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   OLG München, 11.03.2016 - 10 U 4087/15   

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https://dejure.org/2016,4211
OLG München, 11.03.2016 - 10 U 4087/15 (https://dejure.org/2016,4211)
OLG München, Entscheidung vom 11.03.2016 - 10 U 4087/15 (https://dejure.org/2016,4211)
OLG München, Entscheidung vom 11. März 2016 - 10 U 4087/15 (https://dejure.org/2016,4211)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung und Zurückverweisung in einem Verkehrsunfallprozess wegen unvollständiger Beweiserhebung und -würdigung

  • rewis.io

    Unvollständige Beweiserhebung und unzulängliche Beweiswürdigung in einem Verkehrsunfallprozess

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung und Zurückverweisung in einem Verkehrsunfallprozess wegen unvollständiger Beweiserhebung und -würdigung

  • rechtsportal.de

    Aufhebung und Zurückverweisung in einem Verkehrsunfallprozess wegen unvollständiger Beweiserhebung und -würdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (66)

  • OLG München, 05.11.2010 - 10 U 2401/10

    Haftung für Körperverletzung nach Verkehrsunfall: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG München, 11.03.2016 - 10 U 4087/15
    Durch diese gebotene Beweisaufnahme würde der Senat zu einer mit der Funktion eines Rechtsmittelgerichts unvereinbaren teilweise erstmaligen Beweiserhebung, im Übrigen vollständigen Wiederholung des erstinstanzlichen Verfahrens (Senat VersR 2011, 549 ff.) gezwungen.

    Die Kostenentscheidung war dem Erstgericht vorzubehalten, da der endgültige Erfolg der Berufung erst nach der abschließenden Entscheidung beurteilt werden kann (OLG Köln NJW-RR 1987, 1032; Senat in st. Rspr., zuletzt VersR 2011, 549 ff.; NJW 2011, 3729).

    Auch im Falle einer Aufhebung und Zurückverweisung ist im Hinblick auf §§ 775 Nr. 1, 776 ZPO ein Ausspruch über die vorläufige Vollstreckbarkeit geboten (BGH JZ 1977, 232; Senat VersR 2011, 549; NJW 2011, 3729), allerdings ohne Abwendungsbefugnis.

  • BGH, 13.12.2011 - VI ZR 177/10

    Haftung bei Kfz-Unfall: Anwendbarkeit eines Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall

    Auszug aus OLG München, 11.03.2016 - 10 U 4087/15
    Diese müssen aufgrund einer umfassenden Betrachtung aller tatsächlichen Elemente des Gesamtgeschehens beurteilt werden, und entweder unstreitig oder erwiesen sein (BGH NJW-RR 1986, 383; NJW 1996, 1828; 2012, 608).

    - Zuletzt kommt es auf einen Anscheinsbeweis dann nicht mehr an, wenn die - nach jüngst verstärkter höchstrichterlicher Rechtsprechung (etwa BGH NJW 2012, 608) - vorrangig gebotene umfassende Aufklärung des Unfallgeschehen zu einem eindeutigen Ergebnis geführt hätte (Senat, Urt. v. 11.06.2010 - 10 U 2282/10 [BeckRS 2010, 14830: Der Unfallhergang ist daher nicht unaufgeklärt]).

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 472/01

    Kündigung einer Verkäuferin wegen Tragens eines - islamischen - Kopftuchs

    Auszug aus OLG München, 11.03.2016 - 10 U 4087/15
    - Dies ist dem Erstgericht jedoch nicht gelungen, obwohl der Tatrichter nach § 286 I 2 ZPO (nur!) die für seine Überzeugungsbildung leitenden Gründe angeben, nicht dagegen sich im Urteil mit jedem denkbaren Gesichtspunkt und jeder Behauptung, sowie jeder Zeugen- oder Sachverständigenaussage ausdrücklich oder gar ausführlich auseinandersetzen muss (etwa BGH NJW 1987, 1557 [1558]; BAG NZA 2003, 483 [484]; Senat, Beschl. v. 25.11.2005 - 10 U 2378/05 und v. 23.10.2006 - 10 U 3590/06).

