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   OLG München, 11.05.2010 - 31 Wx 14/10, 31 Wx 14/10   

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https://dejure.org/2010,4375
OLG München, 11.05.2010 - 31 Wx 14/10, 31 Wx 14/10 (https://dejure.org/2010,4375)
OLG München, Entscheidung vom 11.05.2010 - 31 Wx 14/10, 31 Wx 14/10 (https://dejure.org/2010,4375)
OLG München, Entscheidung vom 11. Mai 2010 - 31 Wx 14/10, 31 Wx 14/10 (https://dejure.org/2010,4375)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Aktiengesellschaft: Rechtsfolge für einen Antrag auf gerichtliche Bestellung von Sonderprüfern nach Verlust der Minderheitsaktionärsstellung durch Squeeze-out

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Bestellung eines Sonderprüfers nach Verlust der Aktionärsstellung des Antragstellers

  • Betriebs-Berater

    Antrag auf gerichtliche Bestellung einer Sonderprüfers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 142
    Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Bestellung eines Sonderprüfers nach Verlust der Aktionärsstellung des Antragstellers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AktG §§ 142, 327e
    Unzulässigkeit des Antrags auf gerichtliche Bestellung eines Sonderprüfers bei Verlust der Aktionärsstellung durch Squeeze out

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Aktienrecht, Ausschluss, Minderheitsgesellschafter, Sonderprüfung, Squeeze-out

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Sonderprüfers

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 1032
  • WM 2010, 1370
  • BB 2010, 1290
  • NZG 2010, 866
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 03.03.2010 - 7 U 4744/09

    Aktiengesellschaft: Anfechtungsbefugnis eines durch Squeeze Out ausgeschlossenen

    Auszug aus OLG München, 11.05.2010 - 31 Wx 14/10
    Soweit etwaige Ersatzansprüche der Gesellschaft sich auf den Abfindungsanspruch der ausgeschlossenen Aktionäre auswirken, sind diese nicht im Rahmen einer Sonderprüfung nach § 142 AktG, sondern im dafür vorgesehenen Spruchverfahren zu behandeln, dem der Gesetzgeber die gerichtliche Überprüfung der Abfindung zugewiesen hat (BGH NZG 2006, 905/908; vgl. auch OLG München ZIP 2010, 725/729 zum besonderen Vertreter).
  • BGH, 09.10.2006 - II ZR 46/05

    Zur Befugnis des Klägers zur Fortsetzung einer aktienrechtlichen Anfechtungsklage

    Auszug aus OLG München, 11.05.2010 - 31 Wx 14/10
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9.10.2006 (NJW 2007, 300/301), denn diese bejaht eine entsprechende Anwendung des § 265 Abs. 2 ZPO auf den Fall des Verlustes der Aktionärsstellung durch Squeeze-Out allein deshalb, weil "die Situation des von einem Zwangsausschluss betroffenen Aktionärs ... im Hinblick auf die Rechtsfolgen derjenigen des Veräußerers bei einem freiwilligen Verkauf" entspricht.
  • BGH, 18.09.2006 - II ZR 225/04

    Squeezeout-Verfahren auch im Liquidationsstadium zulässig

    Auszug aus OLG München, 11.05.2010 - 31 Wx 14/10
    Soweit etwaige Ersatzansprüche der Gesellschaft sich auf den Abfindungsanspruch der ausgeschlossenen Aktionäre auswirken, sind diese nicht im Rahmen einer Sonderprüfung nach § 142 AktG, sondern im dafür vorgesehenen Spruchverfahren zu behandeln, dem der Gesetzgeber die gerichtliche Überprüfung der Abfindung zugewiesen hat (BGH NZG 2006, 905/908; vgl. auch OLG München ZIP 2010, 725/729 zum besonderen Vertreter).
  • OLG Frankfurt, 02.06.2009 - 20 W 187/07

    Antrag gemäß § 315 AktG nach Verschmelzung

    Auszug aus OLG München, 11.05.2010 - 31 Wx 14/10
    Dabei kommt es nicht darauf an, aus welchen Gründen sie nicht mehr Inhaber der Aktien sind (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2009, 1411 zur Verschmelzung).
  • BayObLG, 15.09.2004 - 3Z BR 145/04

    Hinterlegung globalverbriefter Aktien bei gerichtlicher Bestellung von

    Auszug aus OLG München, 11.05.2010 - 31 Wx 14/10
    Durch den an Stelle der früher vorgeschriebenen Hinterlegung zu erbringenden Nachweis nach § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG soll gewährleistet werden, dass Gericht oder Antragsgegner von einer etwaigen Veränderung des Aktienbestandes erfahren und die aus einem Verlust der Antragsberechtigung folgende verfahrensrechtliche Konsequenz ziehen können (vgl. BayObLGZ 2004, 260/265; OLG München AG 2008, 33/34; AG 2006, 801f. zu § 258 AktG).
  • OLG München, 16.07.2007 - 31 Wx 29/07

