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   OLG München, 11.05.2005 - 31 Wx 19/05   

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https://dejure.org/2005,5013
OLG München, 11.05.2005 - 31 Wx 19/05 (https://dejure.org/2005,5013)
OLG München, Entscheidung vom 11.05.2005 - 31 Wx 19/05 (https://dejure.org/2005,5013)
OLG München, Entscheidung vom 11. Mai 2005 - 31 Wx 19/05 (https://dejure.org/2005,5013)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beginn der Frist für die Anfechtung der Rücknahme eines in amtliche Verwahrung gegebenen Testaments; Voraussetzungen der Gültigkeit eines Verzichtes auf ein Anfechtungsrecht durch formlose Bestätigung; Rücknahme eines Testaments als Rechtsgeschäft und Verfügung von Todes ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2005, 606
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 21.03.2003 - 1Z BR 75/02

    Verweigerung der Einziehung eines Erbscheins - Wirksamkeit eines Testaments bei

    Auszug aus OLG München, 11.05.2005 - 31 Wx 19/05
    a) Zutreffend sind die Vorinstanzen davon ausgegangen, dass das Gericht die Einziehung eines Erbscheins anzuordnen hat, wenn die Unrichtigkeit des Erbscheins festgestellt wurde oder wenn die Überzeugung des Gerichts von seiner Richtigkeit über einen bloßen Zweifel hinaus erschüttert ist (BayObLG ZEV 2003, 369/370).
  • BayObLG, 11.06.1991 - BReg. 1 Z 31/91

    Nachlaßsache; Beschwerdeinstanz; Anhängigkeit; Anfechtung; Testament;

    Auszug aus OLG München, 11.05.2005 - 31 Wx 19/05
    Eine wirksame Anfechtungserklärung nach § 143 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass sich aus ihr der unzweideutige Wille ergibt, das Rechtsgeschäft gerade wegen eines Willensmangels nicht bestehen zu lassen (BayObLG FamRZ 1992, 226).
  • BGH, 10.05.1995 - VIII ZR 264/94

    Behandlung eines mangels ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung schwebend unwirksamen

    Auszug aus OLG München, 11.05.2005 - 31 Wx 19/05
    Dieser setzt aber außer dem Bestehen des Anfechtungsrechts voraus, dass der Bestätigende die Anfechtbarkeit kannte oder mit ihr rechnete (vgl. BGHZ 129, 371/377; Palandt/Heinrichs § 144 Rn. 2).
  • BGH, 30.01.1957 - V ZR 186/55

    Zurücknahme eines Testaments

    Auszug aus OLG München, 11.05.2005 - 31 Wx 19/05
    Die Rücknahme des Testaments ist ihrem Wesen nach ein Rechtsgeschäft und im Hinblick auf die damit verbundene Widerrufswirkung eine Verfügung von Todes wegen (BGHZ 23, 207/211; BayObLGZ 1960, 490/494).
  • BayObLG, 03.08.1989 - BReg. 1a Z 56/88

    Weitere Beschwerde des Ehemannes der Verstorbenen gegen die Erteilung des

    Auszug aus OLG München, 11.05.2005 - 31 Wx 19/05
    Dementsprechend muss die gegenüber dem Nachlassgericht abzugebende Erklärung der Anfechtung einer letztwilligen Verfügung unzweideutig erkennen lassen, dass der Anfechtende einen Mangel des Erblasserwillens geltend machen will (BayObLGZ 1989, 327/330).
  • OLG Frankfurt, 20.07.2021 - 20 W 9/20

    Wirkungen der Rücknahme eines öffentlichen Testaments aus amtlicher Verwahrung

    Bei der Rückgabe eines öffentlichen Testaments aus der besonderen amtlichen Verwahrung handelt es sich um ein Rechtsgeschäft, das zwar die Wirkungen einer Verfügung von Todes wegen hat (vgl. z. B. OLG München, Beschluss vom 11.05.2005, Az. 31 Wx 019/05, zitiert nach juris Tz. 22; Weidlich in Palandt, BGB, 80. Aufl. § 2256 BGB, Rn. 1, jeweils m. w. N.).
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