Rechtsprechung
   OLG München, 11.03.2010 - 34 Wx 7/10   

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https://dejure.org/2010,6056
OLG München, 11.03.2010 - 34 Wx 7/10 (https://dejure.org/2010,6056)
OLG München, Entscheidung vom 11.03.2010 - 34 Wx 7/10 (https://dejure.org/2010,6056)
OLG München, Entscheidung vom 11. März 2010 - 34 Wx 7/10 (https://dejure.org/2010,6056)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Notare Bayern PDF, S. 47

    BGB §§ 883, 885; GBO §§ 53, 71
    Vormerkungsfähigkeit eines Anspruchs; Wiederaufladung

  • openjur.de

    Eigentumsvormerkung: Löschung wegen einseitiger Beseitigungsmöglichkeit des Anspruchs auf Eigentumsverschaffung durch den Schuldner

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 883, 885; GBO §§ 53, 71
    Vormerkungsfähigkeit eines Anspruchs; Wiederaufladung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung eines künftigen Anspruchs auf Verschaffung des Eigentums an einem Grundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung eines künftigen Anspruchs auf Verschaffung des Eigentums an einem Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 27 (Entscheidungsbesprechung)

    Löschung von Vormerkungen im Lichte der Rechtsprechung des BGH zur "Aufladung" von Vormerkungen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Münster, 30.08.2001 - 5 T 651/01

    Meinungsäußerung als Zwischenverfügung

    Auszug aus OLG München, 11.03.2010 - 34 Wx 7/10
    Zu verneinen ist die Vormerkungsfähigkeit indes, wenn der künftige Schuldner die Bindung noch willkürlich beseitigen kann (etwa KG DNotZ 1972, 174; OLG Oldenburg Rpfleger 1987, 294; LG Münster Rpfleger 2002, 23; Staudinger/Gursky BGB Bearb. 2008 § 883 Rn. 183 m.w.N. und Rn.186 a. E.).

    Ein derart gesicherter Rechtsboden liegt nur vor, wenn eine vom Verpflichteten einseitig nicht mehr zerstörbare Bindung an das Rechtsgeschäft vorhanden ist (etwa LG Münster Rpfleger 2002, 23/24).

  • BGH, 09.03.2006 - IX ZR 11/05

    Vormerkungsfähigkeit zukünftiger Ansprüche; Gesetzlicher Vormerkungsschutz

    Auszug aus OLG München, 11.03.2010 - 34 Wx 7/10
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn ein unwiderrufliches formgültiges Verkaufsangebot abgegeben wurde (BGHZ 149, 1/3; BGH NJW 2006, 2408/2409 jeweils m.w.N.).

    Maßgebliche Gründe für die einschränkende Auslegung sind zum einen, dass eine unbeschränkte Eintragungsmöglichkeit von Vormerkungen für alle nur denkbaren zukünftigen Ansprüche zu einer völligen Überlastung des Grundbuchs führen könnte (BGHZ 134, 182/185), zum anderen, dass schon die Eintragung bloßer "Hoffnungsvormerkungen" im Hinblick auf § 883 Abs. 2 Satz 2 BGB potentielle Bieter in einem Zwangsversteigerungsverfahren abschrecken kann, dieser Gefährdung der anderen Gläubiger aber kein wirklich schutzwürdiges Interesse des Vormerkungsgläubigers gegenüberstehen würde (siehe BGHZ 134, 182/185; BGH NJW 2006, 2408/2409 für das Insolvenzverfahren).

  • BGH, 26.11.1999 - V ZR 432/98

    Weitere Verwendung einer erloschenen Auflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG München, 11.03.2010 - 34 Wx 7/10
    29d) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann einer eingetragenen, jedoch nicht entstandenen Vormerkung durch Bewilligung ein auf den gleichen Leistungsgegenstand gerichteter anderer Anspruch unterlegt werden, wodurch die Vormerkung ohne Neueintragung und ohne Sicherungswirkung gegen Verfügungen vor der Unterlegung entsteht (BGHZ 143, 175; BGH NJW 2008, 578; vgl. Palandt/Bassenge BGB 69. Aufl. § 885 Rn. 16; a. A. Demharter Anhang zu § 13 Rn. 13 m.w.N.).

    Davon geht ersichtlich auch der Bundesgerichtshof aus (BGHZ 143, 175/182).

  • BayObLG, 06.05.1999 - 2Z BR 21/99

    Weitere Beschwerde gegen die vom Grundbuchamt zu fällende Entscheidung, nachdem

    Auszug aus OLG München, 11.03.2010 - 34 Wx 7/10
    Dem von einer bevorstehenden Eintragung Betroffenen steht die weitere Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts zu, mit der dieses den einen Eintragungsantrag zurückweisenden Beschluss des Grundbuchamts aufhebt und zur Vornahme der beantragten Eintragung anweist (BayObLGZ 1999, 104/107).