    Sofortige Beschwerde gegen Entscheidung des Landgerichts zur Bestellung von

    Auszug aus OLG München, 11.05.2010 - 31 Wx 14/10
    Durch den an Stelle der früher vorgeschriebenen Hinterlegung zu erbringenden Nachweis nach § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG soll gewährleistet werden, dass Gericht oder Antragsgegner von einer etwaigen Veränderung des Aktienbestandes erfahren und die aus einem Verlust der Antragsberechtigung folgende verfahrensrechtliche Konsequenz ziehen können (vgl. BayObLGZ 2004, 260/265; OLG München AG 2008, 33/34; AG 2006, 801f. zu § 258 AktG).
  • OLG München, 20.06.2006 - 31 Wx 36/06

    Bestellung von Sonderprüfern - Weiterverfolgung eines vor Fristbeginn gestellten

    Auszug aus OLG München, 11.05.2010 - 31 Wx 14/10
    Durch den an Stelle der früher vorgeschriebenen Hinterlegung zu erbringenden Nachweis nach § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG soll gewährleistet werden, dass Gericht oder Antragsgegner von einer etwaigen Veränderung des Aktienbestandes erfahren und die aus einem Verlust der Antragsberechtigung folgende verfahrensrechtliche Konsequenz ziehen können (vgl. BayObLGZ 2004, 260/265; OLG München AG 2008, 33/34; AG 2006, 801f. zu § 258 AktG).
  • OLG Celle, 08.11.2017 - 9 W 86/17

    Gerichtliche Bestellung eines Sonderprüfers hinsichtlich Pflichtverletzungen von

    Gerade im Lichte des Regelungszwecks des § 142 AktG, nämlich dem Minderheitenschutz Rechnung zu tragen (vgl. OLG München, 31 Wx 14/10, Beschluss vom 11. Mai 2010, Rn. 5 bei juris; KG, 2 W 95/11, Beschluss vom 5. Januar 2012, Rn. 29 bei juris; OLG Frankfurt, 21 W 16/11, Beschluss vom 13. Januar 2011, Rn. 66 bei juris, m. w. N), und des allgemeinen Rechtsstaatlichkeitsgebots des Grundgesetzes erscheint eine andere Auslegung nicht denkbar.
  • OLG Celle, 28.04.2020 - 9 W 69/19

    Abänderung der Anordnung einer Sonderprüfung und Bestellung eines anderen

    Gerade im Lichte des Regelungszwecks des § 142 AktG, nämlich dem Minderheitenschutz Rechnung zu tragen (vgl. OLG München, 31 Wx 14/10, Beschluss vom 11. Mai 2010, Rn. 5 bei juris; KG, 2 W 95/11, Beschluss vom 5. Januar 2012, Rn. 29 bei juris; OLG Frankfurt, 21 W 16/11, Beschluss vom 13. Januar 2011, Rn. 66 bei juris, m. w. N), und des allgemeinen Rechtsstaatlichkeitsgebots des Grundgesetzes erscheint eine andere Auslegung nicht denkbar.
  • KG, 16.10.2023 - 2 AktG 1/23

    Gerichtliche Freigabe der Handelsregistereintragung eines angefochtenen

    Erfolgt ein Squeeze Out vor diesem Zeitpunkt, wird der Antrag unzulässig (vgl. OLG München, Beschluss vom 11.5.2010 - 31 Wx 14/10 -, Rn. 2 ff. nach juris; s.a. OLG Frankfurt, Beschluss vom 2. Juni 2009 - 20 W 187/07 -, juris zur Verschmelzung).
  • LG München I, 26.08.2010 - 5 HKO 19003/09

    Auskunftsrecht des Aktionärs: Auswirkungen der Eintragung eines Squeeze-out in

    Mit dem Verlust der Aktionärseigenschaft verliert der Antragsteller das individuelle Rechtsschutzbedürfnis, das zum Betreiben des Verfahrens bestehen muss (so auch OLG München NZG 2010 866 f. zum Fehlen der Antragsbefugnis bei Wegfall der Aktionärsstellung im Falle eines Squeeze out).

    Abgesehen davon hat das OLG München zu der gleichgelagerten Problematik des Wegfalls der Antragsbefugnis bei der Bestellung eines Sonderprüfers mit Beschluss vom 11.5.2010, Az. 31 Wx 14/10 (veröffentlich in NZG 2010, 866 f.) bereits im selben Sinn Stellung genommen, weshalb erhebliche Bedenken bestehen, ob die grundsätzliche Bedeutung (noch) bejaht werden, ohne dass dies indes von der Kammer noch abschließend entschieden werden müsste.

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