    Im Streitfall macht die Begründung des Erstgerichts nicht einmal "wenigstens in groben Zügen sichtbar ..., dass die beachtlichen Tatsachen berücksichtigt und vertretbar gewertet worden sind" (BAGE 5, 221 [224]; NZA 2003, 483 [484]; Senat, Beschl. v. 25.11.2005 - 10 U 2378/05 und v. 23.10.2006 - 10 U 3590/06).

  • OLG München, 21.10.2016 - 10 U 2372/16

    Verfahrensfehler bei nicht ausreichender Ermittlung und Feststellung

    Zu den Grundlagen der Haftung nach dem StVG wird auf die ständige Rechtsprechung des Senats (etwa Urt. v. 11.03.2016 - 10 U 4087/15 [juris, Rn. 34 ff]; Urt. v. 26.02.2016 - 10 U 153/15 [juris, Rn. 39 ff]; Urt. v. 10.06.2016 - 10 U 4787/13 [n.v.]; Urt. v. 13.11.2015 - 10 U 2226/15, [juris, Rn. 40 ff]; Urt. v. 23.01.2015 - 10 U 299/14, [juris, Rn. 14 ff]) Bezug genommen.

    Selbst der - wohl als Begründungshilfe bemühte (EU 6 = Bl. 103 d. A.; Bl. 95 d. A.) - Anscheinsbeweis erleichtert oder ermöglicht unter keinen Umständen den Schluss, der Unfallgegner habe keinen Mitverursachungsbeitrag geleistet und keinen Sorgfaltspflichtverstoß begangen (Senat, Urt. v. 11.03.2016 - 10 U 4087/15 [juris, Rn. 31]).

    Andererseits wurde grundlos eine umfassende und sachgerechte Aufklärung des Unfallgeschehens (s. Senat, Urt. v. 11.03.2016 - 10 U 4087/15 [juris]; v. 26.02.2015 - 10 U 153/15 [juris]; v. 31.07.2015 - 10 U 4733/14 [juris, Rn. 18, m. w. N.]) für entbehrlich gehalten und unterlassen.

  • OLG München, 13.05.2016 - 10 U 4529/15

    Notwendige Feststellungen bei Schadensersatzansprüchen nach einem berührungslosen

    b) Die Beweiserhebung des Erstgerichts ist zu beanstanden, weil eine umfassende und sachgerechte Aufklärung des Unfallgeschehens (s. Senat, Urt. v. 11.03.2016 - 10 U 4087/15 [juris]; v. 26.02.2015 - 10 U 153/15 [juris]; v. 31.07.2015 - 10 U 4733/14 [juris, Rn. 18, m. w. N.]) für entbehrlich gehalten und unterlassen wurde.
  • OLG München, 01.12.2017 - 10 U 2627/17

    Verfahrensfehler bei nicht ausreichender Ermittlung und Feststellung

    Als schwerwiegender Verfahrensfehler erweist sich, dass grundlos eine umfassende und sachgerechte Aufklärung des Sachverhalts (s. Senat, Urt. v. 11.03.2016 - 10 U 4087/15 [juris]; v. 26.02.2015 - 10 U 153/15 [juris]; v. 31.07.2015 - 10 U 4733/14 [juris]), insbesondere des ausländischen Rechts, bewusst unterlassen wurde.
  • OLG München, 30.06.2017 - 10 U 3545/14

    Verwertung beigezogener Strafakten

    Als schwerwiegender Verfahrensfehler erweist sich, dass grundlos eine umfassende und sachgerechte Aufklärung des Unfallgeschehens (s. Senat, Urt. v. 11.03.2016 - 10 U 4087/15 [juris]; v. 26.02.2015 - 10 U 153/15 [juris]; v. 31.07.2015 - 10 U 4733/14 [juris]) unterblieben ist.
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