    Da das Grundbuchamt der Anweisung durch das Landgericht noch nicht nachgekommen ist, greift die Beschränkung des § 71 Abs. 2 GBO nicht ein (BayObLGZ 1999, 104/107).

  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 21/07

    Erweiterung des Sicherungszwecks einer Rückauflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG München, 11.03.2010 - 34 Wx 7/10
    29d) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann einer eingetragenen, jedoch nicht entstandenen Vormerkung durch Bewilligung ein auf den gleichen Leistungsgegenstand gerichteter anderer Anspruch unterlegt werden, wodurch die Vormerkung ohne Neueintragung und ohne Sicherungswirkung gegen Verfügungen vor der Unterlegung entsteht (BGHZ 143, 175; BGH NJW 2008, 578; vgl. Palandt/Bassenge BGB 69. Aufl. § 885 Rn. 16; a. A. Demharter Anhang zu § 13 Rn. 13 m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 16.01.1987 - 5 W 59/86

    Anspruch auf Eigentumsübertragung; Vormerkungsfähigkeit ; Bedingung;

    Auszug aus OLG München, 11.03.2010 - 34 Wx 7/10
    Zu verneinen ist die Vormerkungsfähigkeit indes, wenn der künftige Schuldner die Bindung noch willkürlich beseitigen kann (etwa KG DNotZ 1972, 174; OLG Oldenburg Rpfleger 1987, 294; LG Münster Rpfleger 2002, 23; Staudinger/Gursky BGB Bearb. 2008 § 883 Rn. 183 m.w.N. und Rn.186 a. E.).
  • BGH, 14.09.2001 - V ZR 231/00

    Insolvenzfestigkeit eines durch eine vor Eröffnung des

    Auszug aus OLG München, 11.03.2010 - 34 Wx 7/10
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn ein unwiderrufliches formgültiges Verkaufsangebot abgegeben wurde (BGHZ 149, 1/3; BGH NJW 2006, 2408/2409 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 05.12.1996 - V ZB 27/96

    Eintragungsfähigkeit einer Vormerkung zur Sicherung eines mehrfach aufschiebend

    Auszug aus OLG München, 11.03.2010 - 34 Wx 7/10
    Maßgebliche Gründe für die einschränkende Auslegung sind zum einen, dass eine unbeschränkte Eintragungsmöglichkeit von Vormerkungen für alle nur denkbaren zukünftigen Ansprüche zu einer völligen Überlastung des Grundbuchs führen könnte (BGHZ 134, 182/185), zum anderen, dass schon die Eintragung bloßer "Hoffnungsvormerkungen" im Hinblick auf § 883 Abs. 2 Satz 2 BGB potentielle Bieter in einem Zwangsversteigerungsverfahren abschrecken kann, dieser Gefährdung der anderen Gläubiger aber kein wirklich schutzwürdiges Interesse des Vormerkungsgläubigers gegenüberstehen würde (siehe BGHZ 134, 182/185; BGH NJW 2006, 2408/2409 für das Insolvenzverfahren).
  • OLG München, 16.12.2015 - 34 Wx 283/15

    Auflassungsvormerkung zur Sicherung eines Ankaufsrechts

    Das ist der Fall, wenn sich der Eigentümer nicht mehr einseitig nach freiem Belieben von der eingegangenen Bindung befreien kann, dem Begünstigten in einem erst künftig und gegebenenfalls nur bei Eintritt bestimmter Bedingungen abzuschließenden Hauptvertrag einen schuldrechtlichen Anspruch auf Einräumung des Eigentums am Grundstück zu verschaffen (Senat vom 2.7.2010, 34 Wx 64/10, juris; vom 11.3.2010, 34 Wx 7/10 = MittBayNot 2010, 471; Staudinger/Gursky § 883 Rn. 185 - 187; Amann MittBayNot 2007, 13/17).
  • OLG Frankfurt, 04.06.2020 - 20 W 139/19

    Zur Frage der Eintragungsfähigkeit einer Vormerkung im Hinblick auf ein

    Für den künftigen bzw. bedingten Anspruch auf Eigentumsverschaffung ist aber bereits dann ein sicherer Rechtsboden gelegt, wenn sich der Eigentümer bzw. hier die Erben der Eigentümerin nicht mehr einseitig nach freiem Belieben von der eingegangenen Bindung befreien können (vgl. OLG München, Beschluss vom 02.07.2010, a.a.O.; MittBayNot 2010, 471, zitiert nach juris; Rpfleger 2016, 397; Amann MittBayNot 2007, 13).
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