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   OLG München, 11.04.2013 - 34 Wx 120/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,7167
OLG München, 11.04.2013 - 34 Wx 120/13 (https://dejure.org/2013,7167)
OLG München, Entscheidung vom 11.04.2013 - 34 Wx 120/13 (https://dejure.org/2013,7167)
OLG München, Entscheidung vom 11. April 2013 - 34 Wx 120/13 (https://dejure.org/2013,7167)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Dauerwohnrechts mit Gartenbenutzung an einem landwirtschaftlich genutzten Grundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 31 Abs. 1; WEG § 32 Abs. 2; WEG § 33 Abs. 3
    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Dauerwohnrechts mit Gartenbenutzung an einem landwirtschaftlich genutzten Grundstück

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gartenmitbenutzung erfordert keine Planvorlage!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eine vom Dauerwohnrecht erfasste Mitbenutzung eines Gartens bedarf zur Eintragung im Grundbuch keiner Vorlage eines gesonderten Plans zur Größe und Lage der Gartenfläche - Größtenteils landwirtschaftliche Nutzung eines Grundstücks steht dem nicht entgegen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 901
  • Rpfleger 2013, 513
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 28.05.1997 - 2Z BR 60/97

    Aufteilungsplan bei Bestellung eines Dauerwohnrechts an Wohnung in einem von

    Auszug aus OLG München, 11.04.2013 - 34 Wx 120/13
    Ist Inhalt eines Dauerwohnrechts die Befugnis zur Mitbenutzung des Gartens, bedarf es der Vorlage eines gesonderten Plans, der Lage und Größe der Gartenfläche ausweist, auch dann nicht, wenn die im Wesentlichen landwirtschaftlich genutzte Fläche des belasteten Grundstücks von erheblicher Größe ist (Anschluss an BayObLG vom 28.5.1997, 2 Z BR 60/97 = BayObLGZ 1997, 163).

    Es ergibt sich für die Wohnung mit den zur alleinigen Nutzung zugewiesenen zwei Stellplätzen aus der beigefügten Bauzeichnung mit Abgeschlossenheitsbescheinigung (vgl. § 32 Abs. 1 und 2 Satz 2 Nr. 1 WEG) sowie dem Lageplan, wodurch dem sachen- und grundbuchrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz Rechnung getragen ist (vgl. BayObLGZ 1997, 163/165).

    Nur wenn das Dauerwohnrecht auch auf außerhalb des Gebäudes befindliche Grundstücksteile wie zum Beispiel einen Garten erstreckt wird - was unter den Voraussetzungen des § 31 Abs. 1 Satz 2 WEG zulässig wäre -, muss sich auch dessen Lage und Größe in Abgrenzung zum Restgrundstück aus einem Plan (bzw. einer amtlichen Flurkarte) ergeben (siehe § 32 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 WEG; BayObLGZ 1997, 163/166).

    Das Bayerische Oberste Landesgericht, dem der Senat folgt, begründet dies praxisnah damit, dass die dem gemeinschaftlichen Gebrauch unterliegenden Teile, Anlagen und Einrichtungen Veränderungen unterliegen und bei Ersetzung und Umgestaltung sich das Mitbenutzungsrecht entsprechend auf die Teile, Anlagen und Einrichtungen in ihrem jeweiligen Umfang und Bestand erstreckt; dann wäre es aber nicht sinnvoll, die Anlagen und Einrichtungen in einem Plan festzuhalten (BayObLGZ 1997, 163/167).

  • OLG München, 29.06.2016 - 34 Wx 27/16

    Bestellung eines Nießbrauchs am Dauernutzungsrecht

    Das gemäß § 42 Abs. 1, § 31 Abs. 3 WEG, § 11 Abs. 1 ErbbauRG an einem Erbbaurecht begründbare Dauernutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 WEG ist ein dienstbarkeitsähnliches, veräußerliches und vererbliches (§ 33 Abs. 1 Satz 1 WEG) dingliches, aber nicht grundstücksgleiches Recht (Senat vom 27.2.2013, 34 Wx 120/13 = NJOZ 2013, 1285; Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel § 31 Rn. 1).
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