.04.1992, XI ZR 164/91, NJW-RR 1992, 1136; BGH, Urteil vom 25.10.1994, XI ZR 239/93, NJW 1995, 251; BGH, Urteil vom 17.09.1998, III ZR 174/97, NJW-RR 1999, 361, vgl. auch MüKo, BGB, Bd. 1, 5. Auflage, § 164 Rn. 108 ff.).